Nachzahlungen an die Kfz-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung

von AF

Der Jahresbeitrag ist für viele Versicherungskunden ein wesentlicher Maßstab, um sich für oder gegen den Tarif einer bestimmten Kfz-Versicherung zu entscheiden. Allerdings muss dies nicht die einzige finanzielle Verpflichtung sein, die man der Autoversicherung gegenüber zu erbringen hat. Sollte sich im Laufe des Versicherungsschutzes herausstellen, dass die Jahresprämien zu niedrig angesetzt wurden, muss der Versicherungsnehmer mit Nachzahlungen rechnen. Solche Nachzahlungen sind gerade bei Obliegenheitsverletzungen üblich, bei denen der Versicherte sich absichtlich oder fahrlässig Rabatte auf den Jahresbeitrag erschlichen hat. Wann eine solche Situation droht und wie eine Kfz-Versicherung hiermit umgehen kann, soll im Folgenden ausführlich dargestellt werden.

Der reguläre Beitrag der Kfz-Versicherung und eventuelle Nachzahlungen

Beiträge zur Kfz-Versicherung werden anhand zahlreicher Faktoren berechnet. Jede Autoversicherung überprüft einen Antragssteller ganz genau und versucht auszurechnen, wie wahrscheinlich ein Schadensfall dieses Kunden eintritt. Baureihe und Alter des Fahrzeugs spielen hierbei ebenso ein wie die Fahrerfahrung des Versicherungsnehmers, der Nutzerkreis des Fahrzeugs oder die Häufigkeit der KFZ-Nutzung. Aus all diesen Faktoren stellt die Kfz-Versicherung einen Tarif zusammen, der die gewünschten Versicherungsleistungen zu einem festen Jahresbeitrag anbietet. Da jede Kfz-Versicherung in Deutschland die Risiken eines einzelnen Verkehrsteilnehmers unterschiedlich bewertet, kommt es zu erheblichen Unterschieden in den Jahresbeiträgen deutscher Autoversicherer.

Beim kalkulierten Jahresbeitrag, den ein Versicherungsnehmer zu zahlen hat, geht die Kfz-Versicherung von exakten und wahrheitsgemäßen Informationen rund um den Versicherungsschutz aus. Wird der Jahresbeitrag z. B. durch verschiedene alte und neue Rabatte der Autoversicherung abgesenkt, sollte auch tatsächlich das Recht des Versicherungskunden zum Erhalt dieser Rabatte gegeben sein. Im Laufe des Versicherungsjahre kann sich das Gegenteil herausstellen, vor allem im Schadenfall ist mit einer Überprüfung sämtlicher Umstände rund um den Versicherungsvertrag zu rechnen. Stellen sich hier Unstimmigkeiten heraus, kann es zu Nachzahlungen kommen, wobei diese je nach Art des Vergehens und der Verletzung vertraglicher Obliegenheiten von einer Vertragsstrafe begleitet werden können.

Verletzung von Obliegenheiten als Grund für Nachzahlungen

In den meisten Fällen kommt es zu Nachzahlungen von Versicherungsbeiträgen, wenn der Versicherungsnehmer eine vertragliche Obliegenheit verletzt hat. Als Obliegenheit werden grob gesagt alle Rechte und Pflichten zusammengefasst, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, für die Kfz-Versicherung ebenso wie für den Versicherungsnehmer. Beispielsweise ist eine Obliegenheit, dass der Antragssteller bei seinem Versicherungsantrag sämtliche Angaben nach bestem Wissen und Gewissen vornimmt. Gibt es beispielsweise an, dass er alleine das Fahrzeug nutzt und deshalb einen Einzelfahrerrabatt erhalten will, sollte dies auch der Wahrheit entsprechen. Eine Verletzung der vertraglichen Obliegenheit ist dann gegeben, wenn sich spätestens im Schadensfall die Nutzung des Fahrzeugs durch andere Personen herausstellen sollte.

Eine Obliegenheitsverletzung kann zahlreiche Formen annehmen und von kleinen Bagatellen bis zu größeren Straftaten reichen, z. B. der Fahrerflucht nach einem Unfall. Nicht immer ist es deshalb mit Nachzahlungen von Beiträgen getan. Stattdessen kann die Kfz-Versicherung Regressansprüche an ihren Kunden richten, d. h. dieser hat für den geleisteten Schadenersatz aus privater Tasche aufzukommen. Dieser Eigenanteil bei einer Obliegenheitsverletzung ist nach oben hin begrenzt, da er sonst fast immer den finanziellen Ruin des Versicherungsnehmers bedeuten würde. Aktuell liegen die Grenzbeträge bei jeweils 5.000 Euro, sowohl für Verletzungen vor dem Versicherungsfall als auch nach dem Versicherungsfall. Zur ersten Kategorie wurden Falschangaben bei der Antragsstellung gezählt, zur zweiten Kategorie Fehlverhalten wie die Fahrerflucht.

