Zahlt Kfz-Versicherung bei autonomen Fahrzeugen?

Zahlt Kfz-Versicherung bei autonomen Fahrzeugen?

Die technische Entwicklung ist auch im Bereich der Automobiltechnik nicht aufzuhalten und hat den Fahrkomfort über die letzten Jahrzehnte stetig erhöht. War es vor einigen Jahren noch eine Utopie, das Fahrzeuge ohne Einwirkung des Fahrers Strecken zurücklegen oder einparken, wird dies mittlerweile von innovativen Fahrzeugen angeboten. Sogenannte autonome Fahrzeuge sind in der Lage, selbst viele Funktionen und Aufgaben des Fahralltags zu übernehmen, ohne dass der klassische Fahrer hierfür eingreifen müsste. Sollte es zu einem Schaden durch autonome Fahrzeuge kommen, ist die Frage nach der Übernahme durch die Kfz-Versicherung berechtigt. Im Folgenden soll betrachtet werden, wie die Autoversicherer in Deutschland aktuell autonome Fahrzeuge einstufen und welche Besonderheiten beim Versicherungsschutz zu beachten sind.

Autonomes Fahren - die Zukunft auf deutschen Straßen

Ob Tempomat, Einparkhilfe oder das Halten der Fahrbahn, schon heute gibt es viele technische Extras, mit denen ein Auto unabhängig vom Einwirken des Fahrers am Straßenverkehr teilnehmen kann. Der allergrößte Teil der Fahraktionen ist jedoch weiterhin vom menschlichen Nutzer auszuführen, was aus technischer Hinsicht längst nicht mehr notwendig wäre. Autonome Fahrzeuge, also selbststeuernde Roboterautos ohne traditionellen Fahrer stellen keine Zukunftsvision dar, sondern sind nach technischen Maßstäben seit einigen Jahren Realität. Fahrzeuge dieser Art reagieren von sich aus auf Verkehrszeichen, Ampeln & Co. und ermöglichen dem Fahrer das Zurücklegen aller erdenklicher Strecken, ohne selbst am Steuer oder sonstigen Armaturen eingreifen zu müssen.

Die Vorstellung, autonome Fahrzeuge in den alltäglichen Straßenverkehr einzubinden, stellt viele Vorteile in Aussicht. Anstelle einer lästigen Parkplatzsuche wäre es möglich, dass Auto während des Gangs zum Supermarkt weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen oder automatisch den nächsten Parkplatz zu suchen. Außerdem ließe sich ein erheblicher Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten und die Unfallzahl spürbar reduzieren, die heute durch menschliches Versagen entsteht. Natürlich gibt es Gegenstimmen, die sich ihres persönlichen Fahrspaßes beraubt sehen und lieber selbst ein Fahrzeug in all seinen Funktionen führen möchten. Dies hat ebenso wie manche Unklarheit in der Kfz-Versicherung dazu beigetragen, dass heute die autonome Technik nur in Ansätzen im öffentlichen Straßenverkehr zu finden ist.

Grundlegendes zur Kfz-Versicherung für autonome Fahrzeuge

Aktuell bietet keine Autoversicherung in Deutschland spezielle Tarife für autonome Fahrzeuge an. Genau dies wird der Versicherungsmarkt in naher Zukunft allerdings umsetzen müssen, da verschiedene Automobilmarken im Laufe dieses Jahrzehnts autonome Fahrzeuge als Sonder- oder Serienmodell in Aussicht stellen. In einzelnen Teilen der Welt, beispielsweise im US-Bundesstaat Kalifornien, sind bereits heute autonome Fahrzeuge zugelassen und werden als Verkehrsmittel genutzt.

In welcher Form eine Kfz-Versicherung in Deutschland Tarife für autonome Fahrzeuge anbieten wird, hängt primär von den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Genau diese sind bis zum heutigen Tage sehr eng gefasst und können als wesentlicher Grund genannt werden, weshalb das autonome Fahren noch nicht salonfähig geworden ist. Hierbei geht es weniger darum, ob Fahrzeuge dieser Art überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Vielmehr stellt sich dem Fahrer eine permanente Kontrollpflicht, die gegen eine wachsende Autonomie des Fahrzeugs spricht und ihn im Sinne der Kfz-Versicherung nicht vor einem Schadenersatz bewahrt.

