Kfz Auto Versicherungsnews

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Die Personengruppe der nicht versicherbaren Personen

Von AF

Der Begriff Nicht versicherbare Personen kommt aus der Versicherungsbranche. Darunter zählen Personen, die Geisteskrank oder dauerhaft schwer pflegebedürftig sind. War die jeweilige Person zum Abschluss der Versicherung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und verliert diese beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit, so ist dieser Mensch ab eintritt der Behinderung nicht mehr versichert oder versicherbar. Beiträge, welche ab Eintritt dieses schwerwiegenden Ereignisses entrichtet wurden, werden in voller Höhe zurück erstattet.

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Kfz-Haftpflicht - SF-Klassen System mit jährlicher Neueinstufung

Von AF

Grundsätzlich ist die Kfz-Haftpflicht zuständig, im Falle eines Unfallschadens einzuspringen. Nimmt der Autofahrer allerdings die Autoversicherung für die Regulierung eines Schadens in Anspruch, ganz gleich ob es sich um Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden handelt, so verliert der Autofahrer wertvolle Schadensfreiheitsrabatte bzw. es erfolgt eine Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse

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Rabatt für den privaten Parkplatz bei Kfz-Versicherung

Von AF

Viele Kfz-Versicherungen gewähren Autobesitzern sowohl im Voll- als auch im Teilkaskobereich einen Rabatt, wenn diese ihr Auto über Nacht auf einem privaten Parkplatz abstellen. Bedingung ist jedoch, dass der Parkplatz nicht öffentlich zugänglich sein darf und abgeschlossen ist. Diese Regeln treffen nicht nur auf Garagen zu, sondern auch auf viele Tiefgaragen und Sammelgaragen.

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Gibt es noch die Insassenunfallversicherung?

Von AF

Neben der allgemeinen Unfallversicherung gibt es noch die Insassenunfallversicherung. Bei dieser Versicherungsart werden im Falle eines Unfalls Beifahrer und Mitfahrer eines Fahrzeugs versichert. Die Versicherung tritt nur ein, wenn sich die Insassen mit Erlaubnis des Fahrzeughalters im Kraftfahrzeug befinden. Dabei definiert die Insassenunfallversicherung Autos, LKW, Motorräder, Krafträder, Roller sowie Zugmaschinen als Fahrzeug.

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Parkschadenversicherung als Zusatzprodukt der KFZ-Versicherer

Von AF

Bei der Parkschadenversicherung handelt es sich um ein spezielles Versicherungsangebot, dass zusätzlich zur normalen PKW-Versicherung abgeschlossen werden kann. Kleinere Dellen, Kratzer und Beulen, die auf missglückte Parkmanöver zurückzuführen sind, werden gegen eine pauschale Selbstbeteiligung von der Versicherung reguliert. Die Kosten für diese Zusatzversicherung sind überschaubar.

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