Die abgedeckten Schadensereignisse der Teilkaskoversicherung

Die abgedeckten Schadensereignisse der Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung deckt in der Regel alle Risiken ab, die nicht durch ein Verschulden des Fahrers begründet sind. Im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung handelt es sich hier um eine freiwillige Versicherung.

Welche Schäden werden durch eine Teilkaskoversicherung ersetzt?

Diese Versicherung deckt folgende Schäden ab:

  • Brand ,Explosion oder Diebstahl
  • Glasbruchschäden
  • Schäden an der Verkabelung (Schmorschäden)
  • Marderbiss ohne oder inkl. Folgeschäden
  • unmittelbare Einwirkung von Wetterereignissen wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Zur Anerkennung derartiger Schäden bedarf es allerdings entweder der Bestätigung durch ein Wetteramt oder des Vorhandenseins ähnlicher Schäden in der Umgebung.
  • Zusammenstoß mit Haarwild, während sich das Fahrzeug bewegt.. In den Basistarifen gilt das in der Regel nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz. Bei höherwertigen Tarifen sind auch Kollisionen mit Pferden, Rindern und sonstigen Tieren mitversichert.

Wie hoch ist die jeweilige Jahresprämie für diese Versicherung?

Die Höhe der zu zahlenden Prämie richtet sich nach dem Fahrzeugtyp (Typklasse), der jeweiligen Regionalklasse und der Postleitzahl des Halters. In Städten ist diese Versicherung in der Regel etwas teurer als auf dem Lande.

Wann lohnt sich eine Teilkaskoversicherung?

Wenn man nur einen älteren Gebrauchtwagen fährt, dann wird die gesetzliche Haftpflichtversicherung in der Regel völlig ausreichen. Denn hier sind die Versicherungsprämien auch bei der Teilkasko meist höher als der Preis für das ganze Fahrzeug. Ansonsten sollte man lieber überlegen, ob man nicht besser gleich eine Vollkaskoversicherung abschließt. Denn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der von einer Teilkaskoversicherung abgedeckten Schadensereignisse ist geringer als die Gefahr eines selbst verschuldeten.