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Autofahrer werden leider immer häufiger Opfer von Vandalismus. Die Bandbreite reicht von abgeknickten Antennen, bis hin zum abgefackelten Wagen. Leider können die Täter nicht immer ermittelt werden und auch die Kfz-Versicherung springt nicht immer ein. Doch wann übernimmt die Autoversicherung die Schäden bei Vandalismus?
Im Leben kann es immer passieren, dass Sie in rechtlichen Streit mit jemandem geraten und vor Gericht treten müssen. Sei es privat mit Ihren Nachbarn, im Beruf oder Verkehr. Diese Verfahren können sehr langwierig sein und sind zudem sehr kostenintensiv. Aus diesem Grund sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, die Sie vor dem Großteil der Kosten schützt.
Mittelbare Schäden sind Schäden, die als Folge eines Fehlers oder anderen Schadens eintreten und dabei Menschen und/oder Rechtseigentum verletzen/zerstören. Dabei gibt es im deutschen Gesetz keine einheitliche Trennung zwischen mittelbaren und unmittelbaren Schäden.
Wie kaum ein weiteres Thema hat der Datenschutz die öffentliche Diskussion in den letzten Jahren geprägt. Alle Lebensbereiche und Formen der Kommunikation werden mittlerweile kritisch hinterfragt, um dem einzelnen Bürger eine Sicherheit im Umgang mit persönlichen Daten und anderen sensiblen Informationen zu gewährleisten. Dies gilt nicht zuletzt auch für den Umgang mit Kfz-Versicherungsunternehmen oder anderen Versicherern, die durch die Antragsstellung und den Versicherungsverlauf umfangreiches Wissen über den einzelnen Versicherungsnehmer anhäufen. Der Code of Conduct als moderner Verhaltenskodex soll dem einzelnen Versicherten die Gewissheit verleihen, dass die jeweilige Autoversicherung gewissenhaft mit den eigenen Daten umgeht. Der Code of Conduct findet dabei in Deutschland eine immer größere Akzeptanz und wird nicht nur von Kfz-Versicherungsunternehmen zum Aufbau eines größeren Vertrauensverhältnisses herangezogen.
Der Hausratindex ist ein Richtwert für die Berechnung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung, der vor allem bei Versicherungen mit einer Anpassungsklausel zum Tragen kommt. Die Versicherungssumme wird nach dem Neuwert der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen Hausratsgegenstände festgelegt. Im Schadensfall werden in der Regel die Wiederbeschaffungskosten erstattet.