Berechnung der Kfz-Versicherung als Fahrzeughalter

Berechnung der Kfz-Versicherung als Fahrzeughalter

Das Abschließen einer Kfz-Versicherung als Fahrzeughalter ist die üblichste Variante, wie ein Vertrag in der Autoversicherung zustande kommt. Für den Fahrzeughalter bieten sich beim Vergleich der Tarife große Vorteile, da er im Besitz sämtlicher Dokumente für den Vergleich ist zudem durch sein Fahrverhalten individuell in den Versicherungs- und Schadensverlauf eingreift.

Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer ein wesentlicher Unterschied

Damit ein motorisiertes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf, muss zuvor die Zulassung beim Straßenverkehrsamt erfolgen. Hierbei wird festgelegt, wer der Fahrzeughalter ist, sein Name taucht dabei auch auf den Zulassungsbescheinigungen I und II auf. Um ein KFZ zulassen zu können, ist vorher ein Versicherungsschutz abzuschließen, den der zukünftige Fahrzeughalter selbst beantragt und auch im eigenen Namen unterschreibt. Allerdings ist dies nicht verpflichtend der Fall, theoretisch kann auch eine andere Person als Versicherungsnehmer auftreten. Je nach Versicherung kommt es dabei zu tariflichen Abweichungen, falls die Person des Fahrzeughalters nicht der des Versicherungsnehmers entspricht.

Typische Fälle für eine abweichende Halterschaft

In der Versicherungspraxis kommt die genannte Abweichung vor allem bei der Zweitwagenregelung gerne zum Einsatz. In diesem Fall profitiert z. B. ein Fahranfänger von einer günstigen Einstufung im Versicherungswesen, in dem sein Fahrzeug einfach als Zweitwagen bei einem Elternteil oder einem anderen Verwandten oder Bekannten abgesichert wird. Genau dies wird auch mit der sogenannten Partnerregelung unter Eheleuten bezweckt. In den genannten Fällen bleibt der Fahranfänger bzw. der Ehepartner als Fahrzeughalter in den Dokumenten aufgeführt, der Versicherungsschutz läuft allerdings auf den Partner oder das Elternteil. Diese Regelung lässt sich bei nahezu allen Versicherungen treffen, jedoch nicht immer ohne finanzielle Konsequenzen.

Zusätzliche Kosten durch einen abweichenden Halter

Keine Versicherung sieht es wirklich gerne, wenn es zu Abweichungen zwischen Halter und Versicherungsnehmer kommt. Theoretisch ist es sogar noch möglich, eine dritte Person als Kontoinhaber anzugeben, die für die Beitragszahlung zuständig ist. Für die Versicherung bedeutet es einen größeren Aufwand in der Verwaltung, mehrere Personen kontaktieren zu müssen, ein zentraler Ansprechpartner wird eher gewünscht. Dies spiegelt sich auch in der Berechnung der Kfz-Versicherung wider, wie viele Versicherungsnehmer oftmals zu spät merken: Zahlreiche Versicherer schlagen einen Zusatz auf ihre Tarife auf, falls es zu Abweichungen zwischen Halter und Versicherungsnehmer kommt.

Bei der individuellen Berechnung auf abweichende Halterschaft eingehen

Sollte abgeschätzt werden können, dass der Fahrzeughalter nicht selbst den Versicherungsschutz abschließt, ist dies bei der Berechnung der Kfz-Versicherung mit unserem Vergleichsrechner zu bedenken. Bei einer solchen Berechnung werden alle Tarife genau überprüft und eventuelle Zuschläge eingerechnet, falls diese von der Versicherung erhoben werden. Wird vergessen, diese Option beim rechnerischen Vergleich einzugeben, können andere Kfz-Versicherungen in den Fokus eines Vertragsabschlusses geraten, die nicht dass beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten haben. Sind Halter und Versicherungsnehmer die gleiche Person, müssen keine Sonderregelungen bei der Berechnung berücksichtigt werden.