Schadensmeldung - aber wie?
von AF
Egal, ob man sein Auto nur mit einer gesetzlichen Haftpflicht-, oder zusätzlich mit einer Kaskoversicherung abgesichert hat, muss nach jedem Unfall, eine Schadensmeldung gemacht werden, damit die Kfz-Versicherung in Kraft treten und der Unfallschutz wirksam werden kann.
Allerdings wissen die wenigsten Lenker, wie genau so etwas funktioniert und fragen sich: Schadensmeldung - aber wie?
Der Unfallbericht für Schadensmeldung
Die Meldung sollte im Idealfall sofort nach dem Unfall erfolgen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Das wichtigste beim Erstellen der Unterlagen ist dabei, dass sie ausschließlich wahrheitsgetreue Angaben erhalten.
Es ist ratsam, sofort nach dem Unfall alle wichtigen Daten und Sachverhalte für die Schadensmeldung, die später an die Autoversicherung übermittelt wird, festzuhalten, da zu dieser Zeit die Erinnerung noch frisch ist und die Fakten daher weitestgehend unverfälscht dargestellt werden, wenngleich auch oft verschieden Schilderungen des Unfalls existieren und die Aussagen voneinander abweichen können.
Für den Unfallbericht empfiehlt sich ein Standard-Formular, das von jedem Autofahrer stets bei sich geführt werden sollte. Vorlagenmuster für eine Schadensmeldung finden sich beispielsweise im Internet. Ist von einem Unfallbeteiligten oder auch von beiden, die Polizei hinzugezogen worden, muss man der Schadensmeldung sowohl die Anschrift der zuständigen Polizeidienststelle, wie auch das Aktenzeichen des Polizeiberichts beiliegen. Ist kein anderes Auto in den Unfall involviert, sondern zum Beispiel Dammwild, muss die Aussage des Försters eingereicht werden.
Was ist für die Schadensmeldung von Bedeutung
Von Bedeutung sind bei dem Bericht und der anschließenden Meldung an die Versicherung die allgemeinen Daten wie: Unfallort, Datum und Uhrzeit, Kennzeichen des/der Kfz, Name und Adresse des Fahrers/der Fahrer und des Halters/der Halter des Fahrzeugs/der Fahrzeuge, sowie Name der Versicherungsgesellschaft/-en und Versicherungsnummer/-n.
Auch der genau Hergang des Unfalls sollte so genau wie möglich festgehalten werden - dazu schreibt man sich am besten Stichworte auf, die man später ausformulieren kann, und fertigt eventuell eine Skizze an. Wenn möglich, sollte der Bericht zuletzt vom Unfallverursacher, vom Geschädigten und wenn vorhanden, von Zeugen unterschrieben werden.
Schadensmeldung bei ungewöhnlichen Situationen
Sollte sich der unfallverursachende Fahrer unkooperativ zeigen, also sich beispielsweise weigern, seine Versicherung zu nennen (oder so tun, als hätte er hinsichtlich dieser Information das Gedächtnis verloren), im schlimmsten Fall sogar Fahrerflucht begehen, kann der Geschädigte Schadenersatz verlangen. Dazu muss er sich direkt an die Versicherung des Unfallgegners wenden. Um diese herauszufinden, wendet man sich an den Zentralruf der Autoversicherer (täglich rund um die Uhr unter der Nummer 0180/25 0 26 erreichbar), der das zuständige Versicherungsunternehmen des Schadensverursachers ermittelt.
Daher ist es wichtig, sich gleich als erstes immer den Ausweis/Führerschein des anderen Fahrers zeigen zu lassen, damit man wenigsten dessen Namen kennt. Von der Versicherung des Unfallverursachers kann man auch dann Schadenersatz verlangen, wenn dieser seine Versicherung (noch) nicht in Kenntnis gesetzt hat.