Wer Unfallschäden selbst reguliert kann oft hohe Folgekosten der Kfz-Versicherung sparen
Wer ein Auto betreibt, muss damit rechnen, früher oder später einen Unfall zu erleiden. Gerade in Großstädten mit ihrer hohen Verkehrsdichte ist das nahezu unvermeidlich. Auch dem besten Fahrkünstler kann es passieren, dass er einen solchen Unfall schuldhaft verursacht. Um neben all dem Ärger nach einem Unfall nicht finanziell auf der Strecke zu bleiben, gibt es die Autoversicherungen.
Die Kfz-Versicherungen springen ein
Hat jemand einen Unfall schuldhaft verursacht, ist also für die Schäden an seinem und dem gegnerischen Fahrzeug verantwortlich, tritt seine Autoversicherung für die Folgekosten ein. Die Autoversicherung macht das aber nicht uneigennützig. Sie holt sich letztendlich das Geld wieder und zwar dadurch, dass der Schadenfreiheitsrabatt des Kunden, der diesen Unfall verursacht hat, hochgestuft wird. So kann aus dem relativ marginalen Unfall und dessen Kosten eine jahrelange Höherstufung und damit Kostenlawine werden. Um dem zu entgehen, bieten die Versicherungen ihren Kunden meist am Ende des Kalenderjahres an, einen oder mehrere im Laufe des Jahres regulierte Schäden selbst zu bezahlen. Lässt sich der Versicherungskunde darauf ein, muss er sämtliche Kosten, die die Versicherung für ihn getragen hat, selbst zahlen. Das rettet ihm aber seinen Schadenfreiheitsrabatt. Es gibt eine Faustformel, nachdem der Kunde der Versicherung überschlägig entscheiden kann, ob sich die Übernahme der Unfallschäden für den Versicherten lohnt. Man rechnet, dass es bis zur Höhe eines Jahresbeitrages für die Versicherung sich rechnet, wenn der Unfallverursacher den Schaden selbst reguliert respektive der Versicherung ihre verauslagten Kosten erstattet.
Unfallschäden selbst regulieren
Um die nachträgliche Kostenübernahme durch den Versicherungsnehmer durchzuführen, genügt ein einfacher Antrag an die Kfz-Versicherung. Diese wird ihrem Kunden dann die genauen Kosten der Unfallschäden nachweisen und ihm eine Frist geben, bis zu der Schadenshöhe, die durch den Kunden selbst reguliert werden kann. Gegebenenfalls kann der Kunde auch bei der Versicherung diesbezüglich Rat einholen.
Unfallschäden selbst regulieren und bei der Kfz-Versicherung sparen
Wenn nach einem Unfall die entsprechenden Gutachten respektive Rechnungen vorhanden sind, kann der Unfallverursacher sich entscheiden, direkt beim Unfallopfer die Unfallschäden zu bezahlen. Ohne Einbeziehung der eigenen Kfz-Versicherung. Dieses Verfahren kann eine Menge Geld sparen, denn da die eigene Versicherung nichts von dem Unfall erfährt, kommt es auch zu keiner Hochstufung. Wer so verfährt, kann sich jedoch sehr schnell ins eigene Fleisch schneiden. Wenn nämlich die Reparaturkosten am gegnerischen und eigenen Fahrzeug höher sind, als ein Gutachten zunächst vermuten lässt, ist es bei so mancher Kfz-Versicherung nicht möglich, den Schaden nachträglich zu melden. Die oben genannte Faustformel kann dann daneben gehen. Insbesondere dann, wenn die Unfallschäden beim Unfallopfer einen gesundheitlichen Nachteil ergeben, der sich langfristig auswirkt.
Bei der Kfz-Versicherung sitzen die Fachleute
Fachleute die auch unberechtigte Forderungen eines Unfallopfers erkennen und abwehren können. Diesen Vorteil hat der Unfallverursacher nicht, wenn er die Unfallschäden mit dem Unfallgegner selbst reguliert. Er weiß dann oft nicht, welche Forderungen des Geschädigten er berappen muss, und welche nicht. In vielen Fällen ist dabei die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes erforderlich, der die Kosten der Unfallschäden in die Höhe treibt.
Zu den Folgekosten von Unfallschäden bei der Kfz-Versicherung
Zu den Folgekosten gehört oft auch ein finanzieller Ausgleich in Form von Schadenersatz oder Rente, wenn der Geschädigte gesundheitliche Dauerschäden davonträgt. Es kann also durchaus passieren, dass, wenn der Unfallverursacher sich mit dem Unfallgegner ohne die Versicherung einigt und die Sache selbst reguliert, er dann in späteren Jahren vom Unfallgegner in Anspruch genommen wird. Nämlich dann, wenn sich erst im Laufe der Jahre gezeigt hat, dass Nachfolgeschäden auftreten, dass der ursprünglich angedachte Gesundheitsverlauf nicht eingetreten ist, dass Rehamaßnahmen anstehen oder eine dauernde Berufsunfähigkeit eintritt.
Die Versicherung schützt den Versicherungsnehmer
Dieses Vorteils geht der KFZ Kunde verlustig, wenn er versucht, die Unfallschäden selbst zu regulieren. Dies wird dann besonders wichtig, wenn, wie es leider immer mehr passiert, Versicherungsbetrüger Unfälle vorsätzlich verursachen. In den einschlägigen Fernsehmagazinen wird immer wieder davor gewarnt. Die Fachleute der Kfz-Versicherung können solche Machenschaften aufgrund ihrer Erfahrung und bestimmter Abläufe des Unfalls ziemlich genau feststellen. Wenn dann der scheinbare Unfallverursacher die Angelegenheit selbst reguliert, gelangt er in einen Strudel von Versicherungsbetrug, Kriminalität, Erpressung und stetig steigenden Kosten.
Regulierung der Schäden über die Kfz-Versicherung
Damit eine Kfz-versicherung überhaupt die Regulierung der Unfallschäden übernimmt, muss der Autobesitzer zuvor eine Haftpflicht- und/oder eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Eine Haftpflichtversicherung, die jeder sowieso, gesetzlich festgelegt, abschließen muss, haftet für Schäden, die der Autobesitzer anderen Personen oder Sachen zufügt. Die Kaskoversicherung hingegen schützt das eigene Fahrzeug vor den finanziellen Folgen von selbstverursachten Unfallschäden. Nicht jeder Autohalter leistet sich jedoch eine Kaskoversicherung. Insbesondere dann, wenn das Fahrzeug älter wird, rechnen sich viele aus, dass sich diese nicht lohnt. Das ist jedoch stets eine Frage der Abwägung. Denn wenn das eigene Fahrzeug zu Schrott gefahren wird, kann der Zeitwert eventuell noch als Anzahlung für ein Nachfolgefahrzeug verwendet werden. Außerdem ist die Kaskoversicherung nur in den Anfangsjahren eines Autofahrerlebens teuer. Wer schon einige Jahre gefahren ist, zahlt entsprechend weniger und kann sich dann eine Kfz-Versicherung durchaus leisten.
Kfz-Versicherung: Es gibt auch noch eine andere Möglichkeit
Alternative Möglichkeiten bei der Kfz-Versicherung zu sparen. Mittlerweile bieten viele Versicherungsunternehmen einen sogenannten Rabattretter an. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen zusammen mit dem Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Der Versicherungskunde zahlt dabei einen geringen Aufschlag auf die Versicherungsprämie. Im Gegenzug verpflichtet sich die Kfz-Versicherung, bei einem oder mehreren Unfällen im Versicherungsjahr den Schadensfreiheitsrabatt nicht zu kürzen. Manche Kfz-Versicherungen lassen dies nur für einen Unfall zu, andere für bis zu 3 Unfälle. Wenn das eigene Versicherungsunternehmen diesen Rabattretter anbietet, sollte dieser möglichst abgeschlossen werden. Denn trotz dem geringen Mehrpreis an Versicherungsprämie kann der Autobesitzer dabei mächtig sparen.
Schadenregulierung des Unfallverursachers
Wenn ein Unfallverursacher einen Schaden verursacht hat und diesen selbst reguliert, kann er, was sein eigenes Fahrzeug betrifft, entscheiden, ob und wenn ja welche Reparaturen ausgeführt werden sollen. Auch hierbei kann er viel Sparen. Denn bei einem älteren Fahrzeug muss vielleicht nicht unbedingt jeder Lackschaden repariert werden. Bezüglich eines anderen Fahrzeuges ist es auch möglich, sich mit dessen Halter zu einigen, ohne die Kfz-Versicherung zu involvieren. Das ist aber nur dann zu empfehlen, wenn der Halter des anderen Fahrzeugs einem Selbst gut bekannt ist. Mit Fremden sollte man dieses Verfahren auf keinen Fall wählen. Denn es gibt Menschen, die das ausnutzen und horrende Forderungen stellen und auch gerichtlich durchsetzen.
Umdenken der Versicherungswirtschaft
Die Versicherungswirtschaft ist derzeit dabei bezüglich der Handhabung der Kfz-Versicherungen umzudenken. Insbesondere in die Richtung, dass derzeit bereits bei einem einzigen Schadensfall, der nur wenige Euro beträgt, eine immense Rückstufung der Schadensfreiheitsrabatte erfolgt. Die Versicherungen wollen künftig eventuell erst ab einer bestimmten angehäuften Schadenssumme, gegebenenfalls auch aus mehreren Schadensfällen, überhaupt Rückstufungen durchführen. Überhaupt wird sich die Struktur der Kfz-Versicherung in den nächsten Jahren deutlich ändern, da immer weniger jüngere Autofahrer unterwegs sind und immer mehr ältere. Ältere Autofahrer haben meist einen sehr hohen Schadensfreiheitsrabatt. Wenn sie von diesem herabgestuft werden, macht sich das sehr stark in der Prämienhöhe bemerkbar. Dem müssen sich die Unternehmen anpassen. Auch bieten einige Unternehmen bereits an, erst ab dem 2. oder gar 3. Schadensfall eine Herabstufung durchzuführen.
Mit Selbstbehalt sparen
Eine weitere Möglichkeit der Einsparung von Prämien für die Kfz-Versicherung ist die Erhöhung des Selbstbehalts. Bei der Teilkasko- und Kaskoversicherung können heute schon Summen vereinbart werden, die der Versicherungsnehmer selbst bezahlen muss, bevor die Versicherung eintritt. Üblich sind Selbstbehalte von 150 Euro, 300 Euro und 600 Euro. Wobei der Versicherungsnehmer beachten muss, dass dieser Selbstbehalt bei jedem erneuten Schadensfall greift. Wer also viele kleinere Unfälle im Laufe eines Jahres verursacht, kann sehr schnell über der Einsparung an Versicherungsprämie liegen, die er durch die Vereinbarung des Selbstbehalts sparen kann. Gerade bei der Teilkaskoversicherung ist die Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht zu empfehlen. Die Versicherungspolice der Teilkaskoversicherung kostet nicht wesentlich mehr ohne Selbstbehalt. Aber was nutzt einem eine Teilkaskoversicherung, wenn beispielsweise ein Spiegel abgetreten wurde, der 200 EUR kostet und man hat eine Selbstbeteiligung von 300 EUR.
Immer mehr Versicherungsunternehmen
Versicherungsunternehmen gehen dazu über, ihre Kunden zu verpflichten im Falle von Unfallschäden eine von der Versicherung genannte Werkstatt zu beauftragen mit der Reparatur. Wer sich dazu verpflichtet, natürlich freiwillig, kann tatsächlich eine Menge an Prämien sparen. Er ist dann allerdings auf Gedeih und Verderb auf diese eine Werkstatt angewiesen und vor allem auf deren Schadengutachten. Dies sollte der Autofahrer stets bedenken, bevor er eine solche Klausel unterschreibt. Denn die Gutachten einer von der Versicherung favorisierten Werkstatt werden mit ziemlicher Sicherheit zugunsten der Versicherung ausgehen. Wird dann ein weiterer Gutachter nötig, den sich der Autofahrer selbst aussucht, dann muss er ihn meist auch bezahlen. Hier sollte nicht Sparen um jeden Preis die Devise sein.