Wie heißt die Doppelkarte jetzt?

Früher war die sogenannte „Doppelkarte“ der zentrale Nachweis für die vorläufige Kfz-Zulassung. Diese Doppelkarte – ein physisches Dokument in Papierform – musste bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden, um eine vorläufige Versicherung nachzuweisen und das Fahrzeug anmelden zu können. Seit einigen Jahren ist dieser Begriff jedoch weitgehend veraltet. Er wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ersetzt, die nun als moderner und digitaler Nachweis des Versicherungsschutzes dient.

Die Umstellung von der Doppelkarte auf die eVB-Nummer wurde aus Effizienz- und Sicherheitsgründen eingeführt. Mit der eVB-Nummer können Kfz-Versicherungen schneller und einfacher abgewickelt werden, ohne dass der Kunde ein physisches Dokument mit sich führen muss. Die elektronische Lösung vereinfacht den Ablauf erheblich, da die Versicherungsbestätigung direkt digital von der Versicherung an die Zulassungsstelle übermittelt wird, wodurch potenzielle Fehlerquellen reduziert und die Bearbeitungszeit verkürzt werden.

Die eVB-Nummer ist und wie sie funktioniert

Die eVB-Nummer ist eine siebenstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen, die vom Versicherer ausgestellt wird. Sie dient als digitaler Nachweis des Kfz-Versicherungsschutzes und wird von der Versicherungsgesellschaft an die zuständige Zulassungsstelle elektronisch übermittelt. Damit ist die Kfz-Zulassung direkt mit einem gültigen Versicherungsschutz verknüpft, ohne dass weitere Dokumente notwendig sind.

Für den Kunden bietet die eVB-Nummer eine deutliche Zeitersparnis und Flexibilität. Die eVB-Nummer kann unkompliziert online nach Abschluss über den Kfz-Versicherungsvergleich oder telefonisch bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft angefordert werden, was den Aufwand auf ein Minimum reduziert und Wartezeiten in den Filialen und bei der Zulassungsstelle verkürzt. Ob bei der Anmeldung eines Neuwagens, einem Fahrzeugwechsel oder einem Umzug in einen anderen Bezirk – die eVB-Nummer stellt sicher, dass der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflicht sofort greift, und erleichtert den gesamten Prozess der Kfz-Zulassung erheblich.

Historie der Doppelkarte

Die sogenannte Doppelkarte, oft auch als Deckungskarte bezeichnet, war über Jahrzehnte hinweg ein unverzichtbares Dokument im Bereich der Kfz-Versicherung. Ursprünglich wurde die Doppelkarte in Papierform von den Versicherungen ausgestellt und diente als offizieller Nachweis. Die Karte war in doppelter Ausfertigung ausgestellt – daher der Name „Doppelkarte“ – und musste bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, um das Fahrzeug zuzulassen. Eine Kopie verblieb bei der Zulassungsbehörde, die andere bei der Kfz-Versicherung.

Die Deckungskarte wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass jedes angemeldete Fahrzeug bereits bei der Zulassung zumindest einen vorläufigen Haftpflichtversicherungsschutz hat, bevor die eigentliche Police ausgestellt wurde. So waren sowohl Fahrzeughalter als auch die Gesellschaft und die Behörden in der Übergangszeit rechtlich abgesichert.