Schaden durch Unfallflucht - wer zahlt?

Kleine Schäden am Fahrzeug können sich schon beim Einkaufen ereignen. Man parkt wie immer auf dem Supermarktparkplatz, geht nichts ahnend einkaufen und wenn man wiederkommt, stellt man fest, dass die Autotür zerkratzt ist oder gar eine Beule im Auto ist. Aber vom Verursacher ist weit und breit nichts zu sehen.

Schaden und Unfallflucht - wer zahlt?

Sollte man wegfahren, egal wie klein der Kratzer auch sein sollte, ist Fahrerflucht. Und bei Fahrerflucht handelt es sich um einen Straftat, welche je nach Grad des Deliktes mit einer Geldstrafe oder sogar mit Gefängnis bestraft wird. Außerdem kann auch der Führerscheinentzug drohen.

Aber wie verhält man sich als Verursacher richtig?

Der Unfallverursacher ist laut Strafgesetzbuch dazu verpflichtet, dass man als Verursacher mindestens eine angemessenen Zeitraum am Fahrzeug warten soll, hierbei kann es sich um 30 Minuten oder ähnliches handeln. Falls es möglich ist, kann man auch den Beschädigten versuchen zu finden, beispielsweise könnte man das Kennzeichen des Betroffenen an der Information ausrufen lassen. Sollten diese beiden Varianten nicht möglich sein, kann man auch einen Zettel mit dem eigenen Namen und der Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen.

Alleine dieser Zettel ist aber nicht ausreichend, da er bei Wind eventuell wegfliegen könnte. Daher ist es erforderlich, dass man sich unmittelbar bei der nächsten Polizei meldet. In jedem Fall kann die Frage Schaden und Unfallflucht - wer zahlt? wie folgt beantwortet werden: die Kosten übernimmt in der Regel die Autohaftpflicht.

Kratzer mit dem Einkaufswagen die verschiedenen und komplizierten Haftungen

Was ist bei dem Fall, wenn man mit einem Einkaufswagen ein anderes Fahrzeug beschädigt - Wer bezahlt in diesem Fall? Hierbei kommt es auf die Umstände drauf an.

  • Falls sich der Einkaufswagen beim Auspacken selbstständig gemacht hat und ein anderes Fahrzeug beschädigt, so trägt die Kfz-Haftpflicht die Kosten.
  • Sollte auf dem Weg zum Supermarkt der Einkaufswagen gegen ein fremdes Fahrzeug rollen, dann übernimmt die Privathaftpflicht den Schaden.
  • Sollte ein herrenloser Einkaufswagen über den Supermarktparkplatz rollen, dann haftet in diesem Fall der Supermarktinhaber.
  • Sollten Kinder den Einkaufswagen schieben, ist das Alter der Kinder entscheidend, denn bis sieben Jahre sind die Kinder schuldunfähig. Kann den Eltern eine Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht nachgewiesen werden, dann trägt die Privathaftpflicht die Kosten. Sind die Kinder älter als sieben Jahre, dann muss die Privathaftpflicht auf jden Fall die Kosten übernehmen.

Welche Folgen hat die Unfallflucht

In der Regel wird die Fahrerflucht beharrlich verfolgt und normalerweise wird gegen den flüchtigen Fahrer auch ein Strafbefehl erlassen. Hierbei orientiert sich die Höhe der Strafe sowie die Dauer des Fahrverbotes nach Höhe des Schadens.