Autoschaden durch Äste - wer zahlt?

Bäume, die sich an einer Straße befinden, müssen von den Behörden regelmäßig kontrolliert werden. Dabei ist besonders die Frage zu klären, ob die Bäume noch gesund und intakt oder eventuell schon morsch sind und deshalb eine Gefahr für die vorbeifahrenden Autofahrer darstellen. Morsche Äste müssen umgehend entfernt werden. Wird dies von den verantwortlichen Behörden unterlassen und kommt anschließend jemand zu Schaden, hat der Geschädigte immer Anspruch auf einen Schadensersatz in angemessener Höhe. Auch Grundstückseigentümer, deren Gelände unmittelbar an eine Fahrbahn grenzt, müssen dafür sorgen, dass von ihren Bäumen keine Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgeht.

Äste beschädigen Auto - wer zahlt?

Diese Frage stellt sich immer dann, wenn ein Schadensfall eingetreten ist und anschließend über die Haftungsfrage entschieden werden muss. Um die Frage, Wer zahlt, eindeutig beantworten zu können, muss zunächst die Sachlage geklärt werden. Wenn Bäume oder Äste auf ein Auto fallen, muss in der Regel der Besitzer zahlen. Dies gilt besonders dann, wenn die Bäume krank oder morsch sind und der Schaden ganz eindeutig darauf zurückzuführen ist. Deshalb kann die Frage immer dann mit Besitzer beantwortet werden, wenn er seine Sorgfaltspflicht grob vernachlässigt hat. Sind die Bäume jedoch gesund, muss der Sachverhalt anders beurteilt werden.

Wann zahlt die Kfz-Versicherung bei Schäden durch Äste am Auto?

Wann zahlt die Teilkasko bei Schäden am Auto?

Eine Teilkaskoversicherung zahlt immer dann, wenn die Äste aufgrund eines Unwetters oder eines Sturmes mit Windstärke 8 und darüber auf das Auto gefallen sind. Liegt die Windstärke jedoch unter 8, kann die Teilkaskoversicherung nicht für die Schäden durch heruntergefallene Äste aufkommen. Nach einem Schadensfall erfolgt bei der Teilkaskoversicherung grundsätzlich keine Rückstufung des Versicherten. Es werden in der Regel alle Schäden ersetzt, die den Zeitwert des Autos nicht übersteigen.

Wann zahlt die Vollkasko durch schäden am Auto?

Eine Vollkaskoversicherung gewährt auch dann Schadensersatz für heruntergefallene Äste, wenn die Windstärke zum Schadenszeitpunkt unterhalb von 8 lag. Hier erfolgt dann allerdings eine Rückstufung mit der Folge, dass im kommenden Jahr höhere Beiträge gezahlt werden müssen.