Rabatt für den privaten Parkplatz bei Kfz-Versicherung

von AF

Viele Kfz-Versicherungen gewähren Autobesitzern sowohl im Voll- als auch im Teilkaskobereich einen Rabatt, wenn diese ihr Auto über Nacht auf einem privaten Parkplatz abstellen. Bedingung ist jedoch, dass der Parkplatz nicht öffentlich zugänglich sein darf und abgeschlossen ist. Diese Regeln treffen nicht nur auf Garagen zu, sondern auch auf viele Tiefgaragen und Sammelgaragen. Auch das Abstellen auf einem Hinterhofparkplatz bzw. in einem Carport, einer Tiefgarage kann von der Kfz-Versicherung mit einem Garagenrabatt honoriert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sowohl Hinterhof wie auch Carport nicht für jedermann zugänglich und auch nicht öffentlich einsehbar sind. Das heißt, mindestens ein hoher Zaun mit einem abschließbaren Tor sollte den privaten Parkplatz begrenzen und den Pkw vor unbefugtem Zugriff schützen.

Garagenfahrzeuge für Kfz-Versicherung günstiger

Autos, die auf frei zugänglichen und unbedachten Parkplätzen abgestellt werden, werden erfahrungsgemäß häufiger geschädigt als Fahrzeuge, die auf einem privaten Parkplatz geparkt werden. Die Schäden können sehr unterschiedlicher Art sein. So können manche Tiere gravierende Schäden verursachen etwa der Marder, der es sich unter der Motorhaube gemütlich macht und dort die Schläuche durchbeißt, aber auch Vandalismus oder Diebstahl sind in manchen Gegenden nicht selten. Auch Witterungsschäden bzw. durch Wetter verursachte Schäden können der Kfz-Versicherung teuer zu stehen kommen. Bekannt sind beispielsweise durch Hagelschauer verursachte Dellen im Auto. Nun können die genannten Schäden nahezu ausgeschlossen werden, sobald sich das versicherte Auto auf einem privaten Parkplatz befindet, besonders, wenn dieser wie in einer Garage überdacht und abgeschlossen ist. Gemäß internen Statistiken berechnet die Kfz-Versicherung eine geringere Schadensfallhöhe für auf einem privaten Parkplatz abgestellte Fahrzeuge und geben diese als Rabatt an die Versicherungsnehmer weiter.

Unterschiedliche Garagenrabatte bei verschiedenen Versicherungen

Viele Versicherungen bieten Garagenrabatte an. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften bezüglich der Höhe des Rabatts und der dafür gestellten Bedingungen hängen von versicherungsinternen Statistiken ab. Wie hoch der konkrete Rabatt tatsächlich ausfällt, ist u.a. abhängig vom Fahrzeugtyp, von der Art des privaten Parkplatzes sowie von der Gegend, in der sich besagter Parkplatz befindet. Bei Autofahrern schon länger bekannt ist, dass manche Automarken in der Versicherung teurer sind als andere. Das hat einen statistischen Hintergrund: Diese Marken sind deshalb teurer, weil sie statistisch gesehen häufiger in Unfälle oder Schadensfälle verwickelt sind als andere Pkw und deshalb der Kfz-Versicherung mehr Geld kosten. Diese Mehrkosten werden schließlich auf die Versicherungsnehmer umgelegt. Des Weiteren unterscheiden viele Versicherungen zwischen einer überdachten und abgeschlossenen Garage und einem offenen privaten Parkplatz beispielsweise auf einem Hinterhof. Weiterhin spielt in der Berechnung des Preisnachlasses auch die Umgebung des Parkplatzes eine Rolle, was wiederum auf statistische Gründe zurück zu führen ist. In manchen Gegenden kommt es häufiger zu Vandalismus und es werden häufiger Pkw gestohlen als anderswo. Berechnet nun die Kfz-Versicherung den Rabatt, fließen all diese Statistiken als Erfahrungswerte mit in den konkreten Betrag ein. Wer einen konkreten Rabatt für das Abstellen des Pkw auf einem privaten Parkplatz in Erfahrung bringen möchte, sollte bei seiner Kfz-Versicherung nachfragen. Es kann sich auch lohnen, Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften einzuholen und zu vergleichen, welche Kfz-Versicherung günstiger ist bzw. die besseren Versicherungsleistungen bietet.

So viel kann mit einem Garagenrabatt gespart werden

Die Höhe der Beiträge für die Kfz-Versicherung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit das wichtigste Kriterium, nach dem Autobesitzer eine Versicherung sowie einen bestimmten Tarif auswählen. Dabei werden die Beiträge nicht pauschal erhoben, sondern richten sich nach bestimmten Faktoren wie eben Fahrzeugtyp, Art des Parkplatzes, Wohngegend und so weiter. Auch Faktoren wie beispielsweise die Anzahl der Fahrer eines Pkw sowie deren Alter spielen bei der Erhebung der Beitragshöhe eine große Rolle. Etwa die Hälfte der Autohalter zahlt jährlich bis zu 500 Euro für eine Kfz-Versicherung, weitere 20 Prozent bis zu 700 Euro und manche sogar bis zu 1800 Euro. Da steckt noch eine Menge Sparpotenzial drin, das ausgelotet werden sollte. Ein Rabatt für einen privaten Parkplatz kann ergo beim Sparen sehr nützlich sein. Dabei variiert die Höhe des Rabatts von Kfz-Versicherung zu Kfz-Versicherung, wobei die meisten Versicherungsunternehmen jedoch einen Garagen Rabatt anbieten, der sich auf ca. fünf Prozent des Jahresbeitrags beläuft.

Lohnt sich ein Garagenrabatt?

Fünf Prozent von 500 Euro ergibt einen Garagenrabatt von 25,- Euro im Jahr. Demzufolge ist ein derartiger Rabatt eine willkommene Möglichkeit, bei der Kfz-Versicherung zu sparen, lohnt sich allerdings nur für Autohalter, die bereits über einen privaten Parkplatz verfügen. Eigens einen privaten Parkplatz anzumieten, um diesen Rabatt nutzen zu können, ist rechnerisch gesehen nicht sinnvoll. Jedoch sollten Autobesitzer überlegen, ob ein angemieteter Parkplatz nicht doch mehr Sicherheit verschafft. Schließlich sind erfahrungsgemäß die Schadensfälle gerade durch zufälligen Vandalismus, Diebstahl und schlechte Witterungsbedingungen deutlich höher. In einer Garage steht das Auto sicher und trocken, der Verschleiß ist geringer und Passanten kommen nicht in Versuchung, den Lack zu verkratzen oder andere Schädigungen vorzunehmen. Außerdem hat man einen privaten Parkplatz stets sicher - niemand kann einem Parkplatzeigner diesen wegnehmen, so dass der Feierabend viel entspannter und ohne die mühsame Suche nach einem Parkplatz genossen werden kann. Der Garagenrabatt ist in Anbetracht der genannten Vorteile eine gern genutzte Möglichkeit, Geld zu sparen.

Voraussetzungen für einen Garagenrabatt

Um einen Garagenrabatt in Anspruch nehmen zu können, sollten einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört natürlich, dass der Pkw auf einem privaten Parkplatz abgestellt wird. Ob der Parkplatz dem Halter des Pkw gehört oder lediglich angemietet ist, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist nur, dass es sich um einen Privat- und nicht um einen öffentlichen Parkplatz handelt. Zudem sollte der Parkplatz gesichert, von außen nicht einsehbar und zudem abschließbar sein, um das Eintreten unbefugter Personen zu verhindern. Das bedeutet, dass nicht zwingend nur für feste Garagen Garagenrabatte erteilt werden. Der Rabatt kann auch dann gewährt werden, wenn das versicherte Auto in einer Tiefgarage oder auf einem Hinterhof steht. Das Gelände muss lediglich gegen das Eindringen fremder Personen gesichert sein, beispielsweise mit einem Zaun und einem Tor. Unter Umständen kann auch das Unterstellen des Autos in einem Carport mit einem Rabatt belohnt werden. Am sichersten ist natürlich die Unterbringung in einer Garage. Dies kann eine Einzel- aber auch eine Doppel- oder gar Sammelgarage sein. Auch muss der Pkw nicht nur und ausschließlich auf einem privaten Parkplatz abgestellt werden. Tagsüber sowie im Urlaub ist auch das Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen erlaubt. Nur über Nacht sollte der Pkw auf dem vereinbarten Parkplatz stehen, da anderenfalls Vertragsstrafen drohen. Über die genauen Bedingungen und Modalitäten eines Garagenrabatts informieren sich Interessenten am besten bei ihrer Kfz-Versicherung.

Immer korrekte Angaben machen

Auch beim Abschluss einer Kfz-Versicherung mit Rabatt für einen privaten Parkplatz sollten stets korrekte und wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden. Auch Änderungen müssen rechtzeitig - d.h. zeitnah und am besten im Vorfeld - bekannt gegeben werden. Das bedeutet, dass - je nach Vertrag - der Pkw stets über Nacht auf dem im Vertrag genannten Privatparkplatz zu stehen hat. Anderenfalls erlischt der Versicherungsschutz für Schäden, die aus dem nicht vertragsgemäßen Parken entstanden sind und oft wird auch eine Vertragsstrafe fällig. Die meisten Versicherungen verlangen bei vorsätzlich unterlassenen oder gar falschen Angaben einen gesamten Jahresbeitrag zur Kfz-Versicherung - also mindestens 500 Euro.

Weitere Möglichkeiten bei der Kfz-Versicherung zu sparen

Der Garagenrabatt zählt zu den so genannten "weichen Faktoren", die einen direkten Einfluss auf die Höhe der individuellen Kfz-Versicherung haben. Neben dem Rabatt für das Abstellen des Pkw auf einem privaten Parkplatz gibt es noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, per Rabatt an der Kfz-Versicherung zu sparen. An dieser Stelle werden die drei am häufigsten genutzten Rabatte einmal kurz vorgestellt.

1. Der Einzelfahrer- oder Partnerrabatt

Dieser Einzelfahrerrabatt wird dann gewährt, wenn lediglich der Versicherungsnehmer den Wagen führt oder aber, beim Partnerrabatt, zusätzlich der Ehe- bzw. Lebenspartner. Dabei gehen die Versicherungen davon aus, dass weniger Unfälle passieren, wenn weniger Fahrer hinterm Steuer des Wagens sitzen. Allerdings sind Einzelfahrer- bzw. Alleinfahrerrabatte nicht für jeden geeignet, da beispielsweise Fahranfänger aufgrund ihrer geringen Fahrpraxis einen solchen Rabatt in der Regel nicht bewilligt bekommen.

2. Schadenfreiheitsrabatt

Wer jahrelang unfallfrei fährt bzw. seine Versicherung nicht in Anspruch nimmt, profitiert von einer Einstufung in höhere Schadensfreiheitsklassen. Je höher die Einstufung, desto höher fällt auch der Rabatt aus. Umsichtiges Fahren kann sich also lohnen.

3. Wenigfahrerrabatt/ Bus- und Bahnfahrer-Rabatt

Auch wer das Auto oft stehen lässt und stattdessen mit Bus und Bahn fährt, erhält Rabatte. Für einen Wenigfahrerrabatt sollten im Jahr nicht mehr als 15.000 bis 20.000 Kilometer gefahren werden, wobei die genaue Kilometerhöchstzahl von Kfz-Versicherung zu Kfz-Versicherung verschieden ist. Manche Versicherungsunternehmen bieten auch Rabatte für Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel an, die bei Vorzeigen einer Monats- oder Jahreskarte gewährt werden.