Zahlt die Kfz-Versicherung bei Hochwasser?

Zahlt die Kfz-Versicherung bei Hochwasser?

Schäden durch Elementarereignisse wie Blitzschlag, Feuer oder Hagel gehören zu den wichtigsten Ereignissen, die eine Kfz-Versicherung im Rahmen einer Teilkasko absichert. Neben diesen Schäden gibt es jedoch weitere, seltene Ereignisse, die ein Auto beschädigen oder komplett zerstören können. Hochwasser gehört zu diesen Schadensrisiken, die einen Fahrer ungewollt oder aus Fahrlässigkeit ereilen können und erhebliche Schäden im Inneren des Fahrzeugs herbeiführen können. Um den richtigen Versicherungsschutz für das Risiko Hochwasser zu erhalten, ist ein genauer Blick auf die Tariflandschaft der Kfz-Versicherung in Deutschland notwendig. Nicht bei jeder Gesellschaft wird das Risiko in gleicher Weise versichert, die Art der Schadensherbeiführung und einer eventuellen Fahrlässigkeit des Fahrzeughalters spielen in jedem Fall mit ein. Im Folgenden möchten wie ausführlich darüber informieren, unter welchen Umständen eine Kfz-Versicherung Schäden durch Hochwasser übernimmt.

Häufige Ursachen für Hochwasser und Überschwemmung im Profil

Überflutete Straßen, Keller und Tiefgaragen gehören in Deutschland leider nicht mehr zu den absoluten Ausnahmen. Anfang Juni 2013 traten in Bayern und Sachsen zahlreiche Flüsse über ihre Ufer und richteten Schäden in Millionenhöhe durch Überschwemmung ganzer Ortschaften an. Dieses Hochwasser war das dritte seiner Art innerhalb von 15 Jahren, in den folgenden Jahren und Jahrzehnten werden durch klimatische Veränderungen noch häufigere Unwetter mit Überschwemmung als Folge vorhergesehen. Ein guter Versicherungsschutz wird daher nicht nur für das eigene Wohngebäude und Mobiliar, sondern auch fürs Auto benötigt.

Hochwasser als Gefahr und Auslöser teurer Schäden ist nicht nur das Ereignis von Umweltkatastrophen. Auch zum Ende eines jeden Winters sorgt die Schneeschmelze dafür, dass Flüsse und Bäche in ganz Deutschland einen höheren Pegel als in der trockenen Sommerzeit aufweisen. Im Herbst sind vor allem Bewohner an der Nord- und Ostseeküste betroffen, die eine Überschwemmung durch Sturmfluten befürchten müssen. Selbst lange andauernder Starkregen wie im Juni 2013 kann jeden Teil der Bundesrepublik treffen und in wenigen Tagen Schäden in Millionenhöhe herbeiführen. Verglichen mit einem Diebstahl oder Sturmschaden ist eine Überschwemmung zwar immer noch ein seltenes Schadensereignis für eine Kfz-Versicherung - das Risiko ist über die letzten Jahrzehnte jedoch gestiegen und kann für jeden Versicherungsnehmer teure Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Schäden ein Auto durch Hochwasser erleiden kann

Der überflutete Innenraum eines Fahrzeugs, bei dem Sitze und Armaturen nass werden und verschlammen, gehören noch zu den glimpflichen Schäden bei einer Überschwemmung. Deutlich schlimmere Konsequenzen zieht das Wasser nach sich, wenn dieses in den Motorraum bzw. in den Motor selbst eindringt. Das eintretende Wasser trägt vor allem Schlamm und Schmutz ins Innere des Fahrzeugs, die nach dem Trocknen weiterhin gegeben sind. Wird das Treibstoffgemisch erstmals wieder gezündet, können unkontrollierte Verbrennungsvorgänge eintreten, die den Motor oder das gesamte Auto in Brand setzen. Eine professionelle Reinigung von Motor und Getriebe ist nach einem Hochwasser somit unverzichtbar, bevor das Auto erstmals wieder gestartet wird.

