Gibt es noch die Insassenunfallversicherung?

von AF

Neben der allgemeinen Unfallversicherung gibt es noch die Insassenunfallversicherung. Bei dieser Versicherungsart werden im Falle eines Unfalls Beifahrer und Mitfahrer eines Fahrzeugs versichert. Die Versicherung tritt nur ein, wenn sich die Insassen mit Erlaubnis des Fahrzeughalters im Kraftfahrzeug befinden. Dabei definiert die Insassenunfallversicherung Autos, LKW, Motorräder, Krafträder, Roller sowie Zugmaschinen als Fahrzeug.

Bei dieser Versicherungsvariante handelt es sich um eine sogenannte Summenversicherung, bei der, unabhängig vom Bedarf im Schadensfall, immer die in der Versicherungspolice festgelegte Leistung geschuldet wird. Selbst bei Mitschuld oder Schuld des Fahrzeugführers tritt die Versicherung ein. Berufskraftfahrer können eine solche Versicherung allerdings nicht abschließen.

Die Insassenunfallversicherung tritt ein bei Tod, Individualität und Krankenhausaufenthalt. Sie kommt für alle gesundheitlichen Schäden und Folgeschäden auf, die den mitfahrenden Fahrzeuginsassen durch das Fahren, Benutzen oder Abstellen eines Kraftfahrzeugs entstehen. Insbesondere folgende Schadensfälle werden ausschließlich von der Insassenversicherung erfasst.

  • Verkehrsunfälle aufgrund eines unabwendbaren Ereignis wie Wildwechsel.
  • Unfälle die durch Fußgänger oder Radfahrer entstehen und diese keine Haftpflichtversicherung haben.
  • Zusatzleistungen bei Auslandsunfällen bei unzureichender ausländischer Haftpflicht.

Im Versicherungsfall zahlt die Versicherungsgesellschaft eine entsprechende
Versicherungssumme.

  • Bei einem Todesfall kommt die vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung.
  • Im Todesfall von Kindern unter 14 Jahre wird eine Summe von höchstens 10.000 Euro ausgezahlt.
  • Im Fall der Invalidität wird je nach Invaliditätsgrad ein Prozent der Versicherungssumme gezahlt.
  • Ab einem Alter von 65 Jahren erfolgt die Auszahlung als Rente.

Es gibt zwei Varianten der Fahrzeuginsassenversicherung. Unabhängig von der Anzahl der Mitreisenden wird eine pauschale Versicherungssumme vereinbart oder alternativ wird jeder Sitzplatz einzeln versichert.

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