Regelung vor Einführung des Saisonkennzeichens
von AF
Welche Vorteile das Saisonkennzeichen seit den 1990er Jahren zu bieten hat, zeigt der Unterschied zur Regelung vor seiner Einführung. Sollte hier z. B. ein Sportwagen ausschließlich in den Sommermonaten genutzt werden, hätte der Fahrzeughalter in jedem Frühling zur Zulassungsstelle gehen müssen, um hier eine erneute Anmeldung vorzunehmen. Im Spätherbst hätte explizit die Abmeldung erfolgen müssen. Genau diese beiden Schritte entfallen mittlerweile für jedes Auto oder Motorrad, da die An- und Abmeldung zu den angegebenen Monaten auf dem Saisonkennzeichen automatisch erfolgt.
Noch gravierender ist der Unterschied bei Betrachtung der versicherungstechnischen Konsequenzen. Um keine Vorteile durch sinkende Beitragszahlungen zu verlieren, war der Fahrzeughalter theoretisch gezwungen, sein Fahrzeug über das gesamte Jahr hinweg angemeldet zu lassen. Der Grund hierfür: Um erworbene Schadenfreiheitsklassen behalten und fortwährend absenken zu können, ist ein lückenloser Versicherungsverlauf in Haftpflicht bzw. Teil- oder Vollkasko nachzuweisen. Genau dieser ist nicht mehr gegeben, wenn ein Fahrzeug über Monate des Jahres hinweg abgemeldet wird, das Wagnis für die Kfz-Versicherung entfällt somit. Um die Vorzüge der gebotenen Kfz-Tarife, besser gesagt die erworbenen Schadenfreiheitsklassen behalten zu können, war der fortlaufende Versicherungsschutz bis dato unverzichtbar. Das neue Saisonkennzeichen hat diese Regelung jedoch zu Gunsten des Versicherungsnehmers abgeändert.