Über die letzten Jahrzehnte sind überflutete Fahrzeuge zudem stärker verschiedenen Schadensrisiken ausgesetzt, da der Anteil an Elektronik sukzessive zugenommen hat. Unzählige Funktionen vom Fensterheber über die Einparkhilfe bis zum Navigationssystem sind auf eine elektronische Versorgung angewiesen, die eine starke Batterieleistung und unversehrte Kabel und Leitungen voraussetzen. Genau diese sind bei Hochwasser nicht mehr gegeben, bei dem das Auto möglicherweise über Stunden und Tage den Wassermassen ausgesetzt war. Das Eindringen von Wasser kann elektronische Systeme dauerhaft zerstören, auch hier sind nicht selten Rückstände von Schmutz und Schlamm der Auslöser. Zudem können Isolierungen und Kabel durch den langanhaltenden Kontakt mit Wasser brüchig werden und teure Folgeschäden nach sich ziehen.

Welcher Versicherungsschutz bei Hochwasser überhaupt gegeben sein sollte

Nicht jede Kfz-Versicherung kommt automatisch für Schäden auf, wenn ein Auto durch Hochwasser beschädigt oder zerstört wurde. Um einen Schadenersatz zu erhalten, sollte das Fahrzeug beispielsweise nicht nur über eine Kfz-Haftpflicht versichert sein. Diese kommt ausschließlich für Schäden nach Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmern auf und bietet in keinem Fall einen Versicherungsschutz, wenn das Auto des Versicherten selbst zu Schaden gekommen ist.

Um einen Schadenersatz erwarten zu können, sollte somit wenigstens die Teilkasko als Versicherungsschutz vorliegen. Auch eine Vollkaskoversicherung ist die richtige Wahl, da diese automatisch die Leistungen der Teilkasko der entsprechenden Kfz-Versicherung mit umfasst. Eine Teilkasko kommt neben dem Risiko Überschwemmung auch für andere Schäden auf, die aus sogenannten Elementarereignissen resultieren. Diese sind beispielsweise Hagel, Blitzschlag, ein Brand oder der Marderbiss am eigenen Fahrzeug. Auch Leistungen wie der Diebstahl des Fahrzeugs oder eine Kollision mit Tieren ist üblicherweise in der Teilkasko versichert. Der Versicherungsschutz der Vollkasko umfasst all diese Leistungen der Teilkasko und kommt zudem für Schäden am eigenen Auto auf, wenn der Versicherte einen Unfall oder Schaden selbst verschuldet hat.

Ist das Risiko Hochwasser in der eigenen Teilkasko wirklich enthalten?

Jede Kfz-Versicherung gestaltet ihre Tarife individuell, nicht alle Schadensrisiken sind deshalb automatisch in einer Teilkasko versichert. Überflutete Fahrzeuge gehörten vor einigen Jahrzehnten noch nicht zu den Standards in den Teilkaskotarifen, wurden aber in den letzten Jahren bei immer mehr Gesellschaften mit aufgenommen. Ob die eigene Kfz-Versicherung eine Überschwemmung mit versichert, hängt letztlich auch von der Tarifvariante ab. Etabliert hat sich bei vielen Versicherern eine Spannweite von einem preiswerten Basisschutz bis zum leistungsstarken Premiumschutz. In vielen Basistarifen der Teilkasko dürfte das Risiko Hochwasser nicht zu finden sein, bei einem Premiumtarif sollten überflutete Fahrzeuge zu den gebotenen Leistungen zählen. Natürlich ist es unverzichtbar, diesen Umstand individuell nachzuprüfen und so die Garantie zu erhalten, dass die eigene Teilkasko eine Überschwemmung in den Versicherungsschutz mit einbezieht.

Sollte sich herausstellen, dass die abgeschlossene Teilkasko diesen Schutz nicht bietet, ist zu überprüfen, ob ein stärkerer Tarif der gleichen Kfz-Versicherung diesen Schutz bietet. Ein Tarifwechsel hin zu besseren Leistungen kann sich im Einzelfall lohnen, um diesen zusätzlichen Versicherungsschutz zu erhalten. Wird das Risiko Überschwemmung überhaupt nicht von der eigenen Kfz-Versicherung versichert und dennoch gewünscht, sollte spätestens zum nächsten Versicherungsjahr hin über einen Wechsel der Versicherung nachgedacht werden. Viele Anbieter in Deutschland bieten das Risiko Hochwasser mittlerweile standardmäßig an, mit unserem Vergleichsrechner lassen sich die Kosten für diesen starken Kaskoschutz optimieren.

