Wie Kfz-Versicherung kündigen?

Die alte Kfz-Versicherung kündigen

Der Wechsel zu einem neuen Kfz-Versicherer ist das häufigste Ziel nach einem Versicherungsvergleich. Besonders groß ist das Interesse an einer Kündigung der Kfz-Versicherung, wenn sich die aktuelle Prämie im Zuge einer Beitragsanpassung erhöht hat. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht, das genutzt werden kann, um von einem anderen Kfz-Versicherer zu profitieren. Um sicherzustellen, dass die Kündigung des bestehenden Versicherungsschutzes wirksam wird und der Versicherte ab dem nächsten Versicherungsjahr von einem anderen Kfz-Versicherer profitiert, sind einige Formalitäten zu beachten. Oftmals scheitert die gewünschte Kündigung an Fehlern im Kündigungsschreiben oder versäumten Fristen, wodurch der Versicherte ein weiteres Jahr bei seinem aktuellen Kfz-Versicherer bleiben muss.

Um dieses Schicksal zu vermeiden, erfährt man in den folgenden Schritten, wie man ohne Probleme die Kfz-Versicherung kündigen kann. Unser Vergleichsrechner stellt dabei für jeden Versicherungsnehmer einen Anreiz dar, sich mit dem Thema Kündigungsfrist und dem Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer auseinanderzusetzen, um keine unnötig teure Prämie für seine Versicherungsleistungen zu zahlen.

Kfz-Versicherung Kündigung

Kündigungsvorlage zur fristgerechten Kündigung
Kündigungsvorlage (ORDENTLICHE KÜNDIGUNG) zum Download

Da die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, kann die Kfz-Versicherung nicht einfach gekündigt werden, ohne das Fahrzeug abzumelden. Ein Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft ist jedoch möglich. Dieser sollte gut überlegt sein, indem verschiedene Tarife verglichen werden, um das günstigste Angebot für die individuellen Bedürfnisse zu finden. Vor einem Wechsel zu einem neuen Versicherer sollte man jedoch wissen, dass sowohl die ordentliche Kündigung als auch die außerordentliche Kündigung der Autoversicherung schriftlich mit einer bestimmten Frist bei der Versicherung erfolgen müssen. Die folgenden Schritte erklären, wann man bei einem Fahrzeugwechsel, einer Beitragserhöhung, am Jahresende (Stichtag) oder durch ein Sonderkündigungsrecht den Vertrag kündigen darf. Es spielt dabei keine Rolle, ob man nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat oder auch den Komplettschutz mit Teilkasko und Vollkasko.

Für die Berechnung der Prämie für Kfz-Versicherungen kann unser Kfz-Versicherungsvergleich genutzt werden.

Kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung stressfrei und rechtzeitig mit unserer vorgefertigten Kündigungsvorlage! Nutzen Sie unsere praktische Vorlage und ersparen Sie sich mühsame Formulierungen mit unseren Kündigungsmöglichkeiten. Unsere vorgefertigte Musterkündigung ist einfach zu verwenden und in wenigen Schritten ausgefüllt. Geben Sie einfach Ihre persönlichen Daten und die Vertragsnummer ein, wählen Sie das Kündigungsdatum entsprechend der vertraglichen Kündigungsfrist, und schon sind Sie bereit, Ihre Kfz-Versicherung problemlos zu beenden.

Grundlegendes zur Gültigkeit von Versicherungen im Kfz-Bereich

Bei sämtlichen in Deutschland abgeschlossenen Versicherungen ist eine Unterscheidung zwischen zwei Varianten zu treffen. Einige Versicherungsverträge gelten ab ihrer Unterzeichnung unbegrenzt, und lediglich eine explizite schriftliche Kündigung durch den Versicherten beendet das Vertragsverhältnis. Bei der Kfz-Versicherung verhält es sich anders. Diese wird formal jeweils für ein Jahr abgeschlossen. Bei den meisten Versicherungen in Deutschland verläuft das Versicherungsjahr im Bereich Kfz parallel zum Kalenderjahr, sodass mit dem 1. Januar ein neues Versicherungsjahr beginnt. Wenn bis zum Ende eines Jahres keine Kündigung beim Kfz-Versicherer eingegangen ist, wird der bestehende Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr (zwölf Monate) verlängert. Dies gilt selbst dann, wenn die zu zahlende Prämie gestiegen ist und der Versicherte mit höheren Kosten für seinen Versicherungsschutz rechnen muss.

Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig vorher aktuelle Tarife berechnen zu lassen, um herauszufinden, welche Kosten bei anderen Versicherungen zu erwarten sind. Falls die Prämie für gleiche oder sogar bessere Leistungen bei anderen Versicherern geringer ist als bei der aktuellen Kfz-Versicherung, ist ein Wechsel der bisherigen Versicherung empfehlenswert.

Natürlich kann eine Kündigung auch aus anderen Gründen motiviert sein, etwa weil das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nach einer problematischen Abwicklung eines Schadensfalls zerstört ist. Je nach vorliegender Situation und Grund für die Kündigung ergibt sich eine unterschiedliche Kündigungsfrist, die sowohl vom Vertragsnehmer als auch von der Versicherungsgesellschaft beachtet werden muss.


Kündigung der Autoversicherung: Wann aber haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen und eine neue Versicherung abzuschließen?

Zum Ablauf eines Versicherungsjahres: Fristgerechte Kündigung der Kfz-Versicherung

  • Es ist stets möglich, die Autoversicherung bei der Versicherungsgesellschaft fristgerecht zum Ende eines Versicherungsjahres zu kündigen, ohne spezifische Gründe anzugeben.
  • Das Versicherungsjahr endet normalerweise am 31. Dezember. Einige Kfz-Versicherungen können jedoch abweichende Laufzeiten haben. Das genaue Ablaufdatum finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Wenn keine Kündigung zum Vertragsende erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.
  • Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, das heißt, die Kündigung muss in der Regel spätestens am 30. November bei Ihrem Kfz-Versicherer eingehen.
  • Zur Sicherheit sollten Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an Ihre Kfz-Versicherung senden oder persönlich übergeben und den Empfang bestätigen lassen.

Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung

  • Wenn Ihre Kfz-Versicherung die Beiträge erhöht, Vertragsbedingungen ändert oder Ihre Regionalklasse oder Typklasse sich ändert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können außerordentlich kündigen und die Autoversicherung wechseln sowie neu abschließen.
  • Nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung haben Sie einen Monat Zeit, außerordentlich zu kündigen. Die Sonderkündigung muss spätestens innerhalb eines Monats bei Ihrer bisherigen Versicherung eingehen.
  • Auch hier sollten Sie einen Nachweis über die Kündigung erbringen können
    (z.B. Einschreiben oder Empfangsbestätigung von einem Brief oder einer E-Mail des Versicherers).


Kfz-Versicherung nach Schadensfall kündigen

  • Im Fall einer gemeldeten Schadensregulierung haben Sie das Recht, außerordentlich zu kündigen, wenn Sie mit der Abwicklung unzufrieden sind.
  • Nach Abschluss der Bearbeitung können Sie innerhalb eines Monats kündigen.
  • Es ist dabei unerheblich, ob die Kfz-Versicherung den Schaden abgelehnt hat oder eine Regulierung erfolgt ist.

Kündigung der Autoversicherung bei Fahrzeugwechsel und Neuzulassung

  • Beim Verkauf Ihres alten Autos und dem Erwerb eines Neuen endet Ihre alte Kfz-Versicherung mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs. Das Versicherungsende entspricht dem Abmeldetag. Sie können für Ihr neues Auto eine beliebige neue Autoversicherung abschließen und so zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln.
  • Bei einer Neuzulassung (erstmalige Zulassung eines Kfz auf Ihren Namen) steht es Ihnen frei, Ihre Autoversicherung zu wählen. In diesem Fall erhalten Sie von einem Vergleichsrechner sofort eine eVB-Nummer für die Zulassungsstelle.

Die reguläre Kündigung mit vertraglich festgelegter Kündigungsfrist

Unter einer regulären Kündigung versteht man in der Autoversicherung und anderen Versicherungen, dass der Versicherungsnehmer sich bei der Kündigung auf die Fristen und Formalitäten beruft, die im Versicherungsvertrag festgelegt sind. Bei der Kfz-Versicherung beträgt die übliche reguläre Kündigungsfrist drei Monate, die dem abgeschlossenen Vertrag schriftlich zu entnehmen ist. Da das Kalenderjahr und das Versicherungsjahr bei den meisten Kfz-Versicherern synchron verlaufen, sollte eine solche Kündigung bis spätestens Ende September eines Kalenderjahres ausgesprochen werden. Die Aufkündigung des bestehenden Vertrags tritt dann zum Jahresende in Kraft. Ab dem 1. Januar des folgenden Jahres muss der Versicherungsnehmer sich um den Versicherungsschutz bei einem anderen Anbieter kümmern. Die Kündigung muss bis zum Ende der Kündigungsfrist Ende September schriftlich bei der Kfz-Versicherung eingegangen sein. Es ist in diesem Fall nicht erforderlich, besondere Gründe für die Kündigung anzugeben. Generell empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherungsgesellschaft zu senden, um eine Bestätigung über den Eingang des Antrags zu erhalten. Besonders wenn es sich um einen Internet-Direktversicherer handelt, der nicht persönlich aufgesucht werden kann, ist diese Vorgehensweise sinnvoll. Das Kündigungsschreiben muss handschriftlich unterzeichnet werden. Wenn diese Bedingungen und die Frist eingehalten werden, muss der Kfz-Versicherer den Antrag problemlos akzeptieren und die bestehende Autoversicherung kündigen.

