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Eine private Krankheitskostenvollversicherung umfasst ambulante, stationäre und gegebenenfalls zahnärztliche Heilbehandlungen sowie weitere vereinbarte Leistungen und kommt so wie die gesetzliche Krankenkasse für die anfallenden Krankheitskosten auf. Allerdings besteht bei der Krankheitskostenvollversicherung die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf die Bedürfnisse des Versicherten abzustimmen.
Arbeitnehmer in Deutschland können unter bestimmten Bedingungen von der sogenannten Versicherungsfreiheit profitieren. Dies ist immer dann der Fall, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt höher ausfällt, als die Versicherungspflichtgrenze. Fällt die Verpflichtung weg wird umgangssprachlich von der Krankenversicherungsfreiheit des Arbeitnehmers gesprochen. Im Fall der Krankenversicherungsfreiheit ist der Arbeitnehmer in der Lage, zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung auswählen.
Das Solidaritätsprinzip bildet die Grundlage der Sozialversicherung. In Deutschland ist es vor allem wichtig für das System der gesetzlichen Krankenversicherungen. Grundsätzlich umschreibt es die Tatsache, dass nicht jeder Bürger für sich allein sorgen muss. Stattdessen gewähren sich Mitglieder einer Gemeinschaft gegenseitige Unterstützung und Hilfe.
Das Genesungsgeld ist Bestandteil von der Unfallversicherung und stellt eine Ergänzung zum Krankenhaustagegeld dar. Es ist dient dazu, dass Sie nach einem Krankenhausaufenthalt finanziell abgesichert sind, bis Sie wieder vollständig gesund sind und arbeiten gehen können. Der Aufenthalt im Krankenhaus muss durch einen Unfall verursacht worden sein. Das Genesungsgeld ist für die Genesung zu Hause vorgesehen. Wenn Sie Hilfen benötigen, wie zum Beispiel im Haushalt, kann das die Versicherung finanziell unterstützen.
Beim Lohnabzugsverfahren werden Beiträge zu bestimmten Versicherungen direkt vom Verdienst des Arbeitnehmers einbehalten und an die betreffende Versicherung weitergegeben. Die fälligen Beiträge gelangen gar nicht erst auf das Konto des Arbeitnehmers und können daher auch nicht für andere Zwecke ausgegeben werden.