Nutzung der Unfallskizze zum EU-Unfallbericht

Die Nutzung der Unfallskizze zum EU-Unfallbericht

Einen Unfall möchte keiner gerne haben – was tun, wenn es aber passiert? Was sollte man beachten, falls es mal “kracht” und keiner so recht weiß, was zu tun ist? Was ist, wenn der Unfallgegner nicht im Inland wohnhaft ist? Was für Probleme könnten sich daraus ergeben? Was passiert, wenn die Schuldfrage unklar ist oder sich die Beteiligten nicht einig über den Unfallhergang sind? Die Nutzung einer Unfallskizze bzw. eines EU-Unfallbericht können viel Ärger und Stress ersparen!

Ein wertvolles Werkzeug dafür stellt die Nutzung einer Unfallskizze dar, welche es erlaubt, den Unfallhergang genau zu umschreiben und für alle am Unfall beteiligten transparent darzustellen. Die Nutzung der Skizze gibt einerseits die Möglichkeit dem Unfallopfer Sicherheit zu geben, andererseits aber auch dem Unfallverursacher. Gerade in strittigen Situationen können so genauere Details dargestellt und erfasst werden. Sie vereinfacht gerade die Nachbearbeitung eines Unfalls enorm, da die Skizze an jeden am Unfall Beteiligten (Versicherung, Sachverständiger, Anwalt, …) weiter gegeben werden kann und damit ein wichtiges Beweismittel darstellt. Durch das Online-Tool entfallen mühselige Zeichnungen per Hand, welche auch noch ungenau und strittig sein können.

Um die Unfallskizze als Anlage des EU-Unfallbericht zu nutzen, sind jedoch ein paar Vorbereitungen notwendig. Zunächst folgt dafür ein kleiner Ratgeber, welcher die wichtigsten Punkte kurz darlegt und einerseits eine Hilfe im Falle des Unfalls gibt, andererseits alle relevanten Informationen komprimiert darlegt:

Der Unfall

Im ersten Moment ist es zunächst von größter Wichtigkeit, Ruhe zu bewahren, ein Unfall ist für keinen der Beteiligten eine Freude. An der Unfallstelle sollte geprüft werden, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder ob die Polizei / Rettungswagen alarmiert werden muss. Wichtig ist, alle Beteiligten auf Verletzungen zu prüfen und damit eventuell weitere Maßnahmen einzuleiten.

Umgehend sollte außerdem ein Warndreieck aufgestellt werden, um die anderen Verkehrsbeteiligten über die Situation in Kenntnis zu setzen. Eine Warnweste sollte angezogen werden, falls im Fahrzeug eine solche abgelegt ist. Das Auto sollte gegen wegrollen gesichert werden, falls dies noch möglich ist.

Nach der Prüfung auf Personenschäden ist es wichtig, sich Notizen und eine Skizze zu machen und am besten ein paar Bilder mit dem Handy anzufertigen, alternativ natürlich wäre auch eine Einwegkamera sinnvoll, welche man im Handschuhfach aufbewahren kann. Schäden am Fahrzeug sollten markiert werden (Position / Stärke, etc.) und alle beteiligten Unfallzeugen aufgenommen werden. Die Daten der Kfz-Versicherung sollten danach ausgetauscht werden, um Sicherheit für beide Unfallpartner zu erhalten. Nachdem der Unfallhergang klar skizziert wurde, sollte bei einer Verkehrsbehinderung die Straße wieder geräumt werden, d.h. falls sich die Fahrzeuge noch rollen lassen, sollten diese möglichst weit am Fahrbahnrand abgestellt werden.

Danach sollte eine einfache Unfallskizze angefertigt werden, in der die Positionen der Fahrzeuge klar sichtbar sind, wichtig hierbei – auch Bremsspuren und andere relevante Gegebenheiten, wie z.B. eine Ampel oder einen Fußgängerüberweg einzeichnen. Kleinigkeiten, wie z.B. Beleuchtung (Dämmerung / nachts) und vorherrschende Witterungsbedingungen nicht vergessen. Schäden an beiden Fahrzeugen sollten klar hervorgehoben werden. Der Ersteller der Unfallskizze kann diese einfach und schnell zeichnen, um sie später am Computer genau zu erstellen und z.B. der Kfz-Versicherung wertvolle Ansatzpunkte zu liefern.

Die Schadensregulierung und Nachbearbeitung des Unfalls

Die oben angeführte Vorarbeit (Unfallskizze, Notizen) können nun verwendet werden, um eine detaillierte Unfallskizze zu erstellen. Der geschehene Unfallhergang kann so sehr genau nachgestellt und gezeichnet werden. Von Wichtigkeit hierbei ist, den Straßenverlauf genau zu zeichnen und die beteiligten Fahrzeuge zu zeichnen. Auch Verkehrszeichen (z.B. bei Vorfahrtsdelikten) lassen sich ohne Probleme in die Skizze zeichnen.

Ein weiterer Vorteil , welche durch die Nutzung der Unfallskizze besteht, ist die Möglichkeit, direkt den Bremsweg zu berechnen – so kann man schon auf den ersten Blick erkennen, ob der Unfallgegner die Geschwindigkeit merklich überschritten hat und so der Schuldfrage einen anderen Hintergrund verpassen. Natürlich sollte dafür vorher der Unfallort wenigstens grob vermessen werden.

Danach sollte der EU-Unfallbericht ausgefüllt werden, d.h. alle relevanten Daten sollten in den Bericht eingetragen werden. Hierbei ist es von Relevanz, genaue und vor allem wahrheitsgemäße Angaben zu machen, um keine strafrechtliche Verfolgbarkeit zu riskieren. Alle Schäden am Auto, der Unfall selbst (Situation, etc.), wie auch alle Daten zur Kfz-Versicherung sollten dort eingetragen und mit der durch die Computer angefertigten Skizze (vorher zeichnen) versehen werden.

Nachdem alle relevanten Daten ausgetauscht, die Skizze erstellt und der EU-Unfallbericht ausgefüllt wurde, sollte die eigene, wie auch die gegnerische Kfz-Versicherung informiert werden. Je nach Schadenshöhe und Schwere des Unfalls sollte ein KFZ-Sachverständiger zu Rate gezogen werden, welcher den verursachten Schaden am Auto einschätzt und einen Wert zur Reparatur ermittelt. Hierbei kann natürlich die vorher erstellte Skizze verwendet werden, um den Unfallhergang klar und plausibel nachstellen zu können. Durch die eben erstellten Dokumente kann dieser durch die gemachten Angaben schnell ein Gutachten erstellen.

Sollten nun die Schuldfrage strittig sein oder der Unfallgegner falsche Aussagen treffen, muss der Gang zu einem auf in Verkehrsfragen spezialisierter Anwalt getätigt werden. Vorher sollte geprüft werden, ob eine KFZ-Rechtsschutzversicherung vorliegt, welche in einer solchen Falle meist telefonische Erstberatungen vornehmen kann, um eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorzunehmen oder auch um einen passenden Rechtsanwalt in der Nähe zu vermitteln. Meist bekommt man direkt im Anschluss an die telefonische Erstberatung eine Zusage auf Kostenübernahme, d.h. ein Anwalt der Wahl darf aufgesucht werden (natürlich abhängig von den in der Versicherung dargelegten Vertragsbedingungen).

Unabhängig von einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung hat jeder Unfallgegner das Recht einen Anwalt zu beauftragen, welcher von der gegnerischen Versicherung getragen werden muss, hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Anwaltskosten nur dann übernommen werden, wenn die Ansprüche rechtens sind. Dies sollte mit der Kfz-Versicherung abgeklärt werden.

Fallstricke & Hinweise

Nach einem Verkehrsunfall gilt es, alle Institutionen zu informieren, d.h. z.B. die eigene KFZ – Versicherung, eine eventuelle Insassen- / Unfallversicherung, aber z.B. auch der Arbeitgeber (Weg zur Arbeit?), sowie die Krankenversicherung, falls Personenschäden davon getragen wurden. Die Nutzung des EU-Unfallbericht und der damit verbundenen Unfallskizze, welche alle Schäden am Auto aufführt sind hierbei sehr von Vorteil, da Kommunikation und Schnelligkeit gefördert werden.

Bevor der Schaden an beide Kfz-Versicherungen gemeldet wird, sollten beide Unfallpartner überlegen, ob eine direkte Regulierung der Schäden am Auto Sinn macht. Vor allem bei kleineren Blechschäden oder Beulen kann diese Methode gewinnbringend sein. Sollten beide Unfallgegner eine Teilschuld haben, würden beide Partner in ihrer KFZ – Versicherung hochgestuft. Dies kann mit großen finanziellen Nachteilen verbunden sein. Hierbei gilt zu prüfen ob in den Versicherungsbedingungen nicht eventuell ein “Freiunfall” enthalten ist, welcher die direkte Hochstufung im Schadensfall (z.B. ein freier Schaden pro Jahr) verhindert. In diesem Falle sollte kritisch geprüft werden, ob der “Freischuss” genutzt werden sollte.

Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, einen Mietwagen oder die Taxifahrten zu übernehmen, falls Sie der Unfallgeschädigte sind. Der Geschädigte hat jedoch die Pflicht, die Kosten hierfür möglichst gering zu halten, d.h. es sollte kein Auto einer deutlich höheren Fahrzeugklasse angemietet werden. Alternativ dazu kann eine Nutzungsentschädigung angefordert werden, welche den Ausfall des eigenen Auto reguliert.

Unfall mit EU-Bürger – was tun?

Sollten ein Unfall passieren, in dem z.B. ein EU-Auslandsbürger verwickelt ist, sind die oben genannten Maßnahmen (ausfüllen des EU-Unfallbericht, anfertigen einer Unfallskizze am Computer und Anfügen dieser als Anlage des Berichts) besonders wichtig.

Sie sollten außerdem die “Grüne Karte” des Unfallgegners einfordern, welche dieser im optimalen Fall bei sich führt. Achten Sie besonderes auch auf sprachliche Barrieren zwischen den Unfallgegnern und zeichnen sie notfalls eher, anstatt zu schreiben oder zu sprechen. Vor allem die Schäden sollten klar dargestellt werden. Nur so ist ein reibungsloser Ablauf mit der Kfz-Versicherung gewährleistet. Die Nutzung der Unfallskizze stellt so ein sehr wertvolles Mittel zur Beweissicherung dar, da alle Schäden am Auto ohne große Kommunikation festgehalten werden. Außerdem zeichnen sie damit auch alle damit verbundenen Gegebenheiten (Bäume, etc.) direkt mit.

Es kann und wird, gerade bei Unfällen mit ausländischen Mitbürgern zu Zeitverzögerungen kommen, man sollte sich in einem solchen Falle darauf einstellen. Sollten Fristen überschritten werden oder der Unfallgegner strittige Angaben machen, sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. So können auch Fälle reguliert werden, in denen z.B. keine gültige Versicherung des im Inland fahrenden Ausländers vorliegt. Hierfür muss eine Meldung bei der zuständigen Entschädigungsstelle gemacht werden. Wichtig hierbei ist, dass alle relevanten Fristen eingehalten werden, damit die Schadensersatzansprüche nicht entfallen.

Gerade durch ein korrektes Ausfüllen des EU-Unfallbericht und damit der Nutzung vorgegebener Formulare erleichtern die Arbeit enorm und führen zu einer beschleunigten Bearbeitung des Falles.

Die Reparatur der Schäden

Nachdem die gegnerische Kfz-Versicherung ihre Zustimmung gegeben hat (vorher sollte natürlich ein Angebot der Werkstatt eingeholt werden), kann man sein Fahrzeug reparieren lassen. Die Nutzung von Preisvergleichstools kann nützlich sein, um für Sie die maximale Preisersparnis zu gewährleisten.

Sollte das Fahrzeug einen starken Schaden erlitten haben, sollte ein Antrag auf Wertminderungsausgleich bei der Versicherung gestellt werden, da beim Weiterverkauf des Fahrzeuges Nachteile entstehen können (Unfallwagen). Man sollte auch hier den EU-Unfallbericht, wie auch die Unfallskizze zu den Unterlagen beifügen, um beim Weiterverkauf den Unfallhergang plausibel erklären zu können. Zeichnen Sie einfach durch die Nutzung der Unfallskizze ein aussagekräftiges Bild. Außerdem sollte relevanter Schriftverkehr mit der Kfz-Versicherung bzw. dem Sachverständigem aufgehoben werden, um dem potenziellen Käufer eine gewisse Sicherheit zu geben.

Falls man aus persönlichen oder anderen Gründen die Schäden am Auto nicht reparieren lassen möchte, muss die gegnerische Kfz-Versicherung trotzdem den Wert der Reparaturen zahlen, dies liegt in der Entscheidung des Unfallopfers. Tipp: immer Preisvergleiche durchführen, um eventuell bei der Reparatur zu sparen!