Juristische Person bei Berechnung der Kfz-Versicherung
Nicht immer muss der Versicherungsnehmer eine natürliche Person sein, wenn es zur Absicherung eines Fahrzeugs kommen soll. Auch eine juristische Person, als z. B. ein Unternehmen, können diese Rolle einnehmen. Für sie findet eine gesonderte Form der Berechnung der Kfz-Versicherung statt, die bis zur Weitergabe der Schadenfreiheitsklasse an Angestellte reicht.
Wer als juristische Person zu verstehen ist
Als juristische Person in Versicherungsfragen sind nicht Personen wie Richter oder Rechtsanwälte zu sehen, auch wenn es für diese als Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst gesonderte Tarife geben kann. Vielmehr ist mit juristische Person gemeint, dass es sich beim Versicherungsnehmer nicht um eine Person im eigentlichen Sinne handelt. In den allermeisten Fällen tritt eine Firma als juristische Person auf, die Fahrzeuge werden dabei auch auf das Unternehmen angemeldet und erweitern dessen Fuhrpark. Da bei einem Firmenfahrzeug andere Kriterien als bei einer privaten Nutzung zu bedenken sind, erfolgt die Berechnung der Kfz-Versicherung auf einer anderen Grundlage.
Kfz-Versicherung: Welche Einstufung eine juristische Person erhält
Bei unserem Kfz-Versicherungsvergleich zeigt sich sofort der Unterschied, der zwischen juristischen und natürlichen Personen besteht. Schon zu Beginn des Vergleichs ist die entsprechende Option zu wählen, da völlig andere Tarife für gewerbliche Kunden verwendet werden. Dies liegt zum einen daran, dass bestimmte Fahrzeuge wie Transport und LKW nahezu ausschließlich im beruflichen Umfeld zum Einsatz gebracht werden. Zum anderen ist bei Fahrzeugen im Firmenbereich die genaue Nutzung abzuklären, da eine große Anzahl an Mitarbeitern als Fahrer in Frage kommen und so Personen mit völlig unterschiedlichen Fahrerfahrungen und -eigenschaften das KFZ nutzen.
Besonderheiten bei der Berechnung der Kfz-Versicherung
Auch wenn die Versicherung und Tarifierung für juristische Personen etwas anders als bei privaten Fahrzeughaltern erfolgt, besteht keine strikte Trennung dieser beiden Bereiche. Beispielsweise wird es für einen Fahrzeughalter möglich, die Schadenfreiheitsklasse seiner Firma zu übernehmen, falls er zukünftig ein Fahrzeug auf eigenen Namen anmeldet. Dies ist z. B. dann von Vorteil, wenn ein Selbstständiger über Jahre eine Firma geführt hat und später nur noch privat sein Fahrzeug nutzen möchte. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, die SF-Klasse an einen anderen Mitarbeiter abzugeben und diesem Rabatte bei der Berechnung der Kfz-Versicherung zu gewähren.
Den Kfz-Versicherungsvergleich für Firmen korrekt durchführen
Grundsätzlich ist es wie bei privaten Fahrzeugnutzern möglich, als Firma einen Kfz-Versicherungsvergleich online durchzuführen und hierdurch die individuell besten Tarife kennenzulernen. Alleine die Einstellungen des Vergleichsrechners sind genau zu überprüfen, damit die Datenbank des Rechners nicht auf die Tarife für Privatkunden zugreift. Wer zu Beginn beim Kfz-Versicherungsvergleich auf die richtige Einstellung achtet, wird jedoch sofort auf die richtigen Tarife zugreifen können und kann diese nach eigenen Vorstellungen optimieren. Auch für eine juristische Person bieten sich je nach Fuhrpark und Einsatz der Fahrzeuge teilweise erhebliche Einsparmöglichkeiten.