Schaden durch Abschleppwagen - wer zahlt?

Winter, viel Schnee und zwischendurch Tauwetter, das sind die perfekten Bedingungen für Dachlawinen. So bemüht Hausbesitzer auch sind, diese zu vermeiden - ein Restrisiko bleibt immer, dass sich Schneemassen vom Dach ablösen und dann einen Schaden an einem vor dem Haus geparkten Kraftfahrzeug verursachen. Und so stellt sich dann auch sofort für Geschädigte die wichtige Frage: KFZ Schaden durch Dachlawine - Wer zahlt?

Wer gut informiert ist, kann sich durch richtiges Verhalten Ärger und Geldeinbußen ersparen und sofort die korrekten Wege beschreiten, um den Schaden ersetzt zu bekommen.

Aus der Rechtsprechung heraus ist es nämlich Fakt, dass immer der Hausbesitzer dafür Sorge zu tragen hat, dass Dachlawinen keine Schäden verursachen. Im Rahmen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht hat der Hausbesitzer die Verantwortung dafür, dass Straßen und Gehwege problem- und gefahrlos genutzt werden können. In diesem Zusammenhang muss der Hausbesitzer mit allen ihm zumutbaren Mitteln dafür sorgen, dass die Dachlawinen keine Schäden an geparkten oder vorbeifahrenden Fahrzeugen verursachen. Im Falle von Nachlässigkeit bei der Schneebeseitigung haftet immer der Hausbesitzer, von dessen Dach die Dachlawine herabgestürzt ist und den Schaden verursacht hat. Der Hausbesitzer kann grundsätzlich für alle Schäden, die sich aus den herabstürzenden Dachlawinen ergeben, haftbar gemacht werden.

Bedenken durch Dachlawine

Sollte man allerdings, dass es keinem Hausbesitzer zugemutet werden kann, täglich auf das Dach zu steigen oder jemanden zu beauftragen, um die Schneemassen vom Dach zu beseitigen. Haben heftige Schneefälle stattgefunden oder setzt Tauwetter ein, dann kann der Hausbesitzer aber sehr wohl dazu verpflichtet werden, die Schneemassen auf dem Dach auf ihre Festigkeit zu prüfen und ggf. zu entfernen. Gerade dann, wenn der Hausbesitzer auf dem Dach keine Schneefanggitter montiert hat, ist es sehr wichtig, diese Prüfungen regelmäßig durchzuführen.

Mitverschulden des Fahrzeughalters

Im Rahmen der Frage: KFZ Schaden durch Dachlawine - Wer zahlt? Muss ein Hausbesitzer auch möglicherweise durch entsprechende Warnschilder auf die Gefahr von oben aufmerksam machen. Hat der Hausbesitzer alle Auflagen erfüllt und wurden die Hinweise vom Fahrzeughalter missachtet und das Fahrzeug trotzdem im Bereich der drohenden Dachlawinen geparkt, kann es sein, dass sich der Fahrzeughalter ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.

Was sollte man im Schadensfall durch Dachlawine tun?

Im Schadenfall sollten Fahrzeughalter unbedingt durch Zeugenaussagen und Fotos Beweismaterial sicherstellen. Eine anwaltliche Vertretung kann immer dann für den Kraftfahrzeugbesitzer ratsam werden, wenn die Hausbesitzer, die für die Dachlawinen verantwortlich sind, die Schadenersatzansprüche ablehnen.

Kaskoversicherung bei Schäden durch Dachlawinen

Besteht eine Kaskoversicherung, die die Schäden aus Dachlawinen mit einschließt, kann diese zunächst für die Regulierung des Schadens in Anspruch genommen werden. Die Kaskoversicherung wird dann mit dem Hausbesitzer in Kontakt treten, um mögliche Regressansprüche an diesen zu stellen. Der Schaden kann sofort behoben werden und der Fahrzeugbesitzer muss nun nur noch den Rechtsstreit um Rückstufungen, Wertminderungen und Nutzungsausfall sowie auch eine Selbstbeteiligung beim Schadenfall mit dem Hausbesitzer - möglicherweise über einen Anwalt - klären.