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Unter der Beitragsanpassungsklausel versteht man eine Regelung im Versicherungsvertrag, die festlegt, dass der Versicherungsbeitrag bzw. die Versicherungsprämie während der Vertragslaufzeit geändert werden kann. In der Regel ist vertraglich festgelegt, unter welchen Umständen eine solche Änderung erfolgen kann. Insbesondere wenn sich die Kosten für Versicherungsleistungen erhöhen oder mehr Versicherungsleistungen abgerufen werden, kann die Versicherung die Beiträge während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erhöhen
Es kommt immer wieder und in regelmäßigen Abständen vor, dass die Prämien für die privaten Krankenversicherungen gar nicht oder nur unregelmäßig gezahlt werden. Das liegt aber nicht zwingend an der minderen Zahlungsfähigkeit der Versicherungsnehmer. Des Öfteren liegt es auch an einem Streit, der sich um die Prämienhöhe dreht. Dann kann die Qualifizierte Mahnung Seitens des Versicherers eingesetzt werden.
Der Versicherungsombudsmann ist eine einmalige Einrichtung im deutschen Versicherungswesen, viele andere Nationen kennen eine solche Instanz nicht. Die Dienste eines Versicherungsombudsmanns beziehen sich ausschließlich auf Streitigkeiten im Themenfeld Versicherungen, in diesem werden jedoch sämtliche Sparten für private und gewerbliche Verbraucher abgedeckt. Für andere Lebensbereiche wie Streitfälle der Finanz- oder Immobilienbranche kommen seit einigen Jahren ebenfalls einzelne Personen als Ombudsleute zum Einsatz.
Sachlich ist der Einsatzbereich des Ombudsmanns in Versicherungsfragen nicht beschränkt, seine Dienste können von der Haftpflicht- über die Rechtsschutz bis zur Kfz-Versicherung in Anspruch genommen werden. Auch die Art der Konfliktsituation ist zunächst nicht eingegrenzt, wobei in der Versicherungspraxis im Regelfall ein Bescheid der Versicherung den Anlass für einen Konflikt zwischen beiden Vertragsseiten darstellt.
Nicht jeder Streit ist ein Fall für den Ombudsmann
Wenn eine Versicherung Leistungen ablehnt oder nicht in der gewünschten Höhe auszahlt, sorgt dies verständlicherweise für Ärger beim Versicherungsnehmer. Dieser mag sich durch das Verhalten der Versicherung ungerecht behandelt fühlen, auch wenn objektiv keine Ungerechtigkeit vorliegt. So kann der Versicherer beispielsweise aufgrund des exakten Wortlautes des Versicherungsvertrags bestimmte Leistungen ablehnen, wobei dem Versicherten die entsprechende Klausel nicht bewusst war.