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Die Minderungspflicht gehört zu den Verpflichtungen des Versicherungsnehmers gegenüber seiner Versicherung. Der Versichterte ist in einem Schadensfall dazu verpflichtet das Ausmaß des Schadens so gering wie möglich zu halten, wenn es im Rahmen der Möglichkeiten liegt.
Pflichten des Versicherten
Die Minderungspflicht ist zusammen mit der Abwendungspflicht Teil der Obliegenheiten. Jeder Versicherungsnehmer ist vertraglich und gesetzlich daran gebunden, diesen Verpflichtungen gegenüber seiner Versicherung nach bestem Wissen nachzukommen.
Die Deckungsrückstellung bezeichnet eine Vorsorgepflicht in der Branche der Versicherungen. Sie wird in der Regel vom Gesetzgeber in ihrer Höhe vorgegeben.
In Lebensversicherungen ist eine Deckungsrückstellung Teil der Bilanz: Eine Assekuranz muss einen gewissen Teil der versicherten Leistungen zurückhalten, um tatsächlich zahlungsfähig zu sein. Im Bilanzwert kann der entsprechende Betrag indes abgeschrieben werden. Man spricht hier von der Solvabilität
Unter einer Datenschutzermächtigungsklausel versteht man einen vertraglichen Zusatz im Bereich der Versicherungen. Ohne eine derartige Klausel könnten die meisten Versicherungsverträge keinerlei Rechtsgültigkeit erlangen.
Die Datenschutzermächtigungsklausel ist Bestandteil der meisten Versicherungsverträge, wobei der Kunde in der Regel das Kleingedruckte nicht liest und sich Menschen daher unter Verwendung von Verschwörungstheorien darüber echauffieren.
Wenn eine Kur in Anspruch genommen wird, dann müssen die gesetzlich Versicherten davon ausgehen, dass nicht alle Kosten für die Kur von den Krankenkassen übernommen werden. So ist es ein Vorteil wenn die Eigenbeteiligung durch eine Zusatzversicherung finanziert werden kann. Diese Versicherung bezahlt das Kurtagegeld für die Versicherten in der vereinbarten Höhe aus und das für jeden Tag den der Versicherte sich in der Kur aufhält. Es handelt sich hierbei um eine private Zusatzversicherung.
Von Erhöhungsoption spricht man, wenn bei bereits abgeschlossenen Versicherungen die Möglichkeit offen gehalten wird, unter bestimmten Aspekten die Versicherungsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Diese Option wird vor allem bei Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Krankenvollversicherungen angeboten. Ob eine Erhöhungsoption angeboten wird, liegt einzig und allein im Ermessen des Versicheres.