Autofahrer ist abgehauen - die Konsequenzen bei Fahrerflucht

von AF

Bei einem Unfall schreibt der Gesetzgeber ein bestimmtes Verhalten vor. Nach §142 StGB muss gegenüber dem Unfallgegner die Angaben über die Person und über die Versicherung gemacht werden. Wenn das nicht möglich ist, dann muss eine angemessene Zeit gewartet werden. Der Begriff "angemessen" ist natürlich sehr dehnbar und von einigen Faktoren abhängig. Zu berücksichtigen ist hier zum Beispiel die schwere des Unfalls, die Tageszeit, der Unfallort, die Verkehrsdichte und die Witterung. Wer einen Unfall verursacht hat, der ist natürlich im Stress, trotzdem entschuldigt das nicht, wenn er vom Unfallort einfach abgehauen ist.

Einfach abgehauen vom Unfallort

Wer von einem Unfallort einfach abgehauen ist, der besteht kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und das kann sehr ernste Konsequenzen haben. Diese sind umso größer, je höher der Sach- oder der Personenschaden ist. Jeder Autofahrer, der vom Unfallort abgehauen ist, hofft natürlich, dass ihn niemand entdeckt hat. Diese Sicherheit ist aber trügerisch, denn häufiger als es sich der Autofahrer denkt, wird das Verkehrszeichen notiert und dann ist es natürlich für die Polizei ein leichtes, der Verkehrssünde ausfindig zu machen.

Auch Ermittlungen ohne dass das Verkehrszeichen explizit bekannt ist, führen sehr häufig zum Erfolg,  vor allem dann, wen das Fahrzeug in irgendeiner Weise beschädigt wurde. Besonders häufig sind es natürlich Bagatellfälle, die zu einer Fahrerflucht verleiten. Die Parkplätze sind beschränkt und manchmal wird so eng geparkt, dass das Einparken sehr schwierig ist und wer nicht genau aufpasst, der kann leicht ein wenig anrempeln und dabei einen kleinen Unfall verursachen. Trotzdem sollte er der Versuchung widerstehen, denn auch das ist Fahrerflucht und die Strafen sind dafür sehr empfindlich und es kann leicht sein, dass der Verursacher die nächsten Monate zu Fuß gehen muss.Wenn die Polizei den Übeltäter ermittelt hat, dann wird sie mit demjenigen sofort Kontakt aufnehmen.

Wie lange beträgt die Wartezeit bei einem geringen KFZ Schaden?

Bei einem geringen KFZ Schaden beträgt wie Wartezeit ungefähr 20 Minuten, wenn der Schaden ein wenig höher ist, dann kann durchaus eine Wartezeit von 45 Minuten zugemutet werden. Bei schwereren Schäden sollte mindestens eine Stunde gewartet werden. Nach oben hin gibt es keine Grenzen. Wenn es sich um einen geringeren Schaden (bis 900 EUR) handelt und der Unfallverursacher ist binnen 24 Stunden zur Anzeige bringt, dann kann vom Tatbestand der Unfallflucht auch abgesehen werden. Viele Autofahrer denken, dass ein Zettel oder die Visitenkarten am Fahrzeug genügt, um einer Anzeige wegen Fahrerflucht zu entgehen. Diese Meinung ist aber falsch. Wem nicht vorgeworfen werden soll, dass er einfach vom Unfallort abgehauen ist, dann muss er unverzüglich bei der Polizei anrufen und sich als Unfallverursacher zu erkennen geben. Ansonsten begeht er Unfallflucht.

Wenn die Polizei steht vor der Tür

Die Konsequenzen bei Fahrerflucht sind zunächst mal ein direkter Kontakt mit der Polizei. Wenn bei den Ermittlungen der Fahrer oder der Fahrzeughalter des Fahrzeuges ermittelt wurde, dann wird der Polizist nicht lange zögern, sondern sich mit seinem Kollegen den Verdächtigen aufsuchen. Hier gilt es, ruhig zu bleiben. Wer mit der Anschuldigung der Fahrerflucht konfrontiert wird, der braucht zunächst keine Angaben dazu machen. Das wird nicht als Schuldeingeständnis gewertet, sondern ist sein gutes Recht. Jeder Beschuldigte hat das Recht, die Aussage zu verweigern, bis er mit seinem Anwalt gesprochen hat. Der Anwalt kann dann die Akten einsehen und eine Entscheidung treffen, wie jetzt weiter zu verfahren ist. Die Polizisten wollen in der Regel auch das Fahrzeug sehen. Auch hier ist keine Mitwirkung des Verdächtigen vorgeschrieben. Wenn der Verdächtige zum Fahrzeug keine Auskunft macht, dann sieht sich die Polizei die Fahrzeuge in der Nachbarschaft an. Sehr häufig wird hier dann das Unfallfahrzeug entdeckt. Dieses Fahrzeug darf die Polizei selbstverständlich untersuchen.

Wenn die Polizei niemanden antrifft, dann wird sie anrufen. Auch hier gilt, dass der Beschuldigte auf gar keinen Fall zugeben soll, das Fahrzeug gefahren zu haben. Oft kommt auch ein Brief mit einer derartigen Anschuldigung. Hier gilt das gleiche. Keine Panik, nicht sofort antworten, sondern zunächst einen Rechtsanwalt um Hilfe bitten. Diese Briefe erwecken sehr oft den Anschein, dass nur eine Verteidigung möglich ist, wenn der Beschuldigte unmittelbar darauf antwortet. Auch das ist nicht richtig. Er kann sich zunächst in aller Ruhe mit seinem Anwalt beraten. Eine entsprechende Verteidigung kann bis zum Ende des Verfahrens vorgenommen werden und das kann Monate dauern.

Die strafrechtlichen Konsequenzen bei Fahrerflucht

Wer vom Unfallort einfach abgehauen ist und sich somit der Fahrerflucht schuldig gemacht hat, der muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Die Höhe der Strafe ist dabei abhängig vom Ausmaß des Schadens. Wenn Personen dabei verletzt wurden und der Fahrer einfach vom Unfallort abgehauen ist und dabei billigend vielleicht sogar den Tod eines Menschen in Kauf genommen hat, der kann nach dem Strafgesetzbuch mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe bestraft werden. Doch selbst wenn es nur zu Sachschäden gekommen sind, sollte sich jeder überlegen, ob sich Fahrerflucht wirklich lohnt. Bei kleineren Schäden bis 250 EUR können bis zu 15 Tagessätze verhängt werden. Bei einem Schaden bis 500 EUR sind es 25 Tagessätze und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Bei einem Sachschaden von 700 EUR verdoppelt sich das eben angegebene Strafmaß und bei einem Schaden bis 900 EUR können bis zu 35 Tagessätze und ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden. Ein Tagessatz entspricht 1/30 eines Monatslohnes. Die Kosten sind also erheblich und bei einem Auto entstehen selbst nur bei einem leichten Auffahrunfall erhebliche Sachschäden, die die oben erwähnten schnell deutlich übersteigen. Bei Schäden von über 900 EUR werden mindestens 90 Tagessätze erhoben und es wird für 6 bis 10 Monate die Fahrerlaubnis entzogen. Oft ist für viele Autofahrer der Entzug der Fahrerlaubnis das eigentliche Problem. Wer sein Fahrzeug beruflich benötigt, weil er zum Beispiel im Außendienst tätig ist, der kann unter Umständen durch einen Bagatellschaden seinen Arbeitsplatz verlieren.

Sehr häufig wird schon am Tag der Unfallflucht der Führerschein beschlagnahmt. Bald darauf bekommt der Fahrer eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Unfallverursacher und dessen Anwalt muss die Überprüfung gerichtlich beantragen. Sollte das Gericht dem Führerscheinentzug widersprechen, dann ist das schon der erste Weg in Richtung Freispruch. Sehr häufig wird das Gericht aber dem Führerscheinentzug Recht geben. In einem solchen Fall muss das Gericht eine Begründung abgeben und der Angeklagte und sein Verteidiger erfahren die Sichtweise des Gerichts und die Verteidigung kann darauf aufbauen.

Bei Personenschäden kommen die §§223 und 229 zur Anwendung. Das Strafmaß kann hier zwischen 40 und 90 Tagessätze und einem Fahrerlaubnisentzug von 6 bis 12 Monaten betragen. Wie oben schon erwähnt sind natürlich auch Freiheitsstrafen möglich, die je nach Art und Schwere des Falles zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Diese Strafen gelten für Ersttäter. Wer sich mehrmals dieser Straftat schuldig macht, der muss natürlich mit höheren Strafen rechnen. Wenn es sich bei dem Fahrer, der einfach vom Unfallort abgehauen ist, um einen jungen Menschen handelt, dann kann hier auch das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, was bedeutet, dass statt Tagessätze Sozialstunden angeordnet werden.

Die Kosten der Verteidigung

Wenn der Angeklagte schuldig gesprochen wird, dann muss der die Kosten des Verfahrens bezahlen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, der muss auf jeden Fall die Police genau ansehen, ob in einem solchen Fall die Rechtsschutzversicherung bezahlt. In vielen Fällen wird das nämlich der Fall sein. Allerdings muss die Police wirklich sehr genau gelesen werden, denn sehr häufig stehen die Zusagen einer Kostenübernahme oft unter dem Vorbehalt, dass kein Vorsatz vorliegt. Selbst wenn der Beschuldigte frei gesprochen wird können Anwaltskosten auf ihn zukommen. Die Staatskasse zahlt nur die notwendigen Ausgaben und wer sich einen guten Anwalt geleistet hat dessen Kosten werden oft höher ausfallen.

Die zivilrechtlichen Konsequenzen bei Fahrerflucht

Wer einfach vom Unfallort abgehauen ist und damit Fahrerflucht begangen hat, der hat nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch zivilrechtliche eine ganze Menge. Bei einem Unfall zahlt normalerweise die Kfz-Versicherung den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Wer aber vom Unfallort abgehauen ist, der begeht eine Vertragsverletzung gegenüber dem Versicherungsunternehmen. Somit ist sie nicht mehr verpflichtet, den Schaden zu bezahlen. Das gilt übrigens nicht nur für die Haftpflichtversicherung, sondern auch für die Fahrzeugversicherung. Auch hier gilt, wenn der Unfallverursacher sich unverzüglich bei der Versicherung meldet und den Vorfall schildert, dann bleibt der Anspruch bestehen.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung ist genau geregelt, was geschieht, wenn sich der Fahrzeugführer unerlaubt von einer Unfallstelle entfernt. Wenn die versicherte Person dabei grob fahrlässig handelt, dann ist die Leistungsfreiheit bzw. die Leistungskürzung wenigstens auf 5000 EUR beschränkt. Bei der Fahrzeugversicherung ist zwar diese Leistungsfreiheit nicht beschränkt. Wenn sich das Versicherungsunternehmen auf eine Unfallflucht nicht § 142 bezieht, dann muss das Versicherungsunternehmen auch beweisen, dass tatsächlich eine solche vorliegt. Eine einfache Angabe, dass der Unfallverursacher den Unfall bemerkt haben müsste, reicht in diesem Fall nicht aus. Wenn eine Unfallflucht zweifelsfrei feststeht, dann muss der Autofahrer gegenüber der Versicherung nachweisen, dass kein Vorsatz seinerseits vorliegt. Wenn ihm das gelingt, dann muss die Versicherung trotzdem noch einen Teilbetrag oder sogar den gesamten Betrag bezahlen.

Selbst wer es eilig hat und nur einen Bagatellunfall verursacht hat der sollte also auf jeden Fall versuchen, den Geschädigten ausfindig zu machen, denn eine Anzeige wegen Unfallflucht hat sehr ernste Konsequenzen.