Anwendung der Halbjahresmethode bei Versicherungsunternehmen

von AF

Das Eintrittsalter beschreibt das Alter eines Versicherungsnehmers, dass durch den Versicherer als Kalkulationsgrundlage für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird. Diese Festlegung muss nicht mit dem tatsächlichen Alter übereinstimmen. Das versicherungstechnische Eintrittsalter ist von besonderer Bedeutung, wenn Risiken im Versicherungsumfang enthalten sind, die sich altersabhängig unterschiedlich darstellen. Diese Risiken wirken sich auf vor allem auf die Höhe der Versicherungsbeiträge bei Lebens- und Rentenversicherungen, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sowie für Kranken- und Pflegeversicherungen aus. Außerdem sind von der akzentuierten Betrachtung des Alters im Zusammenhang mit der Beitragsberechnung auch Unfallversicherungen betroffen. Die Bewertung des Eintrittsalters durch den Versicherer kann zur Folge haben, dass aufgrund der altersbedingten Risikoeinschätzung keine Versicherbarkeit gegeben ist

Für die Festlegung des Eintrittsalters des zu Versichernden durch den Versicherer stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Dabei kommt bei den Versicherungsunternehmen überwiegend die Halbjahresmethode zur Anwendung. Als Eintrittsalter wird bei der Halbjahresmethode das Alter festgelegt, das der geringsten zeitlichen Entfernung des Geburtstages zum Versicherungsbeginn entspricht. Liegt der nächste Geburtstag weniger als 183 Tage vom Versicherungsbeginn entfernt, zählt das Alter als Eintrittsalter, dass der Versicherte mit seinem nächsten Geburtstag erreicht. Liegt der letzte Geburtstag jedoch näher als der nächste Geburtstag zum Versicherungsbeginn, zählt in diesem Fall das jetzige Alter auch als Eintrittsalter.

Bei Abschluss einer Versicherung kann eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns für den Versicherten vorteilhaft sein, wenn sich das niedrigere Eintrittsalter als Beitragsersparnis auswirkt.