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Wie im ersten Abschnitt schon erwähnt, heizen sich gerade dunklere Fahrzeuge im Sommer stark auf. Eine Fahrt in einem in der Sonne abstellten Fahrzeug ohne Klimaanlage kann den Fahrer des Fahrzeuges so stark wie eine Fahrt unter Trunkenheit beeinflussen. Die Konzentration und Leistungsfähigkeit des Fahrers nimmt den steigenden Temperaturen rapide ab.
Das Pfandrechtmodell wird auch als Berliner Modell bezeichnet und gibt einem Vermieter das Recht, bei einer Zwangsräumung alle Gegenstände in einer Wohnung als Pfand zu behalten. Hierbei gilt es aber einiges zu beachten, denn der Mieter hat nicht einfach das Recht Gegenstände bei Mietrückständen einzubehalten.
Nicht jedes Kraftfahrzeug auf deutschen Straßen verfügt über die serienmäßige Ausstattung, die der Fahrzeughersteller ab Werk ausliefert. Sogenanntes Sonderzubehör bereichert das Fahrzeug und ermöglicht es jedem Autofahrer, einen individuellen Komfort oder technische Extras zu genießen. Ob besonderes Zubehör im Fahrzeug anzutreffen ist, spielt auch für die Kfz-Versicherung eine Rolle, da durch solches Sonderzubehör der Wert des Fahrzeugs steigt.
Unabhängig vom § 115 VVG und dem Direktanspruch gegenüber dem Versicherer ist für Schadensverhältnisse im öffentlichen Straßenverkehr der § 1 PflVG entscheidend. Diese Gesetzesgrundlage verpflichtet jeden Inhaber eines motorisierten Fahrzeugs, bei Führen des Automobils im öffentlichen Raum eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Höhe der Deckungssummen, die für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu erbringen sind, wird ebenfalls durch die Rechtsgrundlage geklärt, wobei die meisten Tarife der Kfz-Versicherungen noch über diese Mindeststandards hinausgehen.
Bei sämtlichen Kfz-Versicherungen kommt es zu einem Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und der jeweiligen Autoversicherung. Diese kann beispielsweise in Form der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht oder eines zusätzlichen Kaskoschutzes bestehen. Das Vertragsverhältnis bringt Obliegenheiten für den Versicherten ebenso wie die Versicherungsgesellschaft mit sich, die unabhängig von möglichen Schadensfällen mit der Einforderung von Schadenersatz durch Dritte gegeben sind.