Keine Inspektion gemacht zahlt Kfz-Versicherung bei einem Unfall
Die regelmäßige Inspektion des eigenen Kfz liegt vielen Autofahrern aus Gründen der Sicherheit am Herzen – wer möchte schon gerne unerwartet von einem liegengebliebenen Auto überrascht werden? Wer ausschließlich die TÜV-Termine wahrnimmt und ansonsten eher fahrlässig mit seinem Auto und erkennbaren Mängeln umgeht, kann hierdurch leider den Schutz seiner Kfz-Versicherung einbüßen.
Das Thema Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung
Bei strittigen Schadens- und Unfallsituation entscheidet häufig die sogenannte Fahrlässigkeit über einen Schadenersatz des Versicherers. Hierbei ist zu klären, ob der Versicherungsnehmer die Schadenssituation abschätzen konnte und sie dennoch billigend in Kauf nahm. Je nach Versicherungstarif verweigert die Versicherung den Schadenersatz, wenn der Versicherungsnehmer offenkundig fahrlässig gehandelt hat. Dies gilt vorrangig bei Teil- und Vollkaskoschäden – bei einem Haftpflichtschaden ist der gegnerischen Seite in jedem Fall erst einmal der Schaden zu erstatten, unabhängig von der genauen Entstehung und Schuldform des Versicherungsnehmers. Auch das Unterlassen einer Inspektion kann eventuell als Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
Eine Inspektion bei erkennbaren Mängeln sofort durchführen lassen
Den Wagen in die Inspektion zu bringen, soll den Fahrzeughalter vor Schäden am Fahrzeug schützen, die nur der Fachmann erkennt und beseitigen kann. In Deutschland ist eine regelmäßige Inspektion des Fahrzeugs außerhalb der TÜV-Prüfung nicht vorgeschrieben, so dass ein Fernbleiben von Inspektionen durch die Kfz-Versicherung nicht als Fahrlässigkeit ausgelegt werden kann. Anders sieht dies aus, wenn das Fahrzeug offenkundige Schäden besitzt und diese nicht im Rahmen einer Inspektion beseitigt werden. In diesem Fall zahlt Kfz-Versicherung eventuell den Schaden nicht, sofern sich dieser eindeutig auf den vorhandenen und erkennbaren Mangel zurückführen lässt.
Ein Mangel wurde ignoriert – zahlt Kfz-Versicherung trotzdem?
Wer als Fahrer über Monate hinweg gelegentliche Probleme mit seiner Bremse hatte und letztlich einen Schaden aufgrund versagender Bremsen erleidet, sollte nicht mit Leistungen aus seiner Vollkaskoversicherung rechnen. Hier zahlt Kfz-Versicherung nicht, falls ein Sachverständiger bzw. Gutachter nach Kontrolle des Wagens die Ursache erkannt hat. In vielen Fällen ist es Fachleuten offenkundig, dass die Schadensursache bzw. der Mangel schon seit langer Zeit bestehen musste und vom Versicherungsnehmer hätte beseitigt werden müssen. Vieles in dieser Hinsicht ist Auslegungssache, pauschal kann aus einem bestimmten Mangel also nicht die Entsagung der Versicherungsleistungen hergeleitet werden.
Mit der Vollkaskoversicherung auch grobe Fahrlässigkeit absichern
Wer als Versicherungsnehmer nicht für ausbleibende Inspektionsbesuche und fortschreitende Mängel an seinem Fahrzeug bestraft werden möchte, kann sich für eine spezielle Tarifoption in der Vollkasko entscheiden. In diesem Fall übernimmt die Versicherung auch dann die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn grobe Fahrlässigkeit bei der Schadensherbeiführung vorlag. Natürlich ist eine solche Tarifoption mit höheren Versicherungskosten verbunden, kann dem Schutzbedürfnis des einzelnen Versicherten jedoch eher entsprechen. Neben dem Ignorieren von erkennbaren Mängeln wird z. B. auch das Überfahren einer roten Ampel oder das Telefonieren im Auto als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt.