Versicherungsvertrag: Auch völlig gesunde Menschen können in der Risikoprüfung durchfallen
von AF
Gesetzliche Krankenversicherungen können sich nicht aussuchen, wen sie versichern. Selbst für ältere Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen können nicht höhere Beiträge gefordert werden. Ganz anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus. Hier besteht kein Recht auf Vertragsabschluss. Natürlich gibt es kaum einen Versicherer, der bestimmte Personengruppen kategorisch ausschließt, dafür gibt es aber eine so genannte Risikoprüfung, von der letztendlich die Höhe des Monatsbeitrages abhängt. Bei der Überprüfung potenzieller Versicherungsnehmer, fragen sich die Anbieter, ob die jeweilige Person den Vertrag zuverlässig bezahlen kann und ob im Folgejahr hohe Rechnungen zu erwarten sind.
Versicherungen und ihre Fragen zum Gesundheitszustand
In jedem Antrag stellen die Versicherungen Fragen zum Gesundheitszustand. Diese sollten unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden, da der Vertrag ansonsten auch Jahre später gekündigt werden kann, wenn sich herausstellt, dass die Gesundheitsfragen nicht umfassend genug beantwortet wurden. Leider gibt es auch Erkrankungen, mit denen es bei privaten Versicherungsgebern beinahe unmöglich ist, zum Vertragsabschluss zu gelangen. Dazu zählen unter anderem Diabetes, Herzinfarkte, Krebserkrankungen, die noch nicht seit drei Jahren ausgeheilt sind aber auch schweres Übergewicht und chronische Erkrankungen, die noch in Behandlung sind. Sollten Sie sich in diesen Gruppen wiederfinden, lohnt es sich nicht, erst Anträge auszufüllen, sondern die Anbieter einfach anzurufen und sich über die Annahmefähigkeit zu informieren.
Ausschlusskriterium bei der Risikoprüfung
Doch auch völlig gesunde Menschen können in der Risikoprüfung durchfallen. Arbeitslosigkeit, Haftbefehle oder eidesstattliche Versicherungen sind ein klares Ausschlusskriterium und auch Berufsgruppen mit unregelmäßigem Einkommen oder ohne festen Wohnsitz werden sehr häufig abgelehnt.