Was wenn der Insasse eine dritte geschädigte Person ist?
Ein Insasse ist im Versicherungsbereich eine Person, die in einem im Straßenverkehr geführten Fahrzeug sitzt, sich aber nicht aktiv am Verkehrsgeschehen beteiligt. Damit können Insassen auch keine Einfluss auf jegliche Straßenverkehrssituationen nehmen und sind dem jeweiligen Fahrer anvertraut.
Im Versicherungsbereich wird häufig im Zusammenhang mit der Kfz-Haftpflichtversicherung von den Versicherungsgesellschaften die Insassen-Unfall-Versicherung angeboten. Diese wird damit argumentiert, dass im Falle eines Unfalls aus dieser Versicherung die Leistungen für die Gesundung eines verletzten Insassen und auch möglicherweise erforderliche Reha-Maßnahmen bezahlt werden. Das ist korrekt. Allerdings sollten Fahrzeughalter wissen, dass Insassen innerhalb eines Fahrzeugs immer abgesichert sind, wenn ein Unfall mit Personenschäden stattfindet. Die Leistungen werden in diesem Fall von der Kfz-Haftfpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. Dabei werden alle Kosten übernommen, die zur Wiederherstellung der Gesundheit diesen und zwar auch inklusive erforderlicher Rehabilitationsmaßnahmen. Darüber hinaus ist der Insasse auch im Hinblick auf mögliche Einkommenseinbußen, die sich aus dauerhaften Unfallfolgeschäden abgesichert. Im Fall der beeinträchtigten oder nicht mehr vorhandenen Erwerbsfähigkeit ist die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers auch verpflichtet, gegebenenfalls bis zu lebenslange Rentenleistungen zu tragen.
Für Insassen spielt es keine Rolle, wer den Unfall verursacht hat, denn im Gegensatz zum Fahrer, in dessen Fahrzeug sie sich befinden, trägt für den Insassen auch die eigene Kfz-Haftpflicht des Fahrers alle Kosten, die sich aus dem Unfall ergeben, da der Insasse eine dritte geschädigte Person ist, gegenüber der der Fahrer des Fahrzeugs immer in vollem Umfang haftungspflichtig ist. Anders als Insasssen ist der Fahrer selbst durch seine eigene Kfz-Haftpflicht aber nicht versichert und so lohnt sich für ihn selbst der Abschluss einer Fahrerunfallversicherung.