Verein für Verkehrsopferhilfe e.V eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer

von AF

Jährlich geschehen etwa 2,3 Millionen Autounfälle in Deutschland. Im Normalfall regeln die jeweiligen Versicherungen den Schaden. Was geschieht jedoch, wenn es hierbei Schwierigkeiten gibt

Verein für Verkehrsopferhilfe e.V eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer

Jährlich geschehen etwa 2,3 Millionen Unfälle in Deutschland. Im Normalfall regeln die jeweiligen Versicherungen den Schaden. Was geschieht jedoch, wenn es hierbei Schwierigkeiten gibt, weil der Unfallgegner zum Beispiel nicht versichert ist? In diesen Fällen hilft der Verein für Verkehrsopferhilfe e.V.
Der Verein für Verkehrsopferhilfe e.V ist eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer, die öffentliche Hand ist hieran nicht beteiligt. Im Jahre 1955 wurde dieser Verein zunächst als Fahrerfluchtsfond gegründet und 1963 in den Verein für Verkehrsopferhilfe e.V. umgewandelt.

Wann genau hilft der Verein für Verkehrsopferhilfe?

Dieser Verein bietet Verkehrsopfern Hilfe bei Unfällen, bei denen nicht zu ermittelnde oder nicht versicherte Fahrzeuge Unfallverursacher waren. Er hilft ebenfalls, wenn das Auto vorsätzlich gegen eine Person oder eine Sache angewendet wurde oder falls der Autohaftpflichtversicherer insolvent ist, wie letztes Jahr im Fall von zwei Versicherungen geschehen. Der Verein ist ebenfalls ein Ansprechpartner bei Unfällen, die im Ausland passieren. In diesen Fällen haben die Geschädigten niemanden, der ihren Schaden übernimmt. Hierbei geht es darum, existenzielle Härten zu vermeiden, die durch die genannten Situationen eintreten können. Mit dem Verein wird diese Lücke im Versicherungsgesetz geschlossen. Die eigentliche Schadensregulierung geschieht durch einen deutschen Autohaftpflichtversicherer oder durch Schadensregulierungsbüros, die in deren Vollmacht handeln.

Der Verein für Verkehrsopferhilfe e.V. kann natürlich nicht alle Unfälle mit Fahrerflucht übernehmen. Es wird sehr genau geprüft, um einen Missbrauch zu verhindern. Bei Unfällen mit Fahrerflucht zahlt der Verein nur, wenn neben Sachschäden auch ein Personenschaden entstanden ist. Jeder Fahrzeughalter kann sich gegen einen Sachschaden mit Abschluss einer Vollkaskoversicherung schützen. Schmerzensgeld wird gezahlt, wenn der Geschädigte durch den Unfall dauerhaft und erheblich körperlich eingeschränkt wurde. Diese Einschränkungen werden vorgenommen, da die Beweisbarkeit eines Unfalls bei einer Fahrerflucht schwierig ist. Zudem wird befürchtet, dass der Anreiz zur Fahrerflucht erhöht werden könnte, wenn der Unfallverursacher weiß, dass der Schaden anderweitig übernommen wird. Bei der Schadensregulierung von Unfällen, die unter Vorsatz herbeigeführt wurden oder bei denen das andere Fahrzeug nicht versichert ist, gelten diese Einschränkungen nicht.

Was müssen Sie tun, wenn Sie selbst Hilfe in einer solchen Situation brauchen?

Wenn Sie in einer der oben genannten Situationen stecken, ist es am besten, sich so schnell wie möglich beim Verein für Verkehrsopferhilfe e.V. zu melden. Dies kann auch über die Internetseite des Vereins geschehen. Auf jeden Fall sollten Sie eine möglichst genaue Schilderung der Situation machen, damit der Verein den Sachverhalt schnell beurteilen kann. Um dies zu gewährleisten, erhalten Sie von der Geschäftsstelle in Berlin oder auf der Internetseite ein Schadenmeldeformular, welches Sie so genau wie möglich ausfüllen müssen.

Von den 2,3 Millionen Unfälle, die jährlich in Deutschland geschehen, werden nur etwa 0,05 Prozent an den Verein für Verkehrsopferhilfe gemeldet. Im Jahr 2009 waren es 1,157 Meldungen, von denen im Endeffekt in 392 Fällen Entschädigungs- Leistungen vorgenommen wurden. In 198 Fällen handelte es sich um Unfälle mit Fahrerflucht, bei 140 Unfällen war der Verursacher nicht versichert und 54 Unfälle wurden vorsätzlich herbeigeführt. Insgesamt sind Personenschäden bis 2,5 Millionen Euro, bei drei oder mehreren Personen bis zu 7,5 Millionen Euro gedeckt. Sachschäden werden bis zu 500.000 Euro übernommen.