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Der Rechnungszins dient zur Berechnung der Beiträge, die für die gesetzlich vorgeschriebene Alterungsrückstellung erforderlich sind. Dieser Zins wird für die Kalkulation privater Krankenversicherungen, Lebensversicherungen sowie Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung angewandt. Der Zweck von diesem Zinssatz liegt darin, Personen mit zunehmendem Alter vor überhöhten Versicherungsbeiträgen zu schützen.
Bei der Spartentrennung handelt es sich um eine gesetzliche Festlegung, nach der bestimmte Versicherungszweige nur in rechtlich eigenständigen Unternehmen betrieben werden dürfen. Dabei handelt es sich um die Sparten Lebensversicherungen und Krankenversicherungen. Beispielsweise Unfallversicherungen und Schadenversicherungen müssen daher in eigenständigen Gesellschaften bewirtschaftet werden. Die Spartentrennung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.
Unter dem Begriff Kassaschaden werden sämtliche Schäden bezeichnet, die aus einem nicht erfolgreich zustande gekommenen Kassageschäftes resultieren. Der Begriff spielt sowohl in der Finanzwirtschaft als auch im alltäglichen Warenverkehr zwischen Händlern aller Branchen eine Rolle. Zu einem Kassaschaden kommt es, wenn beidseitig die Lieferung von Handelsgütern, Finanzwerten u. ä. über einen Vertrag zugesichert wurde, eine oder beide Seiten dieser vertraglichen Verpflichtung jedoch nicht nachkommen können.
Durch das eng gefasste Zeitfenster ist ein Kassageschäft mit echten Waren eine besondere Herausforderung. Dies gilt umso mehr, wenn der Handel mit Rohstoffen oder anderen Waren zwar über einzelne Händler oder Unternehmen erfolgt, diese jedoch nicht den Transport der gehandelten Waren übernehmen
War das Kassageschäft in früheren Jahrhunderten nahezu ausschließlich an der Warenbörse für Rohstoffe zu finden, ist der Begriff und somit auch der Kassaschaden über die letzten Jahrzehnte häufiger im Finanzbereich anzutreffen. Anstelle von Rohstoffen oder anderen Waren nimmt die Bezeichnung auf Wertpapiere und Anleihen Bezug. In den meisten Fällen wird dabei nicht vom Kassageschäft, sondern vom Termingeschäft gesprochen, wobei die zeitliche Frist von zwei Handelstagen weiterhin Bestand hat.