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Berücksichtigungszeiten kommen in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Anwendung. Sie werden bei der Berechnung der Wartezeiten für die einzelnen rentenrechtlichen Fälle berücksichtigt. Auf die Höhe der zu beziehenden Rente wirken sich die entsprechenden Zeiten nicht aus. Die Einführung der Berücksichtigungszeiten in das System der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgte 1992, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch VI, Paragraph 57.
Unter dem Begriff Deckungsklage versteht man allgemeinhin eine Klage auf Feststellung der Unrechtmäßigkeit eines Vorgehens. Besonders im Versicherungsbereich kommt diese Klage sehr häufig vor, wenn ein Versicherter einen anderweitigen Fall bei seiner Rechtschutzversicherung vorgetragen hat mit der Bitte um Kostenübernahme. Lehnt die Versicherung die Übernahme der Kosten für das andere Verfahren ab, so kann der Versicherte bei Gericht eine Deckungsklage einreichen damit das Gericht die Rechtschutzversicherung per Gerichtsentscheid zur Übernahme der Kosten verpflichtet.
Das Gesamteinkommen bezeichnet die Summe aller Einkünfte bezüglich des Einkommenssteuerrechts. Zum Gesamteinkommen zählt das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Es umfasst im Wesentlichen alle Einkünfte, die steuerpflichtig sind.
Für Berufstätige, die einen besseren Verdienst haben und in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind wird das gesetzliche Krankengeld knapp. Mit einer privaten Versicherung kann man die Lücke schließen und sich absichern.
Die ordentliche Kündigung ist die Erklärung des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, das bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß beenden zu wollen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und wird in dem Augenblick wirksam, in dem sie dem Empfänger zugeht. Geltende Kündigungsfristen können aus einem Arbeits- oder Tarifvertrag entnommen werden. Die Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen ist wie bei allen Kündigungen erforderlich. Dazu zählen beispielsweise die zusätzliche Voraussetzung bei bestehendem Sonderkündigungsschutz, die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebs- oder Personalrats sowie die Wahrung der Schriftform.