Was ist ein vorläufiger Versicherungsschutz?
Der vorläufige Versicherungsschutz ist eine wichtige Übergangslösung im Kfz-Versicherungswesen. Er bietet Fahrzeughaltern einen grundlegenden Versicherungsschutz, der sofort gilt, bevor der eigentliche Versicherungsvertrag abgeschlossen und von der Versicherungsgesellschaft bestätigt wird. Dieser vorläufige Schutz ermöglicht es, das Fahrzeug zuzulassen und auf öffentlichen Straßen zu bewegen, bevor alle Vertragsdetails vollständig geklärt und die endgültige Versicherungspolice ausgestellt ist.
Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist der vorläufige Versicherungsschutz erforderlich, da die Zulassungsstellen in Deutschland den Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung verlangen. Hierzu dient die sogenannte eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Diese Nummer wird vom Versicherer ausgestellt und dient als Nachweis, dass der Versicherungsschutz zumindest in vorläufiger Form gewährleistet ist. Mit der eVB-Nummer kann das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet werden, und der Halter erfüllt die gesetzlichen Vorgaben für den Versicherungsschutz.
Was der vorläufige Versicherungsschutz umfasst
Im Rahmen des vorläufigen Versicherungsschutzes wird in den meisten Fällen die Kfz-Haftpflichtversicherung bereitgestellt. Diese grundlegende Haftpflichtdeckung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Dritte, die durch das versicherte Fahrzeug einen Schaden erleiden, beispielsweise bei einem Unfall. Sie deckt also Schäden ab, die anderen Verkehrsteilnehmern, deren Fahrzeugen oder Eigentum zugefügt werden. Diese Haftpflicht ist somit die Mindestabsicherung, die für die Zulassung eines Fahrzeugs erforderlich ist und durch die eVB-Nummer bestätigt wird.
Einige Versicherer bieten auf Wunsch auch einen vorläufigen Teil- oder Vollkaskoschutz an, falls der Halter das Fahrzeug bereits vor der endgültigen Vertragsannahme umfassender absichern möchte. Der Teilkaskoschutz umfasst meist Schäden durch Diebstahl, Naturereignisse und Wildunfälle, während der Vollkaskoschutz zusätzlich selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus abdecken kann. Da erweiterter vorläufiger Versicherungsschutz nicht standardmäßig enthalten ist, sollte dieser Wunsch direkt bei der Beantragung der eVB-Nummer beim Versicherer angegeben und besprochen werden.
Dauer und Gültigkeit des vorläufigen Versicherungsschutzes
Der vorläufige Versicherungsschutz bietet dem Fahrzeughalter für eine bestimmte Zeit grundlegenden Versicherungsschutz, während der endgültige Versicherungsvertrag noch abgeschlossen wird. Dieser vorläufige Schutz gilt nur für eine begrenzte Zeit, in der Regel einige Wochen. Die genaue Dauer hängt von der Versicherungsgesellschaft ab, aber er endet spätestens, wenn der endgültige Vertrag entweder abgeschlossen oder abgelehnt wird. Sobald der vollständige Vertrag angenommen wurde, tritt der volle Versicherungsschutz in Kraft. Das bedeutet, dass der vorläufige Schutz nur als Übergangslösung dient und nicht dauerhaft gültig ist.
Es ist wichtig zu verstehen, dass der vorläufige Versicherungsschutz kein Ersatz für die endgültige Kfz-Versicherung ist. Er ermöglicht lediglich, dass das Fahrzeug angemeldet und auf den Straßen bewegt werden kann, bis die vollständige Versicherungspolice erstellt und anerkannt ist. Der vorläufige Schutz ist also zeitlich begrenzt und umfasst in der Regel nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
Hinweise zum vorläufigen Versicherungsschutz
Achten Sie darauf, dass der vorläufige Versicherungsschutz auf keinen Fall die vollständige Absicherung ersetzt. Sobald der Vertrag von der Versicherungsgesellschaft angenommen wurde, ist es ratsam, alle Vertragsdetails und die damit verbundenen Leistungen sorgfältig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie optimal versichert sind.