Welche Unterlagen für die Kfz Zulassung?
Der übliche Weg zur Kfz Zulassungsstelle um sein Fahrzeug anzumelden, sollte für jeden Fahrzeugbesitzer und Autoliebhaber möglichst wenig Aufwand, Stress und Mühen mit sich bringen. Wer im Vorfeld weiß, welche Unterlagen Kfz Zulassung zu einem unkomplizierten Vorgang macht, wird der Anmeldung seines Fahrzeugs entspannt entgegenblicken. Unsere Webseite zeigt auf, welche Unterlagen Kfz Zulassung unbedingt beim Gang zur Zulassungsstelle vorhanden sein sollten.
Identitätsnachweis und Besitzdokumente
Aus den Unterlagen bei einer Kfz Anmeldung sollte eindeutig ersichtlich sein, wem das Fahrzeug gehört und dass die anmeldende Person tatsächlich Eigentümer des Fahrzeugs ist. Dokumente wie der Kaufvertrag und Fahrzeugbrief sind somit ebenfalls vorzulegen wie der Personalausweis oder ein vergleichbares, offizielles Dokument. Wird die Zulassung im Auftrag einer anderen Person durchgeführt, ist dies durch eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers zu bekunden. Bei der Zulassung eines Gebrauchtwagens sind übrigens beide Zulassungsbescheinigungen des Kfz vorzulegen. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind dies der Fahrzeugbrief als Besitzurkunde sowie der Fahrzeugschein, der grundsätzlich vom Nutzer des Fahrzeugs mitzuführen ist.
Unterlagen zur letzten Haupt-/Abgasuntersuchung
Handelt es sich um einen Gebrauchtwagen, ist der letzte Prüfbereich des TÜVs vorzulegen, aus dem eine bestandene Haupt- bzw. Abgasuntersuchung hervorgeht. Für einen Neuwagen müssen diese Dokumente nicht vorliegen, da ein Fahrzeug erst drei Jahre nach seiner Erstzulassung erstmalig dem TÜV vorzuführen ist. Sollte die Frist zur nächsten Hauptuntersuchung verstrichen sein, muss dies nicht zwingend zu einem Scheitern der gewünschten Zulassung führen. Manche Zulassungsstellen sind hier kulant, allerdings ist die Vorlage der Dokumente zur HU und AU unverzichtbar. Bei aus dem Ausland eingeführten Fahrzeugen ist ohnehin ein deutscher TÜV-Bericht zur Gewährleistung technischer Standard vorzulegen.
Versicherung und Kfz Steuer
Absolut unverzichtbar ist die Beantragung einer eVB-Nummer als Nachweis des Versicherungsschutzes für das Fahrzeug. Noch vor dem Gang zur Zulassungsstelle ist daher wenigstens eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem deutschen Versicherungsunternehmen abzuschließen. Nach dem Vertragsabschluss sendet die Versicherung der Zulassungsstelle die eVB-Nummer zu, die seit einigen Jahren die klassische Doppelkarte ersetzt hat. Bei der erstmaligen Zulassung hat der Fahrzeugbesitzer zudem die Kfz Steuer für das erste Jahr direkt zu entrichten und der Behörde eine Einzugsermächtigung für die Folgejahre zu erteilen. Ein Konto in Deutschland ist somit auch Grundvoraussetzung, damit die Zulassung nicht an der Kfz Steuer scheitert.
Individuelle Unterschiede je nach Zulassungsbezirk beachten
Welche Unterlagen Kfz Zulassung neben den genannten Dokumenten vorliegen sollten, kann je nach Kfz Zulassungsstelle noch einmal abweichen. Hier ist es empfehlenswert, im Vorfeld telefonischen Kontakt zur Behörde zu suchen oder einen Blick ins Internet zu werfen. Dieser macht sofort deutlich, welche Unterlagen Kfz Zulassung am jeweiligen Standort vorliegen müssen und wo der Fahrzeughalter eventuell noch nachträglich die passenden Dokumente einholen muss. Wer sich rechtzeitig informiert und z. B. zeitnah einen Vergleich für die beste Kfz-Versicherung durchführt, wird den eingeforderten Voraussetzungen jedoch entspannt entgegensehen, um gleichermaßen Zeit, Mühen und unnötige Kosten einzusparen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Zulassung?
Bevor ein Fahrzeug überhaupt gefahren werden darf, muss es zunächst bei der jeweils zuständigen Kfz-Zulassungsstelle angemeldet werden. Die Einhaltung dieser Regel ist von großer Wichtigkeit: Ohne vorhergehende Anmeldung nämlich fehlt es am Versicherungsschutz. Eine Ausnahme besteht nur für die direkte Fahrt zur Kfz-Zulassungsstelle, sofern zuvor ein Kurzzeitkennzeichen besorgt wurde. Der Gang zur Zulassungsstelle ist demnach also verpflichtend - erweist sich allerdings oftmals als sehr zeitintensiv. Wer bereits im Vorfeld alle erforderlichen Unterlagen zusammengesucht hat, kann den Vorgang mitunter jedoch deutlich beschleunigen.
Welche Unterlagen Sie der Zulassungsstelle im Einzelfall vorlegen müssen, hängt mit der Art des anzumeldenden Fahrzeugs zusammen. Für den Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle gilt in jedem Fall: Nehmen Sie genügend Bargeld mit. Nicht alle Zulassungsstellen akzeptieren eine Zahlung mit der EC-Karte.
In jedem Fall einzureichende Unterlagen bei der Kfz-Zulassung
Wer ein Auto bei der Kfz-Zulassung anmelden möchte, muss dazu nicht nur den Personalausweis und den Fahrzeugbrief vorlegen, sondern auch eine Deckungskarte (eVB) seiner Kfz-Versicherung. Alternativ zum Personalausweis wird auch ein gültiger Reisepass in Kombination mit einer Meldebescheinigung akzeptiert. Einige Bundesländer fordern zudem im Rahmen der Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer die Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl. Wenn Sie nicht wissen, wie dies in Ihrem Bundesland gehandhabt wird, empfiehlt es sich, diese Daten bei der Anmeldung griffbereit zu haben.
Zusätzlich geforderte Unterlagen von Kfz-Zulassungen
Zusätzlich zu den eben genannten Unterlagen müssen auch der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung sowie die Bescheinigungen über eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung eingereicht werden, sofern es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt. War dieses Fahrzeug zuvor in einem anderen Zulassungsbezirk gemeldet, so müssen beim Besuch der Zulassungsstelle auch die alten Kennzeichen mitgenommen werden. Gleiches gilt für bislang stillgelegte Fahrzeuge, nur dass in diesen Fällen auch die Abmeldebescheinigung vorgelegt werden muss. Gebrauchte Fahrzeuge aus dem Ausland können darüber hinaus nur angemeldet werden, sofern ein Vollgutachten sowie eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.
Zulassung durch Dritte und Minderjährige
Sowohl die An- als auch die Abmeldung eines Fahrzeuges kann auch durch Dritte vorgenommen werden. Dies ist vor allem dann eine interessante Möglichkeit, wenn es dem Fahrzeughalter zeitlich oder aus anderen Gründen unmöglich ist, sich selbst um die Regelung der Angelegenheit zu kümmern. Während die Abmeldung des Fahrzeugs durch Dritte jederzeit völlig unproblematisch vorgenommen werden kann, bedarf es zur Anmeldung einer Vollmacht des Fahrzeughalters. Diese muss zwingend vorgelegt werden. Soll die Anmeldung des Fahrzeuges durch einen Minderjährigen erfolgen, so ist dies darüber hinaus nur dann möglich, wenn eine schriftliche Einwilligungserklärung sowie auch die Personalausweise der Erziehungsberechtigen eingereicht wurden.