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Das Prinzip klingt traumhaft: Ein neues Auto kaufen und dieses dann als Werbefläche an Unternehmen vermieten, um die Raten für die Autofinanzierung zu decken. Leider klingt nicht nur das Prinzip traumhaft, die Realisierung bleibt auch in fast allen ein Traum.
Es gibt diverse Anbieter, die in Datenbanken die Kontakt- und Fahrzeugdaten williger Autobesitzer sammeln und dafür eine Gebühr zwischen 5 und 80 Euro verlangen, eine Garantie für die Werbevermittlung gibt es nicht und so kann es gut sein, dass man über den gesamten Zeitraum kein einziges Angebot für einen Werbeaufdruck bekommt. Das wird gerade dann ärgerlich, wenn man die ganze Finanzierung unter Berücksichtigung von zusätzlichen Einnahmen erstellt hat.
Außerdem gibt es Firmen, die bereits mit einer Abnahmegarantie werben, wer über einen Händler ein neues Auto finanziert und Werbung auf diesem erlaubt, muss die Raten nicht selbst zahlen. Die Firma kommt dafür auf und nach einem Jahr soll der Wagen von der Firma zurückgenommen werden. Der Kunde zahlt nur eine Werbe-Vermittlungsgebühr im Bereich von 500- 1000 Euro. Dieses Prinzip ist höchst unseriös und außerdem unwirtschaftlich, selbst große Automobilclubs warnen vor solchen Firmen, die sich vermutlich durch ein Schneeballsystem finanzieren und nach einigen Monaten Insolvenz anmelden müssen.
Der Restwert bezeichnet den Wert eines Fahrzeuges nach einem Unfall. Besonders bei einem Totalschaden stellt sich die Frage nach dem restlichen Wert. Unfälle werden nach einem wirtschaftlichen und einem technischen Totalschaden unterschieden.
Durch das Versicherungsvertragsgesetz wird die Beziehung zwischen den Vertragspartnern in den privaten Versicherungen geregelt. Das Versicherungsvertragsgesetz gilt nicht für die Rückversicherung oder die Seeversicherung. Im Gegensatz z anderen Regelungen des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts lassen sich bei diesem speziellen Gesetz vor allem deutliche Unterschiede bei den schuldrechtlichen Bestimmungen festmachen
Bei einem Versicherungsnehmer handelt es sich neben dem Versicherer um die zweite Vertragspartei im Rahmen eines Versicherungsvertrages, in welchem er Käufer von Versicherungsschutz ist. Sofern durch das Gesetz keine Grenzen gezogen sind, sind die beiden Parteien bei der Vereinbarung des Vertragsinhaltes frei. In der Regel werden die Vertragsbestimmungen jedoch vom Versicherer festgelegt. Meist ist der Versicherungsnehmer die vom Vertrag begünstigte Person. Jedoch gibt es auch Ausnahmen, in denen der Versicherte eine zu begünstigende Drittpartei festlegt, welche beispielsweise Kapitalleistungen erhalten soll.
Sollte man in seinem bisherigen Leben als Fahrerin oder Fahrer eines Kfz einen Unfall erlitten haben, ist der Weg vom eigentlichen Unfall bis zur Reparatur des Fahrzeuges ein steiniger und mühsamer Weg durch den Dschungel der Bürokratie. So müssen unzählige Bögen und Formulare ausgefüllt werden. Kleine Fehler dabei können fatale Folgen für den Geschädigten haben, da entstehende Kosten eventuell nicht vollständig übernommen werden