Auch wenn es hier vorrangig um die Kfz-Versicherung gehen soll, sei ein kurzer Hinweis gegeben. In anderen Versicherungssparten wie der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ist eine ähnliche Tarifgestaltung in Deutschland gegeben. Die Absicherung des Risikos Hochwasser wird von vielen Versicherern angeboten, ist jedoch nicht Teil der angebotenen Standardtarife. Bei einem expliziten Interesse heißt es hier, eine drohende Überschwemmung mit in den Versicherungsschutz zu integrieren und hierfür eventuell einen etwas höheren Jahresbeitrag zu zahlen. Vor allem gilt aber, sich kritisch mit dem aktuell abgeschlossenen Versicherungsschutz auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob überflutete Keller & Co. mit ihren potenziellen Schäden geschützt sind.

Mit Hochwasser verbundene Risiken in die Teilkasko einschließen

Bei vielen Versicherern in Deutschland wird das Risiko Hochwasser nicht alleine versichert. Vielmehr bieten viele in ihrer Teilkasko einen ergänzenden Versicherungsschutz, der ähnliche Risiken mit absichert. Am häufigsten sind dies der Abgang von Lawinen oder Moränen aus Erde oder Schlamm. Das Risiko dieser Schadensereignisse ist ebenfalls dann erhöht, wenn Wasser in großen Mengen als Schnee oder Regen niedergeht. Sowohl Lawinen als auch Moränen sind ausschließlich in bergigen Regionen Deutschlands zu erwarten, so dass die Hinzunahme dieser Risiken in eine Teilkasko nur für Fahrzeughalter in den entsprechenden Regionen sinnvoll ist. Genau aus diesem Grund werden Lawinen & Co. optional versichert, was bei mancher Kfz-Versicherung auch für das Hochwasser selbst gilt. Wer nicht in der Nähe der Meeresküste oder größerer Flüsse wohnt, wird schließlich keine erhöhte Jahresprämie für einen Versicherungsschutz zahlen wollen, der ihm augenscheinlich nichts bringt.

Fahrlässigkeit als Faktor für den gültigen Versicherungsschutz

Ob nach einem eingetretenen Hochwasser eine Fahrlässigkeit des Fahrzeughalters vorlag und so die gemeldeten Schäden hätten vermieden werden können, soll gleich in Beispielen noch näher betrachtet werden. Unabhängig von dieser Bewertung lohnt es sich allerdings, über einen Versicherungsschutz nachzudenken, bei dem eine grobe Fahrlässigkeit nicht zwingend zu einem Wegfall der Versicherungsleistungen kommt. Viele Unternehmen der Kfz-Versicherung bieten ihren Kunden mittlerweile in starken Tarifen die Möglichkeit, auch Schäden nach einer groben Fahrlässigkeit zu übernehmen. Gerade in der Teilkasko kann sich ein solch starker Tarif lohnen, damit im Schadensfall keine umständlichen Diskussionen mit Gutachtern oder der Kfz-Versicherung selbst geführt werden müssen. Der Einschluss der Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz ist zwar kein Freibrief, sich bei drohenden Schadenssituationen unangebracht zu verhalten, kann im Zweifelsfall jedoch die gewünschte Kostenübernahme durch die Teilkasko sicherstellen.

Sonderzubehör im Auto bei einer Überschwemmung mit absichern

Während die meisten Fahrzeughalter in Deutschland ihr Auto nur grundlegend mittels Teilkasko für das drohende Risiko Hochwasser versichern möchten, geht der Wunsch mancher Versicherungsnehmer weiter. Dies ist der Fall, wenn die Ausstattung des Fahrzeugs über den Standard hinausgeht, der ab Werk geboten wird. Gesprochen wird hier üblicherweise von einer Sonderausstattung, die von Sportsitzen bis zu einem hochwertigen Audio- oder Navigationssystem reichen kann.

Die Absicherung des Sonderzubehörs ist in der Voll- und Teilkasko bei vielen Versicherungen mittlerweile optional möglich. Direkt an das Risiko einer Überschwemmung ist dieser Versicherungsschutz nicht gekoppelt, vielmehr ist der Schutz von Sonderzubehör als eigenständige Vertragsleistungen zu sehen. Konkret heißt dies: Ist Sonderzubehör als Vertragsbestandteil der Teilkasko integriert, dürften überflutete Sportsitze und Hi-Fi-Anlagen auch bei einem Hochwasser übernommen werden. Fehlt die Regelung einer Absicherung des Sonderzubehörs komplett, kann dies Kostenübernahme auch bei einer Überschwemmung nicht erwartet werden.