Vom Sonderkündigungsrecht Ende des Jahres Gebrauch machen

Wer die Kündigungsfrist Ende September versäumt hat, erhält jedes Jahr eine zweite Möglichkeit, den bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen. Diese Regelung ist sinnvoll, da sich erst Anfang November im Rahmen der sogenannten Beitragsanpassung herausstellt, ob die Beiträge für das folgende Versicherungsjahr erhöht werden. Falls die Prämie tatsächlich höher ist als im Vorjahr und dies schriftlich vom Kfz-Versicherer angekündigt wird, tritt das sogenannte Sonderkündigungsrecht in Kraft. Damit ist gemeint, dass sich durch die Erhöhung der Prämie eine neue Situation für den bestehenden Vertrag ergibt, gegen die der Versicherte Einspruch erheben kann.

Im Rahmen des Sonderkündigungsrechts wird dem Versicherten eine Zeitspanne von vier Wochen (einem Monat) als Kündigungsfrist eingeräumt. In der deutschen Versicherungslandschaft hat sich der 30. November als Stichtag etabliert. Während des Novembers kann der Versicherte, wie zuvor beschrieben, sein Kündigungsschreiben verfassen. Als Begründung für die Kündigung sollte er unbedingt die kürzlich erfolgte Beitragserhöhung angeben.

Auch in diesem Fall empfiehlt es sich, ein Einschreiben an die Versicherungsgesellschaft per Post mit Rückschein für die Kündigung zu verwenden. Der Stichtag 30. November nähert sich schnell und führt oft dazu, dass die Kündigung erst am letzten Tag der Frist eingereicht wird. Hier ist es wichtig, zeitnah zu handeln und auch formal keine Fehler zu machen, um die Kündigung der Kfz-Versicherung gemäß den eigenen Wünschen und Vorstellungen erfolgreich durchzuführen.

Kündigung nach dem Stichtag 30. November

Jedes Jahr bedauern Tausende von Versicherungsnehmern in Deutschland, dass ihre Prämien erhöht wurden und sie den Stichtag am 30. November verpasst haben. Interessanterweise besteht jedoch die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag auch nach diesem Datum zu kündigen und innerhalb einer Frist von vier Wochen zu einem anderen Kfz-Versicherer zu wechseln. Obwohl dieser Fall in der Praxis selten auftritt, sollte er dennoch individuell überprüft werden, um die Option der Kündigung der Kfz-Versicherung auf diese Weise zu nutzen.

Diese Regelung betrifft konkret alle Versicherten, deren Prämien aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzt sind. Dies ist üblich, wenn sowohl Leistungen der Kfz-Haftpflicht als auch der Teilkasko und Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurden. Oftmals sendet der Kfz-Versicherer erst Tage oder Wochen nach der erwähnten Anpassung der Beiträge ein offizielles Schreiben aus, das die genaue Aufschlüsselung der Prämie im neuen Jahr enthält.

In dieser Hinsicht ist es möglich, dass die Prämie in einem bestimmten Bereich wie zum Beispiel der Kaskoversicherung steigt, der Gesamtbeitrag jedoch unverändert bleibt, da die Haftpflichtversicherung günstiger geworden ist. Selbst wenn die Gesamtprämie folglich niedriger ist, tritt ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherungsnehmer ein, da einer der Tarifbestandteile teurer geworden ist. Innerhalb von vier Wochen sollte auch in dieser Situation das Sonderkündigungsrecht in Betracht gezogen werden, das die Kündigung der Kfz-Versicherung ermöglicht und den Wechsel zu anderen Versicherungsanbietern erleichtert.

Gibt es einen einheitlichen Stichtag für die Kündigung bei allen Versicherern?

Nein, jeder Versicherer hat unterschiedliche Regelungen bezüglich des Kündigungszeitpunkts. In den meisten Fällen besteht die Möglichkeit, einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Das Kfz-Versicherungsjahr endet bei vielen Verträgen am 31. Dezember, wodurch der Stichtag für die Kündigung der 30. November ist.

Es gibt jedoch auch Versicherungsgesellschaften, die Verträge mit abweichender Laufzeit anbieten. In solchen Fällen ist der Versicherungszeitraum nicht zwingend an das Kalenderjahr gebunden. Beispielsweise könnte die Vertragslaufzeit vom 1. September bis zum 31. August des folgenden Jahres reichen. Hier müssen Sie den 30. November nicht berücksichtigen, sondern Ihren individuellen Stichtag einen Monat vor Vertragsende.

Es ist daher ratsam, die Vertragsbedingungen Ihrer Kfz-Versicherung zu überprüfen, um den genauen Stichtag für eine Kündigung zu ermitteln und eine fristgerechte Beendigung sicherzustellen.

Andere Möglichkeiten zur Kündigung der Kfz-Versicherung entdecken

Wenn jemand bei der Berechnung von Tarifen feststellt, dass der Versicherungsschutz bei anderen Gesellschaften sinnvoller erscheint, ist es nicht zwingend erforderlich, bis zum Jahresende zu warten, um eine mögliche Prämienerhöhung abzuwarten. Es gibt auch andere Situationen im Verlauf des Versicherungsjahres, die eine Kündigung ermöglichen, weshalb es durchaus lohnenswert ist, mitten im Jahr eine Tarifberechnung durchzuführen. Eine solche Situation tritt am häufigsten nach einem eingetretenen Schadenfall auf. Obwohl dieser nicht unmittelbar zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags führt, löst er sowohl für den Kfz-Versicherer als auch für den Versicherungsnehmer das bekannte Sonderkündigungsrecht von vier Wochen aus.

In dieser Lage entscheiden sich Versicherungen oft für eine Kündigung, da der Unfall oder der Schadenverlauf als bedenklich angesehen wird und der Fahrzeughalter oder Versicherungsnehmer als zu risikoreich bewertet wird. Wenn der Kfz-Versicherer eine schriftliche Kündigung in dieser Form ausspricht, ist es dringend ratsam, schnell eine Tarifberechnung durchzuführen und den Anbieter zu wechseln. Schließlich ist es nicht erlaubt, ein Fahrzeug ohne gültigen Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr zu führen oder zu bewegen. Eine potenzielle Kündigung hat jedoch keinen Einfluss auf die Beseitigung des Schadens, der das Sonderkündigungsrecht ausgelöst hat.

Gründe, die zur Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Versicherer führen können:

  1. Falsche Angaben im Versicherungsantrag: Wenn sich nach einem Schadensfall herausstellt, dass der Versicherungsnehmer unwahre Angaben gemacht hat, beispielsweise falsche Werte zum Kilometerstand oder den Fahrern, kann dies zu einer Vertragsstrafe oder einer Vertragskündigung führen.
  2. Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung des Versicherungsbeitrags: Wird der fällige Erstbeitrag nicht pünktlich oder vollständig gezahlt, tritt die Autoversicherung möglicherweise gar nicht erst in Kraft. Zahlungsrückstände können zur Vertragskündigung führen, oft bereits nach einer kurzen Mahnfrist seitens der Versicherung.
  3. Schadensfall: Nach einer Schadensregulierung kann es zu einer Vertragskündigung kommen. Der Versicherer behält sich das Recht vor, den Vertrag in solchen Fällen zu kündigen.
  4. Missachtung der Pflichten des Versicherungsnehmers: Wenn der Versicherungsnehmer vertraglich vereinbarte Pflichten bezüglich des Fahrzeuggebrauchs nicht einhält, kann dies eine sofortige Kündigung rechtfertigen. Beispielsweise dürfen nur eingetragene Fahrer das Auto führen, eine gültige Fahrerlaubnis muss vorliegen, und Drogenkonsum oder Alkohol am Steuer sind verboten. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zur Vertragskündigung führen.
  5. Zweckentfremdung, Zwangsversteigerung oder Verkauf des Fahrzeugs: Im Versicherungsvertrag sind konkrete Angaben zur angemessenen Nutzung des Autos festgelegt. Wenn sich diese vereinbarte Verwendung ändert, zum Beispiel durch Zweckentfremdung, Zwangsversteigerung oder Verkauf des Fahrzeugs, behält sich der Kfz-Versicherer das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Lohnenende Tarife berechnen und gezielt nach der Kündigung wechseln

Nicht immer ist es so, dass Fahrzeughalter ihre Kfz-Versicherung kündigen wollen, weil die Jahresprämie zu hoch ausfällt. Oft sind es auch die attraktiven Zusatzleistungen oder Rabatte anderer Versicherer, die zum Nachdenken über einen Wechsel anregen und dazu führen, dass man in Erwägung zieht, die Kfz-Versicherung zu kündigen. Um den konkreten Beitrag nach einem gewünschten Wechsel zu erfahren, kann unser Vergleichsrechner genutzt werden, der das Berechnen von Tarifen im deutschen Kfz-Versicherungswesen besonders unkompliziert macht.

Vor Ablauf einer potenziellen Kündigungsfrist sollten Versicherungsnehmer, die einen Wechsel in Betracht ziehen, ihre Tarife rechtzeitig berechnen. So können sie in aller Ruhe die geeigneten Versicherungsanbieter und ihre Tarife kennenlernen. Es ist jedoch zu bedenken, dass ein vorgeschlagener Versicherungsbeitrag im Sommer nicht mehr dem entspricht, was der Kfz-Versicherer kurz vor Ende des Versicherungsjahres anbieten wird. In der Regel stellen die Versicherungen erst im Spätsommer oder Herbst ihre neuen Konditionen vor, die dann auch in die Vergleichsrechner integriert werden.

Um den konkreten Beitrag zu ermitteln, falls man heute noch ein Kündigungsschreiben verfassen möchte, empfiehlt es sich am besten, dies gegen Ende des Jahres zu tun und dabei die reguläre oder spezielle Kündigungsfrist zu beachten. Da die Prämien jedes Jahr für Millionen von Autofahrern in Deutschland steigen, ist es ratsam, regelmäßig die Tarifkonditionen aller Kfz-Versicherer zu vergleichen, um den Anstieg der Kosten zu vermeiden.

Besonders wenn der eigene Jahresbeitrag gerade erst erhöht wurde und somit ein Sonderkündigungsrecht ausgelöst wurde, ist eine schnelle und dennoch sachliche Analyse der Tarife in Deutschland dringend zu empfehlen.

Kfz-Versicherungsverträge vor und nach dem 1. Oktober 2016 kündigen

  • Wenn der Vertrag am 1. Oktober 2016 oder später abgeschlossen wurde, genügt eine Kündigung per E-Mail. Bitte vergessen Sie nicht die Betreffzeile und geben Sie unbedingt die Nummer Ihres Versicherungsscheins und das Kennzeichen an. Bitten Sie um eine Bestätigung der Kündigung per E-Mail. Eine automatische Eingangsbestätigung reicht nicht aus.
  • Falls Ihr Kfz-Vertrag älter als Oktober 2016 ist, müsst Sie noch einen Brief verfassen, entweder am PC oder mit der Hand. Inhaltlich unterscheidet sich die Kündigung nicht. Bitte achten Sie darauf, Ihre Anschrift anzugeben. Schicken Sie den Brief am besten per Einschreiben und verlangen Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Behalte ich meine SF-Klassen und Rabatte beim Wechsel?

Nach einem Wechsel Ihrer Autoversicherung behalten Sie Ihre Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) und die damit verbundenen Rabatte. Diese werden nahtlos übertragen, und Sie werden entsprechend Ihrer bisherigen schadenfreien Fahrzeit eingestuft. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rabatt-Tabelle des neuen Kfz-Versicherers nach dem Wechsel gilt. Das bedeutet, dass die Höhe der gewährten Rabatte und die damit verbundenen Vergünstigungen von der Versicherungsgesellschaft abhängen, zu der Sie gewechselt haben.

Der Vorteil des Beibehaltens Ihrer SF-Klassen besteht darin, dass Sie weiterhin von den Rabatten profitieren, die Sie durch Ihre schadenfreie Fahrt aufgebaut haben. Je mehr Jahre Sie unfallfrei fahren, desto höher wird Ihre SF-Klasse sein, und somit sinken in der Regel Ihre Versicherungskosten. Beim Wechsel der Autoversicherung haben Sie die Möglichkeit, von möglichen besseren Konditionen und günstigeren Tarifen bei einem anderen Versicherungsanbieter zu profitieren.

Bevor Sie jedoch Ihre Police kündigen und die Autoversicherung wechseln, sollten Sie die Konditionen der neuen Versicherungsgesellschaft gründlich prüfen. Achten Sie insbesondere auf die Anwendung der richtigen SF-Klassen und Rabatte des Versicherers, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin von den verdienten Vorteilen profitieren. Einige Versicherungsunternehmen bieten möglicherweise auch eine niedrigere Selbstbeteiligung bei Schäden an, was bedeutet, dass Sie im Falle eines Unfalls weniger aus eigener Tasche bezahlen müssen.