Umstellung von dauerhafter auf saisonale KFZ Nutzung

von AF

Sollte es individuell sinnvoll erscheinen, ein Motorrad, Auto oder Wohnmobil nur innerhalb einer bestimmten Saison zu betreiben, kann das entsprechende Fahrzeug bereits seit Jahren besessen werden und regulär versichert sein. Dieser Fall ist etwas komplizierter als bei einem Neufahrzeug, dass direkt mit einem Saisonkennzeichen angemeldet und als Saisonfahrzeug von der Zulassungsstelle verbucht wird.

Sollte es zu einer Umstellung auf ein Saisonkennzeichen kommen, kann dies grob als Ummeldung gewertet werden, der erneute Gang zur Zulassungsstelle ist also leider nicht zu vermeiden. Außerdem ist hierfür eine neue eVB-Nummer als elektronische Deckungskarte nötig, die bei der Kfz-Versicherung des Vertrauens zu beantragen ist. Formal muss der Interessent an einem Saisonkennzeichen also zunächst zu seiner Versicherung und hier den Wunsch zur Umstellung äußern. In diesem Schritt kann auch überlegt werden, ob weiterhin eine Teilkasko bzw. Vollkasko für Diebstahl und Elementarschäden gewünscht wird oder alleine der Haftpflichtschutz reicht. Ist der Versicherungsschutz festgelegt, übersendet der Versicherer die eVB-Nummer an die Zulassungsstelle, dass Fahrzeug kann nun zu einem Saisonfahrzeug umgewandelt werden.

Eine kleine Besonderheit ist auch beim TÜV Termin zu bedenken, um keine Strafzahlungen zu riskieren. Lag der bisherige Vorführtermin außerhalb der neu gewählten Saison, darf das Fahrzeug fortan nicht mehr in diesem Zeitraum bewegt werden. Hier empfiehlt es sich, den TÜV Termin vorzuziehen und somit noch innerhalb der Saison den TÜV-Stempel für die nächsten beiden Jahre zu erhalten. Auch für solche Sonderfahrten ist das Saisonkennzeichen nicht geeignet, schließlich fänden Touren mit Auto und Motorrad außerhalb der Saison ohne Versicherungsschutz statt und sind somit illegal.