Fahrer bleibt im Sinne der Kfz-Versicherung verantwortlich

Rechtliche Konflikte zwischen Kfz-Versicherung und ihrem Versicherungsnehmer sind bereits heute absehbar und sollen an einem konkreten Beispiel verdeutlicht werden. Dieses hat nichts mit der Zukunftsvision autonomer Fahrzeuge zu tun, sondern kann bereits heute bei technischen Hilfsmitteln im Straßenverkehr entdeckt werden. So kann es zu einem Schaden an anderen Fahrzeugen kommen, die das Fahrzeug während des Einparkens mit Einparkhilfe angerichtet hat. Ein solcher Schaden kann durch einen technischen Effekt in der Elektronik entstehen, so dass ein schadenfreies Einparken nicht möglich wurde.

Im Sinne der klassischen Kfz-Versicherung ist der Fahrer für diesen Schaden haftbar zu machen, er hat demnach der geschädigten Seite einen Schadenersatz zu entrichten. Der Fahrer wird sich allerdings gegen diese Sichtweise wären, da er das Fahrzeug im Schadensmoment nicht geführt hat und die Beschädigung aus technischen Gründen entstanden ist. In der Tat kann ein technischer Defekt vorgelegen haben, was die Untersuchung durch einen Gutachter ans Tageslicht bringt und den Automobilhersteller vermeintlich in die Rolle des Schädigers brächte. Genau diese Situation tritt nach aktueller Gesetzgebung jedoch nicht ein, aktuell ist eine Änderung dieser Gesetzeslage auch nicht absehbar.

Die Kontrollpflicht und ihre rechtlichen Folgen für den Fahrer

Wer in ein Fahrzeug steigt und dieses im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss sich für eventuelle Schäden verantworten. Diese gesetzliche Regelung in Deutschland und vielen weiteren Nationen der Welt ist aktuell auch für autonome Fahrzeuge bzw. autonome Funktionen in Fahrzeugen gegeben. Der Fahrer unterliegt einer permanenten Kontrollpflicht für sein Fahrzeug und hat zu jeder Sekunde bereit zu sein, um eingreifen zu können. Das Nutzen von Funktionen wie der Einparkhilfe oder eines Stau-Assistenten erfolgt letztlich auf eigene Gefahr und wird technisch in vielfältigen Formen überprüft. So kann der Stau-Assistent als autonome Funktion aktuell in verschiedenen gehobenen Baureihen nur dann genutzt werden, wenn der Fahrer dauerhaft eine Hand am Lenkrad lässt. Selbiges gilt auch für den Tempomat in vielen Fahrzeugmodellen, der theoretisch zusammen mit dem Spur-Assistenten eine autonome Steuerung des Fahrzeugs auf der Autobahn ermöglichen würde.

Für eine Umstellung auf rein autonome Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr müsste es zu einer Aufweichung der permanenten Kontrollpflicht kommen. Wie genau diese Gesetzesregelung aussehen könnte und welche Folgen sie für die Kfz-Versicherung hätte, kann aktuell kaum eingeschätzt werden. Auf den ersten Blick würde der Automobilhersteller stärker in die Haftung für seine Fahrzeuge genommen werden, was sich finanziell zu Lasten der Kunden gestalten dürfte. Das eigenständig zu tragende Risiko dürfte der Händler für autonome Fahrzeuge schließlich an den Käufer weitergeben. Außerdem muss eine Sicherheit bestehen, dass alle autonomen Funktionen zu jeder Zeit intakt sind. Konkret würde dies eine regelmäßige Wartung und Inspektion mit sich bringen, die erneut der Fahrzeughalter finanziell zu tragen hätte.

Eine Alternative wäre, dass der Fahrzeughalter weiterhin der Haftpflicht unterliegt, selbst wenn der die permanente Kontrollpflicht nicht mehr wahrnehmen würde. Für Schäden und Unfälle wäre demnach die Person haftbar zu machen, die den Fahrersitz des Fahrzeugs einnimmt bzw. als Fahrzeughalter oder Versicherungsnehmer für ein autonomes Fahrzeug ohne Insassen in Erscheinung tritt. Auch dies stellt aus heutiger Sicht ein bizarres Szenario dar, da sich der Versicherungsnehmer für einen erzeugten Schaden seines Fahrzeugs verantworten müsste, dass zum Zeitpunkt des Unfalls mehrere Kilometer von ihm entfernt war. Bevor autonome Fahrzeuge zum festen Bestandteil im deutschen Straßenverkehr werden, dürften es vorrangig Juristen und Fachkräfte der Versicherungsbranche sein, die sich mit dieser Problematik auseinandersetzen müssen.

