In diesem Fall lohnt sich der Schadenrückkauf bei der Kfz-Versicherung
Der Schadenrückkauf ist ein Begriff aus der Kfz-Versicherung und bezieht sich ausschließlich auf die Haftpflicht- und auf die Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkaskoversicherung bieten die Versicherer keinen Rückkauf eines regulierten Schadens an, da in dieser Versicherungssparte keine Hochstufung des Versicherungstarifes als Folge eines regulierten Schadensfalls erfolgt. Die Versicherungsbedingungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung vor, dass jeder Haftpflichtschaden dem Versicherer gemeldet werden muss, auch wenn der Versicherte sich sofort für die Selbstregulierung entscheidet. In der Praxis bezahlen Autofahrer häufig sofort als gering einzustufende Haftpflichtschäden ohne Einschaltung der Kfz-Versicherung, so dass ein späterer Rückkauf nicht erforderlich wird.
Wann lohnt sich der Schadenrückkauf?
Ob sich ein Schadenrückkauf lohnt, liegt an der erreichten Schadenfreiheitsklasse und an den Details des Versicherungsvertrages sowie in erster Linie an der Schadenshöhe. Wer mit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung einen Rabattschutz vereinbart hat, wird nach einem einzigen Schaden noch nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. In diesem Fall lohnt sich der Schadenrückkauf nur, wenn der Autofahrer vermutet, in naher Zukunft einen höheren als den aktuellen Schaden zu verursachen und den vereinbarten Rabattretter bei diesem einzusetzen. Leicht zu bedienende Schadenfreiheits-Rechner ermitteln anhand der Versicherungsprämie, ob sich der Rückkauf eines regulierten Schadens im Einzelfall lohnt. Entsprechende Berechnungen sind auf neutralen Webseiten und auf den Internet-Seiten des eigenen Versicherers möglich.
Der Schadenrückkauf kann während eines Zeitraums von sechs Monaten nach der Regulierung des Schadens erfolgen. Über die Schadensregulierung erhalten Kraftfahrer eine Benachrichtigung durch ihre Versicherungsgesellschaft, so dass sie den Beginn der Laufzeit für eine Rückkaufentscheidung kennen. Nach der Abwicklung des Schadenrückkaufs wird der Versicherungsnehmer so gestellt, als ob er den zunächst regulierten Schaden nicht verursacht hätte.