Beispiele für Schäden durch Hochwasser - zahlt die Versicherung?

Schäden durch Überschwemmung können viele Gesichter haben, was wesentliche Auswirkungen auf den gültigen Versicherungsschutz in der Teilkasko hat. Nicht in jeder Situation, wo Wasser ins Innere des Fahrzeugs eintritt, ist dieses automatisch durch die Kfz-Versicherung versichert. Im Folgenden sollen einige Situationen und Beispiele dargestellt werden, durch die feine Unterschiede im Versicherungsschutz aufgezeigt werden. Die Situationen sind dabei auch nach einer eventuell groben Fahrlässigkeit oder eines sonstigen Verschuldens durch den Versicherungsnehmer zu überprüfen, die je nach Kfz-Versicherung einen Verzicht auf die gewünschten Leistungen der Teilkasko mit sich bringen. Alle dargestellten Beispiele und ihre Auffassung durch die Kfz-Versicherung orientieren sich dabei an Standardtarifen der Teilkasko, eine individuelle Überprüfung des abgeschlossenen bzw. abzuschließenden Kaskotarifs ist unabhängig hiervon anzuraten.

Grundregel für die Absicherung des Risikos Hochwasser

Während im Folgenden viele Einzelsituationen dargestellt werden, lassen sich Schäden nach einer Überschwemmung nach einem groben Grundsatz betrachten. Bei der ersten Analyse sollte sich der Versicherungsnehmer fragen, ob das Auto zum Wasser bzw. umgekehrt das Wasser zum Auto gelangt ist. Sollte das Auto also aktiv geführt und hierdurch der Kontakt mit Wasser entstanden sein, ist die Teilkasko meist nicht für den Schadenersatz zu belangen. Hier ist maximal eine Vollkaskoversicherung für zuständig, die entstandene Schäden selbst bei grober Fahrlässigkeit begleicht. Ist hingegen Wasser zum Auto gelangt, ohne dass der Fahrzeughalter hierauf unmittelbar Einfluss nehmen konnte, darf von einem Versicherungsschutz durch die abgeschlossene Teilkasko ausgegangen werden.

Klassischer Fall der Leistungsübernahme bei Überschwemmung

In den häufigsten Fällen tritt Wasser ins Innere eines parkenden Autos ein, das durch Hochwasser in seinen verschiedenen Formen entstanden ist. Aufgrund des bereits fortschreitenden Hochwassers hatte der Versicherungsnehmer keine Möglichkeit mehr, sein Auto in Sicherheit zu bringen und so das Eintreten der Schäden zu verhindern. Die Teilkasko übernimmt nach einer Sichtung des Fahrzeugs die entstandenen Schadenskosten, was im schlimmsten Fall einen kompletten Ersatz nach Schwacke-Liste notwendig macht. Keinen Versicherungsschutz kann der Betroffene geltend machen, wenn er gezielt in die Überschwemmung hineingefahren ist. Dies gilt auch dann, wenn er einen trockenen Zielort erreichen konnte und hierbei über überflutete Straßen fahren musste. In diesen Fällen argumentiert die Kfz-Versicherung, dass das überflutete Fahrzeug alleine durch das Verhalten des Fahrers in Mitleidenschaft gezogen wurde, das Hochwasser alleine also nicht verantwortlich für die entstanden Schäden ist.

Warnschilder und Fahrlässigkeit

Sind Flüsse bereits über ihr Ufer getreten, werden von offizieller Seite aus häufig Warnschilder aufgestellt, um auf die Gefahr und eine Unpassierbarkeit der betroffenen Straßen hinzuweisen. Überflutete Straßen dennoch zu nutzen, ist als grobe Fahrlässigkeit auszulegen, da der Fahrer durch die Warnschilder das Risiko der Überschwemmung hätte realisieren und sich entsprechend verhalten müssen. Je nach Kfz-Versicherung kann auch von einem absichtlichen Verhalten gesprochen werden, das über eine grobe Fahrlässigkeit hinausgeht. In dieser Situation ist nicht immer klar, ob das Auto versichert ist und die Schäden ersetzt werden. Leistungen werden ohnehin nur dann fällig, wenn die Schadensübernahme bei Fahrlässigkeit mit abgesichert wurden. Sich gegen Warnschilder zu entscheiden und dennoch überflutete Straßen zu nutzen, dürften die meisten Versicherer in ihrer Teilkasko jedoch nicht mehr nur als Fahrlässigkeit werten, die Kosten bleiben so vielfach beim Versicherten.

Sonderfall: Auto fährt in einen See

Auch ohne Hochwasser besteht die Möglichkeit, dass ein Auto mit Wasser vollläuft. Hier ist die seltene Situation gegeben, dass der Fahrer von der Straße abgekommen ist und sein Fahrzeug als Unfall in ein stehendes oder fließendes Gewässer hineingeführt hat. Ist der Fahrzeughalter in der Teilkasko versichert, dürfte die Situation keinen Schadenersatz nach sich ziehen. Auch hier gilt der Maßstab, dass der Fahrer sein Auto zum Wasser geführt hat und nicht umgekehrt. Wer hingegen in der Volllkasko versichert ist und so jede Art von Schäden am eigenen Fahrzeug sogar bei Selbstverschulden erstattet bekommt, kann sich auf den Versicherungsschutz seiner Kfz-Versicherung verlassen. Allerdings sollte man sich darauf einstellen, dass das überflutete und geborgene Fahrzeug erst von einem Gutachter betrachtet wird, um z. B. auf einen technischen Fehler im Auto bzw. auf ein Fehlverhalten des Fahrers schließen zu können. Stellt sich dabei eine Fahrlässigkeit heraus, sollte diese für einen Schadenersatz als Vertragsbestandteil im Kaskoschutz abgesichert worden sein.

Sonderfall: Kenternde Fähre

Ein weiterer Sonderfall ist die Fährüberfahrt des eigenen Autos, wobei die Fähre sinkt und so auch das Auto mit Wasser vollläuft. Auch diese Form der Überschwemmung ist nicht im Versicherungsschutz einer Teilkasko integriert und kann bei kaum einer Kfz-Versicherung explizit als solcher hinzugefügt werden. Allerdings ist das Risiko der Havarie von Fähren ein Vertragsbestandteil, der bei vielen Versicherern explizit in der Vollkaskoversicherung genannt ist und so für dieses eher seltene Ergebnis den besten Versicherungsschutz bietet. In manchen Vollkaskotarifen wird das Risiko automatisch im Premiumbereich versichert, bei anderen kann diese Art der Überschwemmung als Option ergänzt werden. Natürlich sollte ein Versicherungsnehmer nur dann über einen erweiterten Versicherungsschutz für Havarien nachdenken, wenn er in Alltag oder Urlaub von Fährüberfahrten betroffen ist. Ansonsten versichert er sein Auto nur gegen einen unnötig höheren Jahresbeitrag.

Der Ort als Schadenskriterium bei Hochwasser

Das eigene Auto bei einer Hochwasserankündigung direkt am Ufer zu parken, darf als Fahrlässigkeit im Sinne der Kfz-Versicherung angesehen werden. Umgekehrt dürfte kein Versicherer verlangen, dass eigene Auto über 50 Kilometer und mehr aus dem Gefahrenherd zu bringen, um eine Überschwemmung zu vermeiden. An welchem Ort sich das Auto befand, während es überflutete, ist dennoch für die Teilkasko nicht uninteressant, um eine Fahrlässigkeit und somit einen gültigen Versicherungsschutz zu überprüfen.

Grundsätzlich wird bei der Schadensbewertung vorausgesetzt, dass der Versicherte dem Risiko Hochwasser mit gesundem Menschenverstand entgegentritt. Das genannte Abstellen des Fahrzeugs am Ufer dürfte als Fahrlässigkeit oder sogar Absicht ausgelegt werden. Da Tiefgaragen besonders schnell von einer Überschwemmung betroffen sind, kann auch hier je nach Kfz-Versicherung der Tatbestand einer Fahrlässigkeit gegeben sein. Eine Entfernung des Fahrzeugs vom eigenen Wohnort wird nicht verlangt, auch die Möglichkeit zum Parken in einem anderen Stadtteil dürfte in den meisten Fällen nicht den Versicherungsschutz kosten. Letztlich geht jede Kfz-Versicherung davon aus, dass der Versicherungsnehmer das überflutete Fahrzeug als persönlicher Wertgegenstand hätte retten wollen und die Überschwemmung deshalb nicht billigend in Kauf nahm. Die explizite Situation ist im Einzelfall zu klären, ebenso wie die Tatsache, ob Fahrlässigkeit vorlag oder nicht.

Die richtige Verhaltensweise nach dem Hochwasser

Ist das Hochwasser vorbei und das eigene Auto wurde hiervon in Mitleidenschaft gezogen, empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme mit der Kfz-Versicherung. Diese kann bereits während der Überschwemmung erfolgen, um den Versicherer auf potenzielle Schäden vorzubereiten und zu prüfen, ob diese durch die Teilkasko übernommen werden. In der Regel wird die Kfz-Versicherung einen Gutachter oder Sachverständigen auf den Schaden blicken lassen, um diesen in Entstehung und Ausmaß abschätzen zu können und eine potenzielle Fahrlässigkeit auszuschließen. Abschließend wird geklärt, wie hoch der Schaden ist und ob dieser durch die Teilkasko übernommen wird, was je nach Vertrag auch eine Selbstbeteiligung des Versicherten mit sich bringt.

Neben einem Telefonat mit der Kfz-Versicherung sollte auch eine Werkstatt des Vertrauens angerufen werden und dies noch vor dem erstmaligen Starten des Fahrzeugs. Wie oben beschrieben, kann das Auto nicht mehr funktionieren oder bei der ersten Zündung durch Probleme mit Motor und Elektronik noch größere Schäden herbeiführen. Welche Kfz-Werkstatt für einen Blick auf das eigene Fahrzeug kontaktiert wird, kann von der abgeschlossenen Teilkasko abhängen. Immer häufiger werden Fahrzeuge mit Werkstattbindung versichert, d. h. die Auswahl der Werkstätten wird durch den Tarif eingeschränkt. Jede Kfz-Versicherung teilt allerdings gerne und unmittelbar mit, an welche Werkstatt man sich für die entstandenen Schäden wenden sollte und wie diese das Auto wieder in Gang bringt.

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Auswahl des richtigen Kfz-Tarifs auch bei Hochwasser entscheidend

Wie oben aufgezeigt, gibt es für das Risiko einer Überschwemmung zahlreiche Sonderfälle zu überdenken, die sich entscheidend auf den Versicherungsschutz auswirken. Dies ist bereits vor Abschluss der individuell geeigneten Kfz-Versicherung zu bedenken, die neben dem Risiko einer Überschwemmung noch viele weitere Schäden der Teilkasko abdeckt. Eine überflutete Straße oder Garage ist über die letzten beiden Jahrzehnte zu einem wachsenden Risiko in Deutschland geworden, so dass ein Versicherungsschutz vor Überschwemmung durchaus für einen Großteil der Bundesbürger zu überlegen ist. Diesen sinnvoll in die Teilkasko einer Kfz-Versicherung zu integrieren und hierfür keinen unnötig hohen Jahresbeitrag zu zahlen, dürfte nicht bei allen Versicherern so einfach gelingen. Unsere Webseite hilft dabei, die verschiedenen Versicherungen in Deutschland kennenzulernen und so eine optimale Wahl in der Teilkasko ebenso wie im Haftpflichtschutz zu finden.

Mit unserer Hilfe zur passenden Kfz-Versicherung

Unsere Webseite bietet neben umfassenden Informationen zum Thema Hochwasser viele weitere Erklärungen rund um die Kfz-Versicherung in Deutschland. Vielen Versicherten ist gar nicht bewusst, welche Risiken auf deutschen Straßen eintreten können und dass diese schlimmstenfalls von der Teilkasko oder Vollkasko gar nicht erfasst werden. Genau hier helfen wir mit vielfältigen Erklärungen sowie einem rechnerischen Hilfsmittel weiter, dass den Kostenfaktor der besten Kfz-Versicherung optimieren lässt. Unser Tarifrechner beinhaltet sämtliche Versicherungsangebote deutscher Versicherer, die einander gegenübergestellt werden können. Hierbei zeigt sich schnell, welcher Versicherer überhaupt einen standardmäßigen Schutz vor dem Risiko Hochwasser bietet und in welchen Tarifvarianten dieser anzutreffen ist. Ergänzend hierzu zeigen wir auf, wo der geringste Jahresbeitrag für eine starke Teilkasko wartet und so für den Versicherungsschutz vor Hochwasser & Co. nicht zu viel Geld ausgegeben werden muss.