Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Website. Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.
Um ein Auto gut versichern und dabei sparen zu können ist es notwendig, dem Kfz-Versicherer Vertrauen entgegen zu bringen und sich auf die garantierten Leistungen laut Vertrag verlassen zu können. Der Kfz-Versicherungsvergleich ist nicht nur zum Finden günstiger Preise, sondern auch zum Erkennen hochwertiger Leistungen von Vorteil. Gerade bei Kasko Versicherungen für das Auto sollte man prüfen, ob alle gewünschten Schäden übernommen werden.
Die Anwendung der Schwacke-Liste ist bei sämtlichen Versicherungen in Deutschland etabliert und gibt dem Fahrzeughalter die Sicherheit, bei jeder Versicherung die gleiche Leistung beim Totalschaden zu erhalten. Da ein Neuwagen in den ersten Monaten nach der Erstzulassung bereits spürbar an Wert verliert, entsteht allerdings ein gefühltes Missverhältnis zwischen dem tatsächlichen Zeitwert und dem Werteindruck des Fahrzeugbesitzers.
Aus verständlichen Gründen wird die Neuwertklausel nicht bei der Absicherung von Gebrauchtwagen angerechnet, da das Fahrzeug bereits bei der Anmeldung bei der Versicherung nicht mehr über den Neuwert verfügte. Die meisten Versicherungen bieten jedoch eine vergleichbare Regelung zur Neuwertklausel an, die als Kaufpreisentschädigung bezeichnet wird. Auch hier wird eine Frist durch die Kfz-Versicherung festgelegt, die dem Versicherungsnehmer eine finanzielle Sicherheit bietet.
Die Abwicklung des Versicherungsgeschäfts im Bereich der Transportversicherung ist mit einigen Besonderheiten verbunden, die aus Versicherungsverträgen für private Risiken nicht bekannt sind. Vor allem das zeitnahe Handeln bei der Ausstellung von Versicherungsscheinen für Einzeltransporte ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die im alltäglichen Betrieb von einer fachkundigen und vertrauensvollen Person durchzuführen ist. Sollte es zu einem Schaden bei einem Transport gekommen sein, ist eine schnelle Abwicklung des Sachverhaltes gefragt, wofür ebenfalls sofort ein fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen sollte.
Alle Ausführungen zur Neuwertklausel setzen voraus, dass ein Neufahrzeug zu einem Totalschaden gelangt ist und in seinem Neupreis ersetzt werden soll. Eine weniger gravierende Situation liegt vor, wenn lediglich einzelne Fahrzeugteile beschädigt wurden und ersetzt werden müssen. Unabhängig davon, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt, kommen beim Einbau von Bremsen, Stoßdämpfern & Co. ausschließlich Neuteile infrage.