Wie genau Nachzahlungen durch die Autoversicherung berechnet werden

Auch wenn viele Autofahrer die nachgeforderten Beiträge als Bestrafung empfinden, sollten Nachzahlungen nicht mit Strafzahlungen verwechselt werden. Tatsächlich kann eine Kfz-Versicherung eine explizite Vertragsstrafe aussprechen, deren Konditionen im jeweiligen Versicherungsvertrag geregelt sind. Bei vielen Versicherungen ist es üblich, bei einer Obliegenheitsverletzung neben einer Nachzahlung ein bis zwei Jahresbeiträge vom Versicherten einzufordern, die eine echte Strafe darstellen.

Im Unterschied zu solchen Strafgeldern sind Nachzahlungen explizit zu berechnen. Ihre Grundlage ist stets der abgeschlossene Kfz-Tarif des Versicherungsnehmers, der unter den jeweils gegebenen Umständen neu zu berechnen ist. Die Versicherung hat also zu überprüfen, welche Tarifbedingungen im jeweiligen Fall tatsächlich vorlagen und welche Unterschiede zum tatsächlich abgerechneten Tarif bestanden. Sind diese Differenzen ermittelt, werden der Tarif für die Zukunft umgestellt und rückwirkend Beiträge eingefordert. Dies kann für das abgelaufene Versicherungsjahr ebenso wie für mehrere Jahre gelten, hier kommt es entscheidend auf die Art der Obliegenheitsverletzung an. Dazu zwei konkrete Beispiel:

Beispiel für Nachzahlungen: Abweichungen im Nutzerkreis des Fahrzeugs

Eine typische Situation für drohende Nachzahlungen an die Kfz-Versicherung ist eine Abweichung bei der Fahrzeugnutzung. Viele Versicherungsnehmer geben bei der Antragsstellung einen eingeschränkten Personenkreis an, die das Fahrzeug nutzen, in Wirklichkeit fahren jedoch auch andere Personen mit diesem PKW. Bei einem Schadensfall kann der Kfz-Versicherung auffallen, dass nur der Versicherungsnehmer als zulässiger Fahrer eingetragen war, der Schaden jedoch von dessen Ehepartner oder einem Freund herbeigeführt wurde.

Die wichtigste Erkenntnis zuerst: Durch diese oder vergleichbare Situationen muss der Versicherungsnehmer nicht komplett um seinen Versicherungsschutz fürchten. Er darf also weiterhin erwarten, dass die Kfz-Versicherung die Schadenskosten übernimmt, so dass er seinen Schadensgegner nicht aus privater Tasche entschädigen muss. Allerdings sollte er sich gleichermaßen auf Nachzahlungen als auch auf eine Vertragsstrafe einstellen.

Die Nachzahlung dürfte mehrere Jahre umfassen, allerdings durch den Versicherungsbeginn bei der entsprechenden Autoversicherung ergänzt. Die Versicherung zieht hierfür ihre Tarifregelung für den Nutzerkreis eines Fahrzeugs heran und wertet diese so aus, dass sie den Gegebenheiten des Schadenfalls entspricht. Hat diesen z. B. der Ehepartner verursacht, dürfte der Nutzerrabatt nur ein wenig eingeschränkt werden, da viele Kfz-Versicherungen einen Rabatt für den Versicherungsnehmer und seinen Partner bieten. Hat hingegen ein Freund den Schaden verursacht, dürfte der komplette Nutzerrabatt herausgerechnet werden, da die Kfz-Versicherung von einer Fahrzeugnutzung durch beliebige Nutzer ausgeht.

Rechnerisch entsteht nun eine Differenz zwischen dem alten und dem neuen Nutzungsrabatt zu Lasten des Versicherungsnehmer. Genau diese Differenz wird dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt. Für einen reibungslosen Ablauf der Schadensregulierung ist es empfehlenswert, diesen ausstehenden Betrag zeitnah zu entrichten, damit der Schaden abgewickelt werden kann und nicht noch Regresszahlungen an die Kfz-Versicherung drohen.

Ein weiteres Beispiel: Der Kilometerrabatt

Ein ähnlicher Fall, jedoch mit anderen Auswirkungen, ist die Verletzung des Kilometerrabatts. Dieser ist bei vielen Autoversicherungen üblich und bietet einen Preisnachlass, falls der Versicherte sein Fahrzeug nur eingeschränkt nutzt. Mit Kilometerangaben wie 6.000 oder 9.000 km pro Jahr kann er die Fahrleistung tariflich einschränken und erhält hierfür einen Rabatt. Problematisch wird es für den Versicherungsnehmer, wenn es zu einem Schaden kommt und die Tachonadel zeigt, dass er das Fahrzeug deutlich häufiger genutzt hat und der vereinbarte Grenzwert überschritten wurde.

Auch in diesem Fall bleibt der Versicherungsschutz durch die Kfz-Versicherung bestehen. Nachzahlungen sind obligatorisch, allerdings müssen diese nicht für mehrere zurückliegende Jahre entrichtet werden. In den meisten Fällen zeigen sich Autoversicherer kulant und gehen davon aus, dass bis zum zurückliegenden Jahr die Grenzwerte eingehalten wurden. Für das aktuell laufende Versicherungsjahr wird allerdings eine Kilometerleistung angerechnet, die dem tatsächlichen Kilometerstand entspricht und weit über der vereinbarten Grenze liegen kann. In diesem Fall kann sich der bisherige Rabatt stark reduzieren, im schlimmsten Fall kann er für das laufende Versicherungsjahr gar nicht beansprucht werden. Aus der Neukalkulation ergibt sich für das laufende Versicherungsjahr eine höhere Prämie, die Differenz zur bisherigen Prämie ist vom Versicherungsnehmer unverzüglich zu zahlen.

Nachzahlungen - ein lohnenswertes Geschäft für die Versicherer

So sehr alle Autoversicherungen mit günstigen Beiträgen und tollen Leistungen anlocken und neue Kunden gewinnen möchten, letztlich handelt es sich bei ihnen stets um klassische Wirtschaftsunternehmen. Jede Kfz-Versicherung wird sich freundlich und serviceorientiert präsentieren, sofern Sie hierfür einen angemessenen Jahresbeitrag von ihren Kunden als Gegenleistung erhält. Sollte sich hingegen herausstellen, dass der Versicherungsnehmer bislang zu wenig Geld für seinen Versicherungsschutz gezahlt hat, zeigt sich die Kfz-Versicherung schnell von einer anderen Seite. Grundsätzlich sollte bei kaum einem Anbieter von einer größeren Kulanz ausgegangen werden, zumal fast alle Nachzahlungen der Autoversicherer gerechtfertigt sind. Sich zu weigern, diese Nachzahlungen zu entrichten, kann schnell zu einer juristischen Auseinandersetzung mit der Kfz-Versicherung führen.

So berechtigt Nachzahlungen auch sein mögen, so unverhältnismäßig fallen gelegentlich die Strafprämien verschiedener Versicherer aus. Gerade wer seine Obliegenheiten nicht absichtlich verletzt hat, wird ungern ein oder zwei Jahresprämien als Strafzahlungen akzeptieren wollen. Ob und in welcher Höhe eine Kfz-Versicherung solche Zahlungen neben den ihr zustehenden Nachzahlungen ansetzt, ist vor dem Vertragsabschluss zu überprüfen. Tatsächlich gibt es hier große Unterschiede in der Versicherungslandschaft, die mehr oder weniger günstig für den einzelnen Versicherten ausfallen. Neben klassischen Tarifleistungen und den zugehörigen Jahresbeiträgen sollte deshalb ruhig überprüft werden, wie eine Kfz-Versicherung mit einer eingetretenen Obliegenheitsverletzung umgeht.

Den Versicherungsvertrag nach einer Nachzahlung kündigen

Kommt es zu Nachzahlungen, ist dies in den meisten Fällen nach einem eingetretenen Schadensfall gegeben. Ein solcher Schaden stellt ein besonderes Vertragsereignis dar, das ein Sonderkündigungsrecht auslöst. Der Versicherungsnehmer hat also innerhalb von vier Wochen die Möglichkeit, eine Kündigung bei der Kfz-Versicherung einzureichen und als Grund den Schadensfall anzugeben. Natürlich sind die Nachzahlungen selbst kein triftiger Grund für die Kündigung, dürften jedoch in vielen Fällen der Auslöser für eine solche Entscheidung sein.

Achtung: Auch die Kfz-Versicherung hat in dieser Situation die Möglichkeit, den Versicherungsschutz aufzukündigen. Dies wird meist dann vollzogen, wenn die Autoversicherung eine grobe Betrugsabsicht unterstellt oder die Schadensherbeiführung derartig ablief, dass die Autoversicherung ihren Versicherungskunden als zu großes Risiko für eine weitere Absicherung einstuft. Die Schadensregulierung des eingetretenen Schaden bleibt hiervon natürlich ebenso unberührt wie die Pflicht des Versicherungsnehmers, die eingeforderten Nachzahlungen zu entrichten.

Mit eine Tarifvergleich auch ohne falsche Rabatte zum günstigen Versicherungsschutz

Abschließend sei vermerkt: Viele Nachzahlungen entstehen alleine deshalb, weil die Versicherungsnehmer falsche Angaben bei der Antragsstellung machen und hierdurch ihnen nicht zustehende Rabatte einheimsen wollen. Diese Taktik ist zum Scheitern verurteilt, da spätestens im Schadensfall ein solcher Betrugsversuch auffliegt und mit Nachzahlungen sowie vielfach weiteren Strafen verbunden ist.

Die deutlich bessere Taktik ist es, vor Unterzeichnung eines KFZ Vertrags einen Versicherungsvergleich durchzuführen, was heutzutage einfach und kostenlos über uns erfolgt. Bei einem Vergleich lassen sich präzise Angaben zum Fahrzeug und zur eigenen Person machen, so dass der Vergleichsrechner ausschließlich legitime Rabatte in die Tarifberechnung einbezieht. Auf diese Weise erfähen der potenzielle Versicherungsnehmer, bei welcher Kfz-Versicherung die günstigsten Tarife mit den besten Leistungen warten, für die er alle möglichen Rabatte seiner Person ausnutzen kann.