Obliegenheiten sollten Sie in jedem Fall beachten

von AF

Versicherungen werden für gewöhnlich abgeschlossen, um Risikobereiche finanziell abzusichern. Damit Ihre Versicherungsgesellschaft im Schadensfall jedoch die Leistungspflicht auf ein Minimum beschränken kann, sind in jedem Versicherungsvertrag sogenannte Obliegenheiten festgehalten, die sich in zwei Bereiche unterteilen lassen - als Versicherungsbedingungen vor Abschluss des Vertrages und während der Versicherungslaufzeit. Obliegenheiten sollten Sie in jedem Fall beachten, damit Ihnen der Versicherungsschutz auch erhalten bleibt.

Vorvertragliche Obliegenheiten

Vorvertraglichen Obliegenheiten nehmen insbesondere bei Personenversicherungen speziell im Geltungsbereich der Berufsunfähigkeits- und der privaten Krankenversicherung sowie bei privaten Haftpflichtversicherungen einen großen Stellenwert ein. Sie sind aber auch häufig Anlass für juristische Auseinandersetzungen. Denn Sie als Versicherungsnehmer sind generell verpflichtet, wahrheitsgemäß alle Fragen Ihrer Versicherungsgesellschaft zu beantworten. Sollten Sie Angaben wissentlich verschweigen oder nicht wahrheitsgemäß angeben, kann Ihr Versicherer Ihnen die vertraglichen Leistungen verweigern und bei einer grob fahrlässigen Verletzung vom Vertrag zurücktreten.

Auch bei einer laufenden Versicherung müssen Sie Pflichten im Rahmen des Vertragsabschlusses erfüllen. Zu diesen Obliegenheiten gehören die regelmäßigen Beitragszahlungen ebenso wie die Mitwirkung bzw. Anzeigenpflicht im Versicherungsfall bei einer Haftpflichtversicherung. Bei einer Vorsorge-Versicherung hat Ihre Versicherungsgesellschaft außerdem die Möglichkeit Angaben zu neuen Risiken anzufordern, die dann gegebenenfalls zu einer Veränderung Ihres Beitrages führen können.

Versicherungsbedingungen finden Sie auch im Bereich der Schadensregulierung. Kommt es zu einem Schaden, müssen Sie diesen so gering wie möglich halten (Schadensminderungspflicht) und innerhalb einer Woche Ihrem Versicherer mitteilen, und zwar auch dann wenn Dritte einen Schadensersatzanspruch geltend machen möchten. Neben dieser gesetzlich verankerten Anzeigenpflicht sind in den Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung noch weitere Obliegenheiten zu finden. So kann Ihr Versicherer u.a. verlangen, dass Sie nicht nur entsprechende Maßnahmen zur Minderung und Abwendung des Schadens ergreifen, sondern auch Auskünfte zur Regulierung geben und einen Schadensbericht ausfüllen.