Technische Fortschritte als serienmäßige Funktionen

Spätestens in einem Jahrzehnt dürften in Europa immer häufiger autonome Fahrzeuge anzutreffen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt und der Klärung der juristischen Begleitumstände werden heutige Autofahrer vor allem von autonomen Zusatzfunktionen profitieren können. Für viele Verkehrsteilnehmer sind der Tempomat oder die Einparkhilfe bereits zu unverzichtbaren Bestandteilen des Fahreralltags geworden, diese Extras dürften in immer mehr Serienfahrzeugen ihren Einsatz finden. Welche Funktionen von den großen Automobilherstellern in Deutschland und der Welt in den nächsten Jahren auch angeboten werden - der Fahrer kann sich nicht seiner Kontrollpflicht entziehen. In jedem Moment, wo er eine autonome Funktion seines KFZ in Anspruch nimmt, stünde ihm alternativ die manuelle Ausführung dieser Funktion zu. Im Sinne der Kfz-Versicherung wird ein Schaden exakt so bewertet, als wenn der Fahrer diesen eigenständig herbeigeführt hätte. Die Nutzung auf eigene Gefahr ist somit gegeben und dürfte manchen Fahrzeughalter mehr oder weniger abschrecken, allzu häufig auf technische Unterstützungen in seinem Fahrzeug zu vertrauen.

Technik und Preis nicht nur in der Kfz-Versicherung in Relation setzen

Wie oben bereits angedeutet, erwarten sich Befürworter der autonomen Fahrzeugtechnologie eine Reduktion der Unfallzahlen und eine höhere Sicherheit im Straßenverkehr. Ein Großteil der Unfälle, die heutzutage eintreten, sind auf das Fehlverhalten von Menschen zurückzuführen, das bei einem autonomen Fahrzeug nicht mehr gegeben wäre. Wie eine Kfz-Versicherung auf diesen Umstand eingeht und ihre Tarife und Beitragshöhen dementsprechend gestaltet, ist eine spannende Frage für die kommenden Jahre.

Zum einen werden sich Autoversicherungen dagegen wehren, Kosten für Schäden und Unfälle zu tragen, die autonom entstanden sind und nicht auf das Fehlverhalten ihrer Versicherungsnehmer zurückzuführen. Sollte sich in der Praxis herausstellen, dass autonome Fahrzeuge deutlich seltener für Unfall verantwortlich sind als klassisch geführte Autos, müsste die Kfz-Versicherung diese als geringeres Risiko einstufen. Genau dies würde zu einem geringeren Jahresbeitrag führen, der potenziell dann höher ausfiele, wenn der Mensch als Risikofaktor in die Fahrzeugführung eingriffe. Wer seinen eigenen Fahrspaß liebt und nicht alleine von einem autonom geführten Automobil transportiert werden möchte, dürfte nach diesen Maßstäben einen deutlich höheren Beitrag in der Kfz-Versicherung als Nutzer rein autonomer Fahrzeuge zahlen. Ein spannender Aspekt, der ebenfalls zum aktuellen Zeitpunkt keine eindeutige Lösung aufzeigt.

Kosten der Kfz-Versicherung für jede Art von Fahrzeug optimieren

Unabhängig davon, ob ein Fahrzeug ohne technische Hilfen geführt wird oder autonome Funktionen nutzt - ein starker Versicherungsschutz ist für jeden Fahrzeughalter unverzichtbar. Gerade weil sich dieser durch seine permanente Kontrollpflicht in allen Verkehrslagen verantworten muss, ist ein lohnenswerter und leistungsstarker Versicherungsvertrag abzuschließen. Dieser sollte das Vertrauen auf eine Einparkhilfe oder ähnliche Technologien nicht als grobe Fahrlässigkeit auswerten, damit der Versicherte im Schadensfall mit einem umfassenden Schadenersatz rechnen kann. Der Vergleich aller Tarife der Kfz-Versicherung in Deutschland, der online durchgeführt werden kann, zeigt geeignete Versicherer und Tarifangebot auf und hilft zum Abschluss einer Kfz-Versicherung mit optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis.