Kfz-Haftpflicht - SF-Klassen System mit jährlicher Neueinstufung

von AF

Grundsätzlich ist die Kfz-Haftpflicht zuständig, im Falle eines Unfallschadens einzuspringen. Nimmt der Autofahrer allerdings die Autoversicherung für die Regulierung eines Schadens in Anspruch, ganz gleich ob es sich um Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden handelt, so verliert der Autofahrer wertvolle Schadensfreiheitsrabatte bzw. es erfolgt eine Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse. Die Änderung der SF-Klassen wirkt sich natürlich unmittelbar auf den Beitrag aus. Ist ein Autofahrer über längere Zeit unfallfrei mit seinem Fahrzeug unterwegs, so zahlt er im Laufe der Zeit nur noch geringe Beiträge in die Kfz-Haftpflicht oder Vollkaskoversicherung ein, da der prozentuale Beitragssatz mit der Einstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse sinkt. Es heißt also, möglichst viele Jahre unfallfrei über die Bühne zu bringen, um bei den Beiträgen richtig zu sparen.

SF-Klassen System mit jährlicher Neueinstufung

Einer der wichtigsten Bausteine eines Kfz-Haftpflicht Tarifes gehört die Schadensfreiheitsklasse, in die der Autofahrer eingestuft wird. Das Grundkonzept ist recht einfach. Autofahrer, die über einen längeren Zeitraum unfallfrei bzw. schadensfrei fahren, erhalten eine bessere SF-Klasse und damit einen günstigeren Versicherungsschutz, da sie als geringeres Risiko für die Versichertengemeinschaft eingestuft werden können als Fahrer, die häufig Unfälle bauen. Sowohl in der Kfz-Haftpflicht als auch in der Vollkaskoversicherung wird mit dem SF-Klassen-System gearbeitet. Die Bezeichnung der SF-Klasse bezieht sich auf die Anzahl der Jahre, die der Fahrer schadensfrei auf der Straße unterwegs war. So steht beispielsweise die Klasse SF15 für einen Autofahrer, der 15 Jahre unfallfrei gefahren ist. Die 100% Beitragsmarke wird bei der SF1 gesetzt. Je höher die SF-Klasse des Versicherungsnehmers ist, desto günstiger wird der Beitragssatz der Kfz-Haftpflicht. Eine erstmalige Versicherung eines Fahrzeuges erfolgt in der Regel in der Klasse SF0, die mit einem Beitragssatz von 230 Prozent sehr teuer ist. Die meisten Autofahrer fallen allerdings unter eine der anderen SF-Klassen aufgrund ihrer versicherungstechnischen Vorgeschichte. So können Versicherungsnehmer, die von einer Teilkasko- in eine Vollkaskoversicherung wechseln oder erstmalig eine solche abschließen, die Schadensfreiheitsklasse aus der Kfz-Haftpflicht in der Regel übernehmen. Für Fahranfänger gilt bei der Einstufung grundsätzlich die Klasse SF0 mit recht hohen Prämien. Mit der Anmeldung des Fahrzeuges als Zweitwagen der Eltern kann eine günstigere Einstufung und damit ein sehr viel günstigerer Beitrag erzielt werden. Zudem wird die Einstufung eines Versicherungsvertrages in eine Schadensfreiheitsklasse zum Beginn eines jeden Versicherungsjahres neu bewertet. Wurde ein schadensfreier Verlauf erreicht, so wird der Autofahrer in eine höhere und somit günstigere SF-Klasse eingestuft, sofern der Versicherungsschutz das ganze Jahr über bestanden hat. Auf der anderen Seite kommt es zu einer Rückstufung der SF-Klasse sollte im Verlauf des Versicherungsjahres ein Schaden bei der Kfz-Haftpflicht angemeldet wurde.

Versicherungsabschluss mit Übernahme eines Schadensverlaufs

Grundsätzlich ist die Übernahme eines Schadensverlaufs für einen Versicherungsvertrag in den Versicherungsbedingungen der Kfz-Haftpflicht vorgesehen. Insbesondere beim Wechsel zu einem anderen Versicherungsanbieter ist dies von großer Wichtigkeit für den Autofahrer. Grundsätzlich können die SF-Klassen übernommen werden, wenn

  • der Versicherungsanbieter gewechselt wird
  • das Fahrzeug innerhalb derselben Fahrzeuggruppe gewechselt wird
  • ein zusätzliches Fahrzeug versichert werden soll
  • das alte Fahrzeug verschrottet wurde
  • der Schaden einer anderen Person übernommen wurde

Um eine bessere Schadensfreiheitsklasse zu erlangen, hilft allerdings nur eines: möglichst unfallfrei zu fahren oder geringere Schäden in Eigeninitiative zu regeln. Denn jeder der Versicherung gemeldete Schaden senkt die Chancen auf eine Verbesserung der SF-Klasse.

Rückstufung der SF-Klassen

Unabhängig von der gemeldeten Schadenshöhe erfolgt bei einer Regulierung durch die Kfz-Haftpflicht grundsätzlich eine Rückstufung der SF-Klassen. Diese Rückstufung richtet sich nach einer Tabelle, die allerdings nicht bei allen Versicherern gleich ist, aber nur geringfügige Unterschiede aufweist. Darin ist zu ersehen, um wieviele Schadenfreiheitsklassen ein Schadensfall den Autofahrer zurückfallen lässt. Jeder gemeldeter Schaden wirkt sich entsprechend der Anzahl und den Angaben in der Rückstufungstabelle auf den zu leistenden Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung aus.

Trotz Schaden die Vorteile der Schadensfreiheitsklasse retten

Dem Versicherungsnehmer werden von den Autoversicherern einige Möglichkeiten eröffnet, um trotz Schadensfall die Schadensfreiheitsklasse zu behalten oder zumindest einer Erhöhung des Beitrages zu entgehen. Einen sogenannten Rabattretter bieten einige KFZ-Versicherer beispielsweise als freiwillige Serviceleistung ohne Aufpreis an. Im Falle eines gemeldeten Schadens bleibt trotz Rückstufung der SF-Klassen der Beitragssatz gleich. Allerdings stellen die Versicherer diesen Rabattretter meist erst bei den SF-Klassen 25, 28 oder 30 bereit. Die Autofahrer dieser Schadenfreiheitsklassen werden dann nur geringfügig in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft, behalten aber den gleichen Beitragssatzes. Diesen Freiraum erhält der Autofahrer in der Regel jedoch nur einmal. Jede weitere Schadensmeldung führt zu einer normalen Rückstufung laut SF-Klassen Tabelle. Damit kommt der Autofahrer auch zu einem höheren Beistragssatz für die Kfz-Haftpflicht.

Schadensrückkauf zur Sicherung der SF-Klassen

Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet, einen Schaden bei der Kfz-Haftpflicht zu melden. Es besteht daher die Möglichkeit, einen Schaden einfach selbst zu tragen. Mit der Nichtmeldung des Schadens würde der Autofahrer seine bisherige Schadenfreiheitsklasse natürlich sichern, muss aber entsprechend alle Kosten aus eigener Tasche finanzieren. Ist ein Schadensfall einmal an die Kfz-Haftpflicht gemeldet worden, so sinkt der Autofahrer in den SF-Klassen und der Beitragssatz steigt. Viele Kfz-Haftpflicht Anbieter stellen den Versicherungsnehmern jedoch anheim, einen bereits durch die Versicherung regulierten Schaden quasi "zurückzukaufen", um die SF-Klassifizierung zu erhalten. In der Regel können so Schäden zurückerstattet werden, die bis zu einem halben Jahr vorher durch die Kfz-Haftpflicht abgewickelt wurden. Wird der Rückkauf eines Schadens durch den Versicherungsnehmer durchgeführt, so hat er danach aus Sicht der Kfz-Haftpflicht wieder eine reine Weste und die SF-Klassen werden nicht mehr negativ beeinflusst.

Schadensfreiheitsklassenverteilung unter den deutschen Autofahrern

In Deutschland hatten in 2011 rund 81 % aller Autofahrer mehr als 5 schadens- und unfallfreie Jahre auf den Straßen hinter sich. Davon sind 17,3 % 6 bis 10 Jahre, 16,6 % 11 bis 15 Jahre, 12,8 % 16 bis 20 Jahre, 13,3 % bis zu 25 Jahre und sage und schreibe immer noch 10,5 % mehr als 31 Jahre unfallfrei gefahren. Diese Statistik sagt einiges über das Fahrverhalten der deutschen Autofahrer aus und darüber wie sich die Beiträge zur Haftpflichtversicherung entwickeln. Derzeit liegt der Rabatt in der höchsten SF-Klasse bei den meisten Versicherern bei rund 75 % und zieht damit nur noch einen Beitrag von 25 % des Standard-Tarifes nach sich.

Schadensfreiheitsklasse ermitteln

Da die Schadensfreiheitsklasse ein elementarer Bestandteil der Beitragsberechnung für die Kfz-Versicherung ist, möchte man diese natürlich genau festgelegt wissen. Zudem ist die Angabe der korrekten SF-Klasse für den Autofahrer bei der Suche nach einem neuen Versicherungsanbieter sehr wichtig, denn nur so findet man auch den optimalen Tarif. Prinzipiell ist die Feststellung der eigenen Schadensfreiheitsklasse relativ simpel. Man muss halt nur wissen, wieviele Jahre man selbst ein Auto bislang versichert hatte und damit unfallfrei gefahren wurde. Kommt man beispielsweise auf eine Anzahl von 8 unfallfreien Jahren, so wird man bei der Versicherung in die SF-Klasse 8 eingestuft werden. Bei einem laufenden Versicherungsvertrag ist es noch einfacher, die Schadensfreiheitsklasse zu erkennen. Auf der letzten Beitragsrechnung sollten Autofahrer genau aufgelistet bekommen, in welcher SF-Klasse der Vertrag derzeit geführt wird. Natürlich kann man auch einfach bei der Kfz-Versicherung nachfragen und um die Mitteilung der Schadensfreiheitsklasse bitten.

Unterschiedliche Kfz-Versicherungsanbieter und die Schadensfreiheitsklasse

Die Schadensfreiheitsklassen sind keine festgelegte Norm. Jedoch unterscheiden sich die SF-Klasse und der entsprechende prozentuale Beitrag von Anbieter zu Anbieter nur unwesentlich. Bei der Wahl der Kfz-Versicherung kommt es daher eher darauf an, darauf zu achten, dass die bestehende SF-Klasse auch korrekt in den neuen Vertrag übernommen wird. Im Gegensatz zu anderen Konditionen wirkt sich die SF-Klasse bei den einzelnen Anbietern immer in etwa gleich auf die Beitragshöhe aus, so dass ein konkreter Vergleich nicht notwendig wird. Für Erstversicherungen und bei Fahranfängern ist es anzuraten, dass eigene Auto vielleicht zunächst als Zweitwagen über die Eltern anzumelden, da diese durch eine bessere SF-Klassifizierung auch für den Fahranfänger bessere Konditionen erzielen. So kann der in die SF1 eingestufte Autofahrer statt mit 210 %igem Beitrag bereits mit 140 %igem Beitrag neu einsteigen. Eine enorme Kostenersparnis, die sich allerdings auf die eigene Schadensfreiheitsklasse negativ auswirkt. Denn da das Fahrzeug als Zweitwagen einer anderen Person läuft, werden die unfallfreien Jahre natürlich dieser Person zugerechnet. Will man die eigene SF-Klasse irgendwann verbessert wissen, so muss man wohl oder übel die ersten Jahre als Durststrecke mit hohen Beiträgen in Kauf nehmen. Denn nur die versicherten Jahre, die auf den eigenen Namen registriert werden, können bei der Einstufung in die SF-Klasse berücksichtigt werden. Fahranfänger müssen also überlegen, was auf Dauer die günstigere Alternative darstellt.