Welcher Versicherungsschutz mit eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer, kurz für „elektronische Versicherungsbestätigung“, ist der moderne Nachweis für den Kfz-Versicherungsschutz bei der Zulassung eines Fahrzeugs. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die eVB-Nummer keinen vollständigen Versicherungsschutz garantiert. Sie bestätigt lediglich einen vorläufigen Haftpflichtschutz, der ausreicht, um das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden und auf öffentlichen Straßen zu bewegen.
In der Regel deckt die eVB-Nummer also nur die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Diese ist notwendig, um sicherzustellen, dass finanzielle Schäden, die das Fahrzeug Dritten zufügt, abgedeckt sind. Sollte das versicherte Fahrzeug einen Unfall verursachen, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für Schäden an anderen Fahrzeugen, Gebäuden oder Personen. Der Fahrer selbst und sein eigenes Fahrzeug sind jedoch durch die Haftpflichtversicherung nicht abgesichert.
Was die Haftpflichtversicherung umfasst
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die laut Gesetz jeder Fahrzeughalter abschließen muss. Sie deckt Schäden ab, die anderen Personen, deren Fahrzeugen oder Eigentum im Straßenverkehr durch das versicherte Fahrzeug entstehen. Das bedeutet, dass bei einem Unfall die Kosten für Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder medizinische Behandlungen von verletzten Personen übernommen werden. Der Umfang der Haftpflichtversicherung ist gesetzlich festgelegt und dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer, indem sie sicherstellt, dass jeder Unfallverursacher für den entstandenen Schaden aufkommen kann.
Allerdings ist der Schutz der Haftpflichtversicherung begrenzt: Schäden am eigenen Fahrzeug oder am Fahrer selbst sind hier nicht abgedeckt. Das bedeutet, dass bei einem selbstverschuldeten Unfall die Kosten für Reparaturen oder einen Ersatz des eigenen Fahrzeugs vom Halter selbst getragen werden müssen, es sei denn, eine zusätzliche Kaskoversicherung wird abgeschlossen. Auch die Haftpflicht greift nicht bei Diebstahl oder Naturgewalten.
Die eVB-Nummer bietet somit in den meisten Fällen den notwendigen Grundschutz, um das Fahrzeug zulassen und im Straßenverkehr nutzen zu dürfen. Für weitergehenden Schutz, etwa für eigene Schäden oder Diebstahl, ist eine Kaskoversicherung erforderlich, die erst im Rahmen der endgültigen Kfz-Versicherungspolice wirksam wird.
Wann greift der vollständige Versicherungsschutz?
Der volle Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug ist erst dann gewährleistet, wenn die Kfz-Versicherung Ihren Versicherungsvertrag angenommen hat und die endgültige Police ausgestellt wurde. Die eVB-Nummer sichert zunächst nur eine vorläufige Haftpflichtdeckung für die Fahrzeugzulassung, jedoch nicht den vollständigen Versicherungsschutz. Erst durch die Vertragsannahme durch die Versicherung treten alle gewählten Leistungen in Kraft, die Sie über den Grundschutz hinaus absichern.
Umfassender Schutz durch Vertragsannahme
Mit der Vertragsannahme aktiviert die Kfz-Versicherung den vollständigen Leistungsumfang, der zusätzlich zur Haftpflichtversicherung optionale Schutzbausteine umfassen kann:
-
Teilkaskoversicherung: Schützt Ihr Fahrzeug beispielsweise bei Schäden durch Diebstahl, Brand, Wildunfälle, Glasbruch und Naturereignisse wie Sturm und Hagel.
-
Vollkaskoversicherung: Übernimmt zusätzlich die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus entstehen.
-
Insassenunfallversicherung: Bietet finanziellen Schutz für Fahrer und Beifahrer bei einem Unfall, etwa durch Übernahme von Behandlungskosten, Invaliditätsleistungen oder Unterstützung für Hinterbliebene.
-
Schutzbrief: Ermöglicht umfangreiche Pannen- und Unfallhilfen, wie z. B. den Abschleppdienst, Fahrzeugrückholung oder Mobilitätsgarantien für den Fall, dass das Fahrzeug liegen bleibt.
-
Vertragsabhängige Leistungen: Weitere individuell vertraglich vereinbarte Leistungen können je nach Anbieter und Tarif spezielle Zusatzleistungen umfassen, wie z. B. GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge, Fahrerschutzversicherung oder erweiterte Deckungen bei Auslandsreisen.
Wann tritt der vollständige Versicherungsschutz in Kraft?
Der volle Versicherungsschutz tritt erst mit der Annahme des Vertrags durch die Versicherungsgesellschaft in Kraft, wenn alle Unterlagen geprüft und die Details zum Leistungsumfang bestätigt wurden. Es ist daher empfehlenswert, die endgültigen Vertragsunterlagen und die darin beschriebenen Leistungen sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle gewünschten Bausteine des Versicherungsschutzes enthalten sind.