Unterschiede zwischen verschiedenen Sachschäden

Unterschiede zwischen verschiedenen Sachschäden

In der Allgemeinen Haftpflichtversicherung werden verschiedene Schadenfälle unterschieden. Man differenziert nach Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, dass eine Person gegenüber einer anderen haften muss, wenn sie an deren Eigentum Beschädigungen vornimmt. Wenn jemand einen Sachschaden bei jemand anderem verursacht, muss dieser den Schaden mit seinen gesamten finanziellen Mitteln wiedergutmachen.

Unter einem Sachschaden versteht man eine Beschädigung an einem Gegenstand, der unbelebt ist. Es muss eine Substanzschädigung oder Vernichtung einer Sache erfolgen. Wenn eine Sache abhanden kommt, zählt dies nicht unter den Sachverhalt der Sachschäden. Ebenfalls sind abzugrenzende Vermögensschäden, welche ausschließlich finanzielle Verluste sind, keine Sachschäden. Dazu gehört zum Beispiel ein entgangener Gewinn.

Definition von Sachschäden

Haftpflichtversicherungen definieren Sachschäden als eine Beeinträchtigung einer bestimmten Sache. Die Beeinträchtigung kann bis zu einer vollständigen Gebrauchsunfähigkeit führen. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Kratzer am Auto ein Sachschaden ist. Aber auch ein heruntergeworfenes Handy mit zerbrochenem Bildschirm stellt einen Sachschaden dar. Wenn eine Person mit Vorsatz eine Sache beschädigt, ist der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet. Dies gilt dann nämlich als Straftatbestand der Sachbeschädigung.

Die Haftpflichtversicherungen machen Unterschiede zwischen verschiedenen Sachschäden. Gewerbeversicherungen unterscheiden zwischen den möglichen Schäden, die bei der Tätigkeit des Versicherungsnehmers anfallen können. Bei privaten Haftpflichtversicherungen ist die Vielfalt eines Sachschadens enger ausgelegt. Es wird nicht automatisch jeder Sachschaden bei einer klassischen Privathaftplicht versichert. Einige Schäden müssen extra versichert werden. Zum Beispiel sind Schäden an Sachen, die gemietet sind, noch nicht in jeder privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Auch Mietsachschäden müssen oft explizit mitversichert werden, um beispielsweise nicht auf den Kosten eines beschädigten Parkettfußbodens sitzen zu bleiben.