Unverzichtbare Dokumente für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs
von AF
Die Neuzulassung von Neu -und Gebrauchtwagen wird täglich hundertfach in Deutschland durchgeführt und gehört zu den häufigsten Amtshandlungen in einer Kfz-Zulassungsstelle. Damit dieser Prozess möglichst reibungslos ablaufen kann, sind einige Formalitäten zu beachten und Dokumente zur Zulassung mitzubringen. Wir informieren darüber, was auf keinem Fall bei der Neuzulassung von Neu -und Gebrauchtwagen fehlen sollte.
Unverzichtbare Dokumente für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs
Ein Neu- oder Gebrauchtwagen kann ausschließlich durch die Kfz-Zulassungsstelle des eigenen Wohnbezirks zugelassen werden. Egal, ob es sich um die Erstzulassung oder die Zulassung eines Gebrauchtwagens handelt - in jedem Fall muss ein Versicherungsschutz für das Fahrzeug gegeben sein und ein Kauf- bzw. Zulassungsdokument vorliegen, dass den Besitz des anzumeldenden Fahrzeugs anzeigt. Üblicherweise hat der Eigentümer des Fahrzeugs seine Identität über den Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument nachzuweisen. Auch die Anmeldung durch eine andere Person mittels Vollmacht ist möglich, die allerdings schriftlich vorliegen muss.
Unterschiede bei der Neuzulassung von Neu -und Gebrauchtwagen
Neben den oben genannten Dokumenten haben Käufer eines Gebrauchtwagens weitere Dokumente für eine erfolgreiche Zulassung vorzulegen. In diesem Fall müssen beide Zulassungsdokumente des vorherigen Fahrzeughalters zur Zulassungsstelle mitgebracht werden, nach altem Sprachgebrauch neben dem Fahrzeugbrief also auch der Fahrzeugschein. Außerdem müssen Dokumente über die letzte TÜV-Hauptuntersuchung sowie die Abgasuntersuchung vorgelegt werden. Sollte die Frist bis zur nächsten Vorführung beim TÜV im Moment der Zulassung abgelaufen sein, muss dies nicht zwingend zur Verweigerung der Zulassung führen. Je nach Zulassungsbezirk kann es zu kulanten Regelungen kommen, allerdings müssen die letzten HU- bzw. AU-Berichte unabhängig von ihrer Gültigkeit vorgelegt werden.
Weitere Besonderheiten für die Neuzulassung von Neu -und Gebrauchtwagen
Neben den oben genannten Standards, die bei der Neuzulassung von Neu -und Gebrauchtwagen unbedingt zu beachten sind, kann die jeweils zuständige Kfz-Zulassungsstelle weitere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Neuzulassung stellen. Von daher ist es anzuregen, vor dem Gang zur Zulassungsstelle einen Blick ins Internet zu werfen oder sich telefonisch zu informieren, welche Dokumente explizit erwartet werden. Dies erspart sowohl Stress als auch unnötige Wege. Diese lassen sich übrigens auch bei der Zulassungsstelle am Zweitwohnsitz einsparen: Seit dem Jahr 2007 können Bundesbürger ihr Fahrzeug ausschließlich noch an ihrem Erstwohnsitz anmelden.
Rechtzeitig um den Versicherungsschutz für das neue Fahrzeug kümmern
Bei einer Regelung macht jedoch keine Kfz-Zulassungsstelle beim Auto eine Ausnahme: Für die Neuzulassung von Neu -und Gebrauchtwagen ist gleichermaßen ein gültiger Versicherungsschutz nachzuweisen. Dieser wird durch die elektronische Versicherungskarte vor Zulassung des Fahrzeugs durch den entsprechenden Versicherer übermittelt. Dieser sendet auf Anfrage des Fahrzeughalters eine eVB-Nummer an die Zulassungsstelle und zeigt so an, dass das Fahrzeug einem Haftpflichtschutz unterliegt. So dringend der Versicherungsnachweis bei der Zulassung auch ist - im Vorfeld sollte in Ruhe der individuell beste KFZ-Versicherer ermittelt werden. Unsere Webseite hilft hierbei durch zahllose Informationen und einen vielseitigen Kfz-Tarifrechner.
Neuzulassung von Neu -und Gebrauchtwagen
Theoretisch ist es ganz einfach, in Deutschland einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen zur Neuzulassung anzumelden. Welche Unterlagen dafür benötigt werden, kann man überall nachlesen, das Prozedere ist bekannt. Also packt man sämtliche Papiere zusammen, begibt sich zur jeweiligen Zulassungsstelle und zieht eine Nummer. Und setzt sich hin und wartet.
Wer noch nie ein Auto angemeldet hat, dem sei allerdings geraten: Nehmen Sie sich eine Lektüre mit. Oder achten Sie darauf, dass sich das eine oder andere kurzweilige Spiel auf Ihrem Handy befindet. Denn meist muss man neben den notwendigen Papieren auch viel Zeit mitbringen. Nehmen Sie sich also den Vormittag frei. Die Wartezeiten auf den Kfz-Zulassungsstellen sind schließlich ein beliebtes Thema.
Folgende Unterlagen sollten Sie bei der Neuzulassung Ihres Fahrzeugs auf keinen Fall vergessen:
- Einen gültigen Personalausweis oder Ihren Reisepass nebst einer aktuellen Meldebestätigung
- Bei Gebrauchtwagen: die alten Zulassungsbescheinigungen Teil1 und 2 (beziehungsweise alter Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
- Eine Versicherungsbestätigung, nämlich die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Das TÜV-Gutachten
- Das AU-Gutachten
- Falls vorhanden: Das alte KFZ-Kennzeichen
- Minderjährige brauchen zusätzlich die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter und deren Ausweise. Schließlich sind auch Mofas und Motorroller Kraftfahrzeuge, die der Zulassung bedürfen. Und seit es den Führerschein bereits für Siebzehnjährige gibt, können auch diese ein Auto anmelden.
- Falls Sie einen Firmenwagen anmelden, so muss das Auto logischerweise trotzdem auf eine Person angemeldet werden. Falls Sie das nicht selbst sind, brauchen Sie eine Vollmacht des Fahrzeugführers und dessen Ausweis (so eine Vollmacht ist übrigens ebenfalls notwendig, falls Sie einen Wagen im Auftrag anmelden).
Ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen: Der Staat möchte sicher sein, dass er die Steuer auch bekommt, deshalb ist es notwendig, dass Sie eine Einzugsermächtigung unterschreiben. Außerdem sind natürlich Zulassungsebühren in der Höhe von zwanzig bis dreißig Euro zu entrichten. Falls Sie außerdem ein sogenanntes Wunschkennzeichen haben möchten, fallen zusätzlich ungefähr dreizehn Euro an.
Wenn Sie auch zu den besonders ungeduldigen Zeitgenossen gehören, dann sollten Sie so früh wie möglich auf der Zulassungsstelle erscheinen. Profis (diese scheint es tatsächlich zu geben) finden sich bereits einige Zeit vor den offiziellen Öffnungszeiten ein. Aber selbst, wenn Sie am jeweiligen Tag der Letzte sein sollten, der die Neuzulassung für seinen Neuwagen oder Gebrauchtwagen bekommt: Auch die längste Wartezeit hat irgendwann ein Ende!
Egal ob Sie einen Ford oder ein anderes Auto bei der Zulassung anmelden möchten, der KfzVersicherungsvergleich.net hilft vorher beim sparen aller Autos!