Die Minderungspflicht gehört zu den Verpflichtungen des Versicherungsnehmers gegenüber seiner Versicherung
von AF
Die Minderungspflicht gehört zu den Verpflichtungen des Versicherungsnehmers gegenüber seiner Versicherung. Der Versichterte ist in einem Schadensfall dazu verpflichtet das Ausmaß des Schadens so gering wie möglich zu halten, wenn es im Rahmen der Möglichkeiten liegt.
Pflichten des Versicherten
Die Minderungspflicht ist zusammen mit der Abwendungspflicht Teil der Obliegenheiten. Jeder Versicherungsnehmer ist vertraglich und gesetzlich daran gebunden, diesen Verpflichtungen gegenüber seiner Versicherung nach bestem Wissen nachzukommen. Diese Obliegenheit ist generell im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und speziell in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgehalten. Was Teil dieser Pflichten ist, kann sich je nach Versicherungstyp unterscheiden, doch das Grundprinzip ist gleich. Der Versicherungsnehmer soll sich bei einem Unfall oder Schadensfall so verhalten, wie er ohne Versicherungsschutz nach Eigeninteresse handeln würde. Wirtschaftliche Perspektive ist hierbei ein gängiger Maßstab. Wenn das Versicherungsunternehmen Versicherten Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit oder absichtliche Erhöhung des Schadens nachweisen kann, sind sie ihrer Minderungspflicht nicht nachgekommen.
Konsequenzen verletzter Verpflichtungen
Die Beweispflicht liegt im Zusammenhang mit dieser Obliegenheit auf Seiten des Versicherers. Hätte der Versicherte Schaden abwenden oder vermindern können, hat das Versicherungsunternehmen das Recht zur Streichung oder zumindest Einschränkung von Leistungen. Im schlimmsten Fall erlaubt eine verletzte Schadensminderungspflicht dem Versicherer die Auflösung des Versicherungsverhältnisses. Die Leistungsminderung bezieht sich in den meisten Fällen auf die Schadenshöhe, welche der Versicherte selbst erzeugt oder trotz besseren Wissens nicht verhindert hat. Um den Bruch mit der Obliegenheit nachzuweisen, muss die Versicherung eine Verbindung zwischen entstandenen Mehrschäden und dem Verhalten des Versicherungsnehmers erklären. Die genauen Verpflichtungen im Rahmen der Minderungspflicht sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen genau festgehalten.