Vorsteuerabzugsberechtigt Berechnung der Kfz-Versicherung
Die Frage, ob eine Person vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht, wirkt im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung etwas verwunderlich. Grundsätzlich scheint die Frage nur bei Unternehmen Sinn zu ergeben, die ein Fahrzeug auf die Firma anmelden möchten und dieses mit seinem Versicherungsschutz im Rahmen der Geschäftskosten führen. Allerdings ist die Frage der Abzugsberechtigung auch für Selbstständige und Freiberufler wichtig, um sich im Falle eines Schadens korrekt verhalten zu können und hierdurch einen Schadenersatz in angemessener Höhe zu erhalten. Wie Gerichtsentscheidungen in jüngerer Vergangenheit zeigen, kann eine falsche steuerliche Angabe sogar dazu führen, dass die Versicherungskosten nicht durch den Versicherer übernommen werden.
Vorsteuerabzugsberechtigt – was bedeutet dies überhaupt?
Ob eine Person vorsteuerabzugsberechtigt ist, hängt im Wesentlichen von ihrer beruflichen Tätigkeit ab. Einfach ausgedrückt besagt der Begriff, dass die betroffene Person gezahlte Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer beim Finanzamt geltend machen kann. Klassische Privatpersonen können dies nicht, anders sieht dies jedoch für Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmen mit einer gewissen, minimalen Jahreseinnahme aus. Wird der Grenzbetrag überschritten, ist auf sämtlichen Rechnungen zusätzlich die Mehrwertsteuer von aktuell 19 % auszuweisen, allerdings besteht auch die Möglichkeit, die selbst gezahlte Mehrwertsteuer auf Rechnungen beim Finanzamt anrechnen zu lassen. Dies erfolgt im Rahmen einer Vorsteuer, eine steuerlicher Überhang mit Rückerstattung vom Finanzamt ist daher möglich.
Die Rolle der Umsatzsteuer in der Kfz-Versicherung
Wichtig ist die Frage der Abzugsberechtigung für Umsatzsteuer alleine dann, wenn es zu einem Schaden gekommen ist und die Berechnung des Schadenersatzes stattfindet. Für Privatpersonen, die in einen Unfall verwickelt sind, macht dies keinen Unterschied, da hier der Schadenersatz in voller Höhe überwiesen wird. Anders sieht dies bei einer Person aus, die vorsteuerabzugsberechtigt ist. In diesem Fall wird die auf den eigentlichen Schadenersatz angerechnete Mehrwertsteuer nicht mit überwiesen. Dies gilt z. B. für Reparaturkosten am Fahrzeug oder die Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes durch die Kfz-Versicherung im Falle eines Totalschadens.
Korrekte Angaben für einen umfassenden Versicherungsschutz machen
Für Firmen und Selbstständige ist es sehr wichtig, sich über die eigene Vorsteuerabzugsberechtigung bewusst zu sein und diese auch entsprechend beim Ausfüllen eines Versicherungsvertrags abzugeben. Wird dies nicht getan, zahlt die Kfz-Versicherung im Schadenfall zu viel Geld an den Geschädigten aus, da dieser als zusätzliche Einnahme von der Mehrwertsteuer profitiert bzw. diese steuermindernd beim Finanzamt geltend machen kann. Wie die Versicherungspraxis zeigt, kostet eine Falschangabe über den steuerlichen Zustand bisweilen sogar den Versicherungsschutz. Bei falschen Angaben im Schadensbericht kann die Kfz-Versicherung also die Übernahme der Schadenskosten aus triftigen Gründen verweigern.