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Sollte es individuell sinnvoll erscheinen, ein Motorrad, Auto oder Wohnmobil nur innerhalb einer bestimmten Saison zu betreiben, kann das entsprechende Fahrzeug bereits seit Jahren besessen werden und regulär versichert sein. Dieser Fall ist etwas komplizierter als bei einem Neufahrzeug, dass direkt mit einem Saisonkennzeichen angemeldet und als Saisonfahrzeug von der Zulassungsstelle verbucht wird.
Auch wenn Tarife für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen das ganze Jahr über einen Versicherungsschutz bieten, ergeben sich dennoch Möglichkeiten zur Einsparung. Der einfachste Fall ist hierbei, für ein Auto oder Motorrad lediglich einen Haftpflichtschutz abzuschließen. In dieser Situation kann der Versicherungsnehmer von einem anteiligen Jahresbeitrag in der Haftpflicht ausgehen. Ein konkretes Beispiel: Nutzt ein Fahrzeughalter sein Auto oder Motorrad von April bis September, sprich ein halbes Jahr, wird auch der Versicherungsbeitrag für die Haftpflicht halbiert. Die Kfz-Versicherung rechnet also zunächst die Versicherungskosten aus, die eine Haftpflicht für ein gesamtes Versicherungsjahr kosten würde und nimmt hiervon den Anteil für die Zeitspanne, den das saisonal genutzte Fahrzeug tatsächlich auf deutschen Straßen unterwegs ist.
Für Teilkasko bzw. Vollkasko Tarife ist die Regelung etwas komplizierter. Hier ist das Fahrzeug zwar außerhalb der Saison nicht mehr aktiv am Straßenverkehr beteiligt, wird jedoch weiterhin vor Diebstahl, Naturereignissen & Co. geschützt. In dieser Phase zahlt der Versicherungsnehmer monatlich einen Beitrag, der natürlich deutlich geringer als bei einer aktiven Nutzung von Auto oder Motorrad ausfällt. Im Vergleich zur Regelung im Bereich Haftpflicht darf also nicht von einem exakt berechneten Anteil wie der Hälfte ausgegangen werden, falls das Fahrzeug lediglich ein halbes Jahr genutzt würde. Einsparungen im Vergleich zur regulären Absicherung in der Teilkasko oder Vollkasko gibt es dennoch. Eine lohnenswerte Regelung, da trotz der reduzierten Beiträge weiterhin ein voller Versicherungsschutz für Diebstahl und andere Risiken bestehen bleibt.
Welche Vorteile das Saisonkennzeichen seit den 1990er Jahren zu bieten hat, zeigt der Unterschied zur Regelung vor seiner Einführung. Sollte hier z. B. ein Sportwagen ausschließlich in den Sommermonaten genutzt werden, hätte der Fahrzeughalter in jedem Frühling zur Zulassungsstelle gehen müssen, um hier eine erneute Anmeldung vorzunehmen
Der Begriff Saisonkennzeichen bezeichnet eine spezielle Art von Kennzeichen für Kraftfahrzeuge, das lediglich über eine Spanne von wenigen Monaten seine Gültigkeit hat und dadurch Geld spart. Der Besitzer / Eigentümer des Kraftfahrzeugs kann dabei für sein Saisonkennzeichen eine zeitlich begrenzte Frist für die Nutzbarkeit zwischen zwei und elf Monaten im Jahr wählen, für eine längere Frist ist das herkömmliche Dauerkennzeichen notwendig.
Der Begriff Erstbeitrag wird in der Regel von Versicherungen benutzt. Dabei tritt häufig der geschlossene Vertrag erst dann in vollem Umfang in Kraft, wenn die erste Beitragssumme gezahlt wird. Es reicht also nicht nur die Unterschrift auf dem Vertrag. Die erste Beitragssumme wird in der Versicherungsbranche Erstbeitrag genannt. Je nach vereinbarten Zahlungsmodalitäten und Versicherung schwankt die Höhe dieses Beitrags. Gebräuchliche Zahlungen sind normalerweise Jahresbeiträge, halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungen.