Sinn und Zweck des Einsatzes vom Versicherungsombudsmann
von AF
Versicherungsfälle in Deutschland werden in den allermeisten Fällen einvernehmlich zwischen dem Versicherten und seiner Versicherung abgewickelt. Dennoch ist es je nach Sachverhalt möglich, dass es zu Meinungsverschiedenheiten kommt und die Versicherung nicht den Schutz bietet, den man sich als Versicherter eigentlich wünscht. Häufig geht es um die Begleichung eines Schadens oder Unstimmigkeiten bezüglich eines Wortlautes im Vertragstext, der beide Seiten in den Konflikt führt. Der Versicherungsombudsmann e. V. mit Sitz in Berlin ist zu einem unabhängigen und für den Verbraucher kostenlosen Ansprechpartner geworden, um derartige Streitfälle unbürokratisch zu überprüfen und eine vermittelnde Rolle zwischen den beiden Parteien einzunehmen.
Grundlegendes zum Versicherungsombudsmann
Der Versicherungsombudsmann ist eine einmalige Einrichtung im deutschen Versicherungswesen, viele andere Nationen kennen eine solche Instanz nicht. Die Dienste eines Versicherungsombudsmanns beziehen sich ausschließlich auf Streitigkeiten im Themenfeld Versicherungen, in diesem werden jedoch sämtliche Sparten für private und gewerbliche Verbraucher abgedeckt. Für andere Lebensbereiche wie Streitfälle der Finanz- oder Immobilienbranche kommen seit einigen Jahren ebenfalls einzelne Personen als Ombudsleute zum Einsatz. Der Verein Versicherungsombudsmann e. V. versteht sich als Schlichtungsstelle, der bei Konflikten zwischen dem Versicherungsnehmer und seiner Versicherung vermittelt und Vorschläge zur Lösung des Konfliktes aufzeigt. Im ersten Schritt ermittelt der Ombudsmann, ob die Meinungsverschiedenheit sachlich fundiert ist und nicht einfach nur auf Missverständnissen oder einer mangelnden Kommunikation zwischen beiden Seiten basiert. Das vom Ombudsmann getroffene Urteil ist für die Versicherung verbindlich umzusetzen, sofern sich der Schadenswert unter einer Grenze von 10.000 Euro bewegt.