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Leichtkraftradversicherung kündigen - Aber wie?

Leichtkraftradversicherung kündigen - Tipps und Tricks

Falls man vorhat, seine Leichtkraftradversicherung kündigen zu wollen, sollten die hier gegebenen Tipps befolgt werden, um einen reibungslosen Ablauf der Kündigung zu sichern. So hat man die Möglichkeit, wie oft propagiert, seine Leichtkraftradversicherung zum 30.11 eines Jahres kündigen zu können. Man sollte dennoch beachten, dass diese Frist nicht grundsätzlich für alle Versicherungsverträge im KFZ-Bereich gilt, sondern abhängig von den Regelungen der Versicherung ist. So kann diese, z.B. die Verträge auch vom 01.06 eines Jahres - zum 31.05 eines Jahres laufen lassen, hier hat die Versicherungsnehmerin / der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Vertrag normal, d.h. mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende zu kündigen.

Wichtiger Tipp : Falls man sein Kündigungsschreiben versenden möchte, sollte man auf der Post die Option "Einschreiben - Rückschein" wählen, damit erhält man eine Bestätigung, ob und wann das Schreiben bei der Kfz-Versicherung eingegangen ist und kann dies nachweisen, falls es zu Streitigkeiten kommen sollte.

Folgendes Musteranschreiben kann verwendet werden, um seine Leichtkraftradversicherung kündigen zu können:

Versicherungsnehmer Datum:
Straße / Straßennummer des VN
Postleitzahl / Ort des VN

Versicherung
Straße / Straßennummer des VN
Postleitzahl / Ort des VN

Leichtkraftradversicherung mit der Versicherungsnummer "x.x.x.x",
Kundennummer / Versicherungsnummer:
Leichtkraftrad mit dem Kennzeichen :

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kündige oben angegebene Versicherung fristgemäß zum 30.11. des Jahres.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu.

Mit Freundlichen Grüßen

Max Mustermann, Datum, Unterschrift

 

Weiterhin hat man die Möglichkeit, seine Versicherung mit dem Erwerb eines neuen Kraftrades zu kündigen. Dafür muss man das alte Zweirad bei der Zulassungsstelle abmelden / still legen, hierbei wird automatisch eine Bescheinigung an die Versicherung durch die Zulassungsstelle versandt. Durch diese Abmeldung endet das Versicherungsverhältnis dann am Tag der Abmeldung. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden dann von der Versicherung an die Versicherungsnehmerin / den Versicherungsnehmer zurück erstattet.

Sollte einmal die Leichtkraftradversicherung in Anspruch genommen werden müssen, da ein Unfall passiert ist, oder man selbst einen Unfall verursacht hat, besteht grundsätzlich das Recht die Leichtkraftradversicherung kündigen zu können. Hierbei ist es unabhängig davon, ob der Schaden schon reguliert ist oder nicht. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand, ist man mit seiner Versicherung nicht zufrieden, hat man so die Möglichkeit, seine Leichtkraftradversicherung kündigen zu können. Doch Vorsicht, auch die Versicherungsgesellschaft kann der Versicherungsnehmerin / dem Versicherungsnehmer eine Kündigung aussprechen und damit das Vertragsverhältnis beenden.

Jede Versicherungsnehmerin / jeder Versicherungsnehmer hat das Recht ein Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen, falls die Kfz-Versicherung ihre Beiträge erhöht und hat dann die Möglichkeit seine Leichtkraftradversicherung kündigen zu können. Hierbei sollte jedoch genau geprüft werden, worin der Grund der Erhöhung liegt, da z.B. eine Änderung der Regional- oder Typklassen nicht einer durch die Versicherung verursachten Erhöhung entspricht und damit kein Sonderkündigungsfall vorliegt. Meist hat man 4 Wochen Zeit von diesem Recht Gebrauch zu machen und seiner Versicherung die Kündigung auszusprechen. Dringend sollte man sich an die oben genannten Tipps halten (Einschreiben) , um den fristgerechten Eingang bei der Versicherung nachweisen zu können. Wohnt man in der Nähe einer Filiale, kann die Kündigung auch direkt abgegeben werden, jedoch sollte man sich den Erhalt der Kündigung quittieren lassen.

In jedem Falle bietet sich ein Kfz-Versicherungsvergleich z.B. bei Versicherungsrechner.info an, um den für sich günstigsten Tarif berechnen zu lassen. So können auch Extrawünsche, wie z.B. besonders teures Zubehör versichert und mit angegeben werden. Ein solcher Leichtkraftradversicherungsvergleich ist in nicht einmal 10 Minuten gemacht und spart bares Geld.

Tuning und Modifikationen am Zweirad - und was ist mit dem Versicherungsschutz ?

Unabhängig von der Möglichkeit seine Leichtkraftradversicherung kündigen zu können, sollte man sich Gedanken über seinen Versicherungsschutz machen, falls man sein Zweirad modifiziert oder umgebaut hat. Hierzu zählen z.B. Umbauten an der Auspuffanlage oder am Motor. Nicht eingetragene Änderungen können dazu führen, dass man z.B. in einer Polizeikontrolle eine nicht erhebliche Strafe erhält oder im Extremfall das Fahrzeug gar nicht weiter im Straßenverkehr führen darf, da die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Weiterhin kann es zu Problemen kommen, falls man selbst Verursacher eines Unfalls ist oder in einen Unfall verwickelt wurde und nicht erlaubte Modifikationen am Fahrzeug vorgenommen wurden. Damit kann der Versicherungsschutz seitens der Kfz-Versicherung erlöschen und im schlimmsten Falle bleibt man auf den Kosten eines Unfalls sitzen, da die Versicherung aufgrund von einer nicht gültigen Betriebserlaubnis im Straßenverkehr die Zahlung verweigert.

Es gilt daher beim Kauf von Zubehör stets zu prüfen, ob eine Typengenehmigung vorliegt und das Teil am Fahrzeug verbaut werden darf. An Zubehörteilen muss eine sogenannte "EG-Nummer", d.h. eine europäische Genehmigung aufgedruckt sein (z.B. bei Glühbirnen), um sie im deutschen Straßenverkehr benutzen zu dürfen. Falls man dennoch vorhat, Zubehör an seinem Fahrzeug zu verbauen, welches über keinerlei Zulassung verfügt, steht der Gang zur technischen Prüfstelle an, um entsprechende Einzelabnahmen zu bekommen, welche jedoch sehr teuer sind.

Viele Besitzer modifizieren heute softwaretechnische Kernparameter, z.B. in der Einspritzanlage des Zweirades, um ein paar Pferdestärken mehr zu bekommen. Sollte man eine solche Modifikation durchgeführt haben, gilt es auch hier, entsprechend der Versicherung Bescheid zu geben, damit diese die vom Standard abweichende Leistung in ihre Unterlagen aufnehmen kann. Weiterhin muss eine TÜV-Abnahme erfolgen, in welcher die Leistung der Modifikation festgelegt und eingetragen wird.

Falls man an seinem Zweirad viel Zubehör installiert hat, wie z.B. einen teuren Auspuff, oder eine neue Lackierung, etc. lohnt es sich, den genauen Wert dieser Teile und Umbauten zu notieren und alle Beläge aufzubewahren, damit man im Falle eines Unfalles den Wert dieser Umbauten bei der Versicherung rechtfertigen und nachweisen kann. Sollte der Wert der Zubehörteile über 5000,- Euro liegen, sollte man bei der Versicherung nachfragen und über eine Aufstockung der Versicherung nachdenken, um im Falle eins Schadens nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.