Die Typklassen von Automobilen und Motorrädern
von AF
Die Typklassen von Automobilen und Motorrädern werden in der Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung von Kraftfahrzeugen genutzt, um die Prämie für eine Versicherung zu berechnen. Dazu wird der Indexwert treuhänderisch einmal jährlich ermittelt. Der Treuhänder bestimmt dabei den finanziellen Bedarf, der für die Beseitigung eines Schadens für jeden einzelnen Fahrzeugtyp notwendig ist. Der Schadenbedarf für jedes Fahrzeugmodell setzt sich aus der Summe aller Aufwendungen für die Behebung eines Schadensfalls in einem definierten Kalenderjahr zusammen, die durch den Wert der jährlichen Schadensfälle dividiert wird.
Die Indexwerte der einzelnen Klassen lassen den direkten Vergleich mit dem Schadensbedarf aller untersuchten Kraftfahrzeuge zu. Das vollständige Klassenverzeichnis dient den Versicherungsgesellschaften als kalkulatorische Grundlage, von der nur selten abgewichen wird. Juristisch bindend ist die Klassifizirung der Modelltypen für die Assekuranz-Unternehmen jedoch nicht. Um die jährliche Begutachtung durch den Treuhänder auf ein vertretbares Maß herunterzusetzen, hat man sich auf eine Präambel geeinigt: Ein fehlendes Fahrzeugvergleichsmodell oder geringe Zulassungszahlen bei Kraftfahrzeugen führen zu Typklassen, die sich an der Motorstärke der Fahrzeuge orientiert. Die Typklassen sind dabei meist von 10 bis 34 auf die einzelnen Arten der Kraftfahrzeugversicherung verteilt. Dabei werden die Indexwerte der Typklassen von 10 bis 25 in der Haftpflichtversicherung, von 10 bis 33 in der Teilkaskoversicherung und von 10 bis 34 in der Vollkaskoversicherung zur Kalkulation und Berechnung der Prämien angesetzt.
Hohe Werte bei der Typklasse sind durch einen entsprechenden Schadenbedarfsindex beim jeweiligen Fahrzeugtyp bedingt, die mit Beitragserhöhungen einhergehen können. Ändern sich entweder die Typ- oder die Regionalklassen und erhöhen sich dadurch die Gesamtprämien, steht den Versicherungsnehmern das Recht auf außerordentliche Kündigungen zu. Wird durch die Änderung der Klassifizierungen keine erhöhten Beiträge zur Versicherung fällig, steht dieses Kündigungsrecht dem Versicherungsnehmer jedoch